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Empfohlene Antworten

vor 1 Minute schrieb vansolinka:

kann jemand bitte die Aufgabe lösen?

Bringt dir doch überhaupt nichts. Wie gehst DU denn an die Aufgabe dran?

  • Autor
vor 3 Stunden schrieb Chief Wiggum:

Bringt dir doch überhaupt nichts. Wie gehst DU denn an die Aufgabe dran?

Ich habe erst alle Prozentsätze aus der ersten Tabelle summiert und vom Bruttobeitrag berechnet. (43,45% von 30000 = 13035 Euro Sozialversicherung) und dann habe ich 0,975% von 13 035 Euro, um das Arbeitnehmersteil zu bekommen, aber passt überhaupt nicht mit der Lösung. 

Bearbeitet von vansolinka

Dann bitte die Aufgabenstellung noch einmal GENAU lesen!

Woher nimmst du die 30.000 Euro?

vor 3 Minuten schrieb vansolinka:

und dann habe ich 0,975% von 13 035 Euro, um das Arbeitnehmersteil

Das ist der Arbeitnehmeranteil der Pflegeversicherung, nicht der Satz der kompletten Sozialversicherung.

  • Autor
vor 4 Minuten schrieb Chief Wiggum:

Dann bitte die Aufgabenstellung noch einmal GENAU lesen!

Woher nimmst du die 30.000 Euro?

Das ist der Arbeitnehmeranteil der Pflegeversicherung, nicht der Satz der kompletten Sozialversicherung.

Ich meinte 3 000 Euro, falsch geschrieben, Entschuldigung. Ja, das verstehe ich nicht, die Aufgabestellung. Es ist egal wie genau ich die lese. Deswegen habe ich gebitten, jemand die Aufgabe zu lösen, so dass ich von der Lösung verstehen kann, was die IHK von mir wollen.

 

Danke.

vor 36 Minuten schrieb vansolinka:

Ich habe erst alle Prozentsätze aus der ersten Tabelle summiert und vom Bruttobeitrag berechnet.

Falsch. Für den Arbeitnehmeranteil der gesamten Sozialversicherung darfst du auch nur den Arbeitnehmeranteil der Pflegeversicherung summieren.

Hier ein kleiner Überblick, wie sich die Prozentsätze jeweils zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufteilen: Sozialversicherungsbeiträge - Beitragsberechnung

Die Prozente stimmen jetzt nicht mit dem Beispiel überein, da das schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat und sich da ja immer mal wieder etwas ändert, aber als Faustregel gilt: Arbeitnehmer und -geber teilen sich die Beiträge 50:50. Ausnahmen:

  • die Unfallversicherung, die allein vom Arbeitgeber getragen wird (wird daher auch nicht hier aufgeführt, da nichts vom Entgelt abgezogen wird)
  • der Zuschlag (atm 0,25%) für die Pflegeversicherung, wenn man keine Kinder hat, den der Arbeitnehmer zahlt
  • und der Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung, den auch der Arbeitnehmer alleine trägt

Mit den Hinweisen sollte es dir möglich sein die Aufgabe selber zu lösen. :)

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