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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Guten Tag, 

habe bei dem E Technik Teil leider ein nicht ganz so gutes Gefühl das ich die erforderlichen 50 Punkte erreicht habe. Da es ein Sperrfach ist, ist nun die Frage, was passiert wenn ich den Rest bestehe also Teil 1 und Teil 3 Wiso, muss ich dann in 6 Monaten "nur" nochmal E Technik nachschreiben oder nochmal alles? 

Würde mich über ein paar Infos freuen. 

Mfg

Bearbeitet von Levity240

  • Levity240 hat den Titel geändert in Winterprüfung 2022 Neue AO E Technik ITSE

Moin,

du musst nur die Prüfungsteile wiederholen, die du nicht bestanden hast.

Dementsprechend müssen bei nicht bestehen auch leute die die AP1 nicht bestanden haben beide Prüfungen wiederholen.

Wie fandest du denn die Prüfung? Ich fand sie echt anspruchsvoll

  • Autor

Vielleicht hab ich es etwas unverständlich beschrieben, die AP 1 habe ich im März 2022 mit 70 Punkten abgelegt, ich meinte damit was jetzt passiert sollte ich in der AP 2 den Teil 1 IT und und Teil 3 Wiso bestanden haben also sprich mindestens ausreichend, aber im Sperrfach Teil 3 E Technik eine 5 haben.

Chance auf eine mündliche Nachprüfung oder erst in 6 Monaten wieder schriftlich? Und wenn schriftlich dann wieder die AP 2 komplett oder nur den Teil 2 E Technik, hoffe ich hab es jetzt etwas besser beschrieben

Jede Teilprüfung über 50% muss nicht wiederholt werden.

Also wenn du bei AP2: IT 60%, Elektrotechnik 40% und Wiso 60% hättest, muss beim nächsten mal nur e technik wiederholt werden, solange Präsentation, Doku und AP1 auch bestanden wurden. 

Soweit ich weiß gibt es für Elektrotechnik keine mündliche Ergänzungsprüfung. Wobei auch nirgends ausdrücklich erwähnt wird, dass es keine gibt. 

 

  • Autor

Danke für die Antwort Schpinnenmann, ja das währe natürlich interessant zu wissen ob eine mündliche Ergänzung Prüfung in dem Teil möglich ist. Vielleicht ließt der ein oder andere IHK Prüfer hier mit und könnte dazu Infos geben. Ausbilder und Schule können dazu auch keine Angaben machen. Und auf der IHK Seite ist es leider auch nicht wirklich eindeutig beschrieben. 

Nach der alten Ausbildungsverordnung war das so, dass Du in der Regel die Ergebnisse in 4 Wochen erhältst.

Wenn die Ergebnisse eingetroffen sind, und man eine 5 in einem Teil hat, geht man automatisch in die mündliche Nachprüfung. Meistens bekommt man keine Infos/Termine dafür, die findet aber nach dem Fachgespräch statt. Fachgespräch ist meistens ende Januar geplant.

 

Vielleicht rufst Du bei der IHK an, und fragst wie es in deinem Fall (neue AO) aussieht.

Am 24.11.2022 um 21:33 schrieb Schpinnenmann:

Jede Teilprüfung über 50% muss nicht wiederholt werden.

Also wenn du bei AP2: IT 60%, Elektrotechnik 40% und Wiso 60% hättest, muss beim nächsten mal nur e technik wiederholt werden, solange Präsentation, Doku und AP1 auch bestanden wurden. 

Soweit ich weiß gibt es für Elektrotechnik keine mündliche Ergänzungsprüfung. Wobei auch nirgends ausdrücklich erwähnt wird, dass es keine gibt. 

 

Laut Notenrechner kann man doch innerhalb des Teil 2 ausgleichen und IT 60%, Elektrotechnik 40% und Wiso 60% sollte bestanden sein da Elektrotechnik mit IT und Wiso ausgleicht.

vor 49 Minuten schrieb FRank21:

Laut Notenrechner kann man doch innerhalb des Teil 2 ausgleichen und IT 60%, Elektrotechnik 40% und Wiso 60% sollte bestanden sein da Elektrotechnik mit IT und Wiso ausgleicht.

Elektrotechnik ist bei den ITSEs allerdings ein Sperrfach. Lässt sich also nicht ausgleichen.

 

Wenn ich es bei der IHK Hamburg aber richtig deute ist eine mündliche nachprüfung Prüfung möglich: https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/faq-liste/pruefungen/wie-ist-das-mit-der-muendlichen-ergaenzungspruefung--5088672

 

Zitat

Da für den IT-System-Elektroniker bzw. die IT-System-Elektronikerin der Prüfungsbereich, der die Elektrotechnik adressiert,
im Hinblick auf den Einsatz als Elektrofachkraft sicherheitsrelevant ist, hat die Prüfung dieser Kompetenzen eine heraus-
gehobene Stellung erhalten und muss von den Prüflingen bestanden werden – d. h., Auszubildende müssen hier mindestens
ausreichende Leistungen zeigen

Zitat aus der Ausbildungshilfe des Bundesinstitut für Berufsbildung.

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