2. Februar 20169 j Da muß ich carstenj Recht geben. Das ist ja keine kurze Erkrankung. Ich bitte diesen Satz nicht falsch zu verstehen, aber das ist ja schon eine feste "Behinderung." So etwas hätte in der Bewerbung und im Vorstellungsgespräch sicher geklärt werden müssen. Darauf können vielleicht rechtliche Probleme in verschiedenen Bereichen entstehen. Was ist wenn Du mal wirklich längere Zeit wegen der "Erkrankung" arbeitsunfähig geschrieben bist? Oder wenn sich die "Erkrankung" durch die Arbeit so weit verschlimmert, dass weitere Operrationen oder eine Reha nötig sind. Wenn Du das Thema wirklich nicht bei deinem Arbeitgeber angesprochen hast, dann würde ich das umgehend klären.
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.