Veröffentlicht 8. Mai 201510 j Guten Mittag, wie ich gelesen habe, bekommen Arbeitnehmer ab dem 01.07. (hälfte des Kalendarjahres) den gesetzlichen Mindesturlaub. Ich hab allerdings meine mündliche Abschlussprüfung am 30.06. also genau ein Tag davor (= 5 Tage weniger Urlaub). Gilt der Termin (beim bestehen) als Vertragsende? Oder ist das Datum des Vertragende ein Tag nach der Prüfung. Voller Urlaubsanspruch ab 1. Juli - Nachrichten Welt Print - DIE WELT Viele Grüße
8. Mai 201510 j Du bekommst doch sowieso nur anteiligen Urlaub, weil du ja früher auslernst. Ist jedenfalls bei mir so
8. Mai 201510 j Mit Bestehen der Prüfung (bzw. dem Aushändigen des IHK-Zeugnisses) endet das Ausbildungsverhältnis.
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