Veröffentlicht 23. Juni 201411 j Möglichst direkt bei Vertragsabschluss, ansonsten auch innerhalb der Ausbildungszeit möglich. Spätestens jedoch bis zum 20. November für die folgende Sommerprüfung und bis zum 20. Mai für die folgende Winterprüfung. Frühester Termin für die Winterprüfung ist direkt nach Erhalt des Sommerzeugnisses bis spätestens 20. August des jeweiligen Jahres. Für die Sommerprüfung gilt der Zeitraum zwischen dem Erhalt des Winterzeugnisses und dem 20. Februar des jeweiligen Jahres. Ausbildungszeit-Verkürzung rechtzeitig bei der IHK beantragen - IHK Berlin Wann muss ich mich für die Verkürzung anmelden? Oder ist es schon zu spät, da "bis 20. Mai" ?? Grüße
24. Juni 201411 j Für dich sollte eher das wichtig sein 2. Vorzeitige Zulassung Die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG) führt auch zu einer Verkürzung der Ausbildung. Diese bedingt im Gegensatz zum Verkürzungstatbestand (siehe 1.) jedoch keine Vertragsänderung. Der Ausbildungsvertrag wird in diesem Fall nur berührt, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung, zu der er vorzeitig zugelassen wurde, besteht, da ein Ausbildungsverhältnis mit dem Tag der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beendet ist. Grundsätzlich können bei einem Ausbildungsverhältnis mehrere Verkürzungsgründe zusammentreffen, es gilt jedoch eine Mindestausbildungszeit zu beachten, die nicht unterschritten werden darf. Demnach dann Frühester Termin für die Winterprüfung ist direkt nach Erhalt des Sommerzeugnisses bis spätestens 20. August des jeweiligen Jahres. Für die Sommerprüfung gilt der Zeitraum zwischen dem Erhalt des Winterzeugnisses und dem 20. Februar des jeweiligen Jahres.
28. Juni 201411 j Autor Für dich sollte eher das wichtig sein Demnach dann Danke, jetzt stehe ich vor der Wahl. Meine Eltern wollen das ich 3 Jahre mache und ich weiß nicht ob ich die Leistung erbringe. Im 3. Lehrjahr wird halt noch mal viel Prüfungsvorbereitung durchgenommen...Ich muss wohl einfach das 1Jahr durchhalten und dann ADE
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