Veröffentlicht 23. November 20177 j Hallo zusammen, welche Antwort haltet ihr für richtig? Ein Einzelarbeitsvertrag ... kann nur geschlossen werden, wenn für die x GmbH kein gültiger Tarifvertrag vorliegt kann nur mit Zustimmung der Gewerkschaft geschlossen werden ohne Urlaubsregelung ist ungültig is nur dann gültig, wenn das vereinbarte Arbeitsentgelt über dem tarifvertraglich geregelten liegt darf für höchstens zwei Jahre geschlossen werden Meiner Meinung nach ist 4. korrekt, allerdings habe ich auch oft gelesen, dass 3. richtig sein soll?
23. November 20177 j Hi, Die aussage 3 ist falsch. Wenn die Urlaubsregeleung nicht mit im Vertrag steht, dann greift die gesetzliche Regelung. https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
8. Dezember 20177 j Falls das noch von Belang sein sollte. Keiner dieser Antworten ist korrekt. Deshalb wurde diese Frage egal was angekreuzt wurde mit richtig gewertet.
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