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Geschrieben

Ver**** halt Pruefungsteil A nicht und alles sollte in Butter sein.

7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Geschrieben

Dank dem link habe ich herausgefunden, dass ich bestanden habe?

owie ein Anruf bei der IHK sagte sie mir dass ich wohl in diesem Teil bestanden habe

Jetzt muss ich nur Teil A super machen richtig?

Weil ab 50 Punkten ist ja bestanden?

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