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elgorgo

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Alle Inhalte von elgorgo

  1. In der Ausbildungsordnung ( dein Fall klingt irgendwie nach der alten Ordnung GH1/2 ) steht was und wie eine MEP ist. Du kriegst eine neue Chance unzureichende Leistung mündlich auszugleichen. Aber in einer neuen Prüfungssituation, wo du wieder bei Null startest. Du musst jetzt soviele Prunkte holen, dass die neue Leistung mit der vorhandenen verrechnt, dich über insgesamt 50% bringt. Da du das Thema bestimmen kannst, musst du einschätzen, wo du die beste Leistung bringen wirst. Details hier: https://it-berufe-podcast.de/ablauf-der-muendlichen-ergaenzungspruefung-anwendungsentwickler-podcast-34/
  2. Natürlich ist kein Grund zur Freude und jeder der in diese Situation gerät ist echt gekniffen. Aber der Thread begann so großspurig mit "Beschwerde gegen ..." Wer macht mit? Ein sinnloses Vorhaben. Lieber sollte man diskuteiren, wie man die Ausbildung mehr kompatibel zur Prüfung macht.
  3. Thema ist doch erledigt. Keiner hat hier geschrieben, dass er seine IHK zu einer Beschwerde motivieren konnte. Es wurde auch nicht gezeigt, was denn die IHK Schwaben bemängelt haben soll. Alles warme Luft.
  4. Thema: Wo sind welche Beschwerden eingereicht worden? Die Fristen dürften ja bald abgelaufen sein.
  5. ist das hier noch der Thread, wo die IHK Schwaben angeblich wegen des angeblichen 5er Schnitts eine Beschwerde gegen den ZAP ( der bundesweiten IHKs) geschrieben haben soll ? Und wo jetzt dafür geworben wird, dass man seine IHK anruft und die bittet, dass die sich der Beschwerde anschließen? Falls ja, wie stehts denn nun? Kann man die Beschwerde mal sehen? Haben weitere IHK reagiert ? Hat jemand seine IHK angerufen und kann davon berichten, wie toll die dieses Idee fanden? Hat jemand eine offizielle Mitteilung über den Bundeschnitt der Prüfung? In gut 3 Monaten ist wieder Prüfung. Macht euch schon mal bereit für Copy/Paste.
  6. Empfehlung: Youtube Sebastian Philippi zu allen Netzwerkthemen
  7. Na der Fragesteller wollte doch wissen, wie wir das sehen, wenn die Agentur diesen Vorschlag macht. Ich bezeichne das als schlechte Beratungsleitung, wenn nur Verdienst und Nachfrage besprochen werden. Dem Fragesteller sollten vielmehr die besonderen Anforderungen klar gemacht werden. Und wenn er dann merkt, wie weit er zum Beruf passt, kann er sich entscheiden. Der subjekte Eindruck, aus dem kurzen Text am Anfang: Besser nicht.
  8. Nur ein bischen Tastatur tippen, oder wenn das nicht mehr geht, dann Cortana. Wenn das wirklich ein entscheidendes Vorschlagskriterium bei der Agentur wäre, dann gute Nacht.
  9. Quote des Sachbearbeiters zum Füllen von Umschulungskursen beim örtlichen IT-Umschuler war noch nicht erfüllt. Unter https://www.statistik-arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=20894&topic_f=berufsspezifische-aloquoten kann man sich ansehen, dass IT keine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist. Es gibt zwar Berufsfelder, die haben mehr Unbeschäftigte, aber IT ist nicht die Branche, wo es garantiert einen Jon für jeden Bewerber gibt.
  10. Das Durcheinander hat ja Konseqenzen. Nach dem Berufsbildungsgesetz endet das Ausbildungsverhältnis mit Zeitablauf, das heißt mit dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Datum. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung. Wenn der Auszubildende nicht in ein Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung übernommen werden soll, ist folglich der Tag der bestandenen Abschlussprüfung bzw. der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der letzte Tag des Berufsausbildungsverhältnisses. Die Frage ist jetzt, ob der "Zettel zum Ankreuzen" als Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung gilt. Dann ist man am nächsten Tag kein Auszubildender mehr. Wichtiger Hinweis: Wird der Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung stillschweigend weiterbeschäftigt, so wird aufgrund "schlüssigen Handelns" automatisch ein Festanstellungsverhältnis begründet.
  11. Sobald man einem(1) Prüfling eine Vergünstigung gibt, können alle anderen auf Gleichbehandlung pochen. Und jeder Arbeitgeber denkt 🈂️ Ah einer mit 53 Punkten auf dem Papier. Na eigentlich ist dass doch nur 49 wert
  12. Was bedeutet das denn ? Hat da jemand mal angerufen oder gibt es wirklich eine formelle Beschwerde der IHK Schwaben gegen den ZPA ? Also mit Formblatt und Begründung ? Das wäre sehr interessant zu lesen. Ich glaube, wenn ich jetzt meine IHK in Köln anrufe und bitte, die sollen mal was gegen den ZAP aufsetzen ( ZPA, der in Köln bei der IHK sitzt!) dann wäre es gut sagen zu können, was die denn da schreiben sollen.
  13. @Mudkip Ich habe keinesfalls behauptet, das dies representativ ist, oder verallgemeinert werden kann. Ich glaube nur nicht, dass der Bundesschnitt bei 5 ist
  14. das sind Noten vom Umschulungsanbieter, nicht wahr ? Die kann man garnicht mit den IHK Wertungen vergleichen.
  15. Ist nicht Durchschnitt 5 deutschlandweit fast selbsterklärend? Steile Behauptung. Und das wäre immer noch kein Grund einer Anfechtung. Unter sind doch eindeutig mehr bestandene Prüfungen aufgezählt als Durchfaller.
  16. Bitte lest vorher mal die einschlägigen Seiten der IHK über - Fristen, Formvorschriften usw. Es kann nur jeder für sich Einspruch erheben. https://www.transparent-beraten.de/ratgeber/pruefungsanfechtung/ Aus einer Infoseite: Sobald Ihr Widerspruch inklusive Begründung bei der IHK eingegangen ist, startet auch schon das Widerspruchsverfahren. Dazu wird jeweils ein internes Kontrollverfahren eingeleitet. Widersprechen Sie dem Prüfungsergebnis, werden die Prüfer um Stellungnahme gebeten. Danach werden die Angaben der Prüfer mit Ihren Angaben verglichen und eine Entscheidung gefällt. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Prüfer bei einer Prüfung einen großen Spielraum haben. Auch wenn sich diese an vorgegebene Regeln halten müssen, entscheiden diese letztendlich, mit welcher Note Ihre Leistung zu bewerten ist.
  17. Welche weitere Hilfe suchst du denn? Kann man die Datenbank einsehen? Oder über ein API abfragen? Unabhängig von einer Petition wäre diese Datenbank gut. Ich würde dir die Mitarbeit an der Datenbank anbieten. Schreib mir eine PN, bitte.
  18. machst du jetzt Propaganda für Umschulungen, oder habe ich den Sarkasmus nicht erkannt ?
  19. Nur schade, dass die echte Bestehnsquote unbekannt ist. Da rechnen sich die Anbieter schöne Zahlen und damit sind dann zigTausend Euro pro angeblich erfolgreicher Umschulung gerechtfertigt. Hätte man die echte Zahl, würde man erkennen wie hier Geld rausgeworfen wird.
  20. Ich finde die aufmunternden Worte ja auch gut. Aber ist es wirklich so, dass man an dem grauenhaften Geschäftsmodell der Anbieter nichts ändern kann. Wenn Beschwerden bei Anbiter, beim Kostenträger und weiter höher nichts ändern, dann ist da politisch was faul. Ist Umschulung nur dazu da viele aus der Statistik der Agentur zu entfernen und dann etwa nur einem Bruchteil der Umschüler eine echte Chance zu geben?
  21. Richtig angegeben dürfte es kein Problem sein. Hier kannst du vergleichen, was nach den offiziellen Regeln erwartet wird. https://www.scribbr.de/apa-standard/beispiel/youtube-videos/
  22. Hallo, man hat mir eine Anhebung der Bezüge in Aussicht gestellt, wenn ich den AWS Certified Cloud Practitioner (CLF-C01) nachweisen kann. Kann mir bitte jemand in etwa seinen Zeitbedarf berichten und welche Vorkenntnisse vorhanden waren? Wie lange habt Ihr ( neben der Arbeit oder in der Arbeitszeit ) für die Vorbereitung gebraucht? Welche Unterlagen ( nur Amazon Free Docs oder gekaufte Bücher ) habt Ihr genutzt? Ich will nur erfahren, wann ich wieviel Zeit einplanen sollte und ob ich mir noch weitere Unterlagen besorgen sollte. Die Free Docsvon Amazon hab ich schon mal durchgeschaut. Ich weiss aber nicht ob die Zeitangaben da realistisch sind. Danke für knappe Antworten.

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