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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo, ich habe dieses Jahr die Prüfung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung gemacht. Leider habe ich in einem Prüfungsteil die Note ungenügend bekommen. Hier die Noten 

 

Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes

38=5

Abschlussprüfung

Planen eines Softwareproduktes

54= 4

Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen

27 =6

Wirtschafts- und Sozialkunde

85 = 2

Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes

74= 3

 

Jetzt ist eben die Frage, ob ich wegen 3 Punkten durchgefallen bin oder vielleicht noch eine mündliche Prüfung machen kann. 

Bedauerlicherweise hatte ich von der IHK dazu keine weiteren Informationen bekommen können. Ein Prüfer sagte mir, es wird wohl noch zur mündlichen Prüfung kommen.

Soweit ich weiß, ist das bestehen mit einem "ungenügend" nicht möglich. Hat da vielleicht jemand Erfahrung damit?

Kannst du nicht deinen Ausbildungsverantwortlichen dazu befragen?

Wenn du Zusammengerechnet drunter liegst ..... Dann muust du da anscheinend noch einmal ran.

Versuche herauszufinden welcher Prüfungsausschuß für dich Zuständig ist und frage diese Leute. die allein können dir Sagen wie es um dich steht!

Ich kann Dir schonmal sagen, dass Du nicht bestanden hast aufgrund der sechs im zweiten Teil.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Du hast:

  • Eine MEP im Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen machen
  • Die Prüfung wiederholen

Wenn Du die MEP machen möchtest, dann musst Du diese beantragen. Du benötigst mindestens 36 Punkte in der MEP, damit Du bestehst. (2:1 Gewichtung)

Hier mal ein Auszug aus der FIAusbV § 17:

Zitat

 

(1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.

(2) Dem Antrag ist stattzugeben,

1.wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:

a) Planen eines Softwareproduktes,

b) Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen oder

c) Wirtschafts- und Sozialkunde,

2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und

3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.

Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.

(3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.

(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

 

Bearbeitet von Sourcecode Whisperer

  • Autor

Danke. Aber meine Noten habe ich schon verrechnet. Der Schlüssel ist ja bekannt.

Ergebnis Teil 2

60% =4 Note 

Gesamtergebnis

56% = 4 Note

Es geht um das "Ungenügend" im Fach Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen bzw. ob eine Möglichkeit der mündlichen Ergänzungsprüfung besteht!?

  • Autor
vor 6 Minuten schrieb Sourcecode Whisperer:

Ich kann Dir schonmal sagen, dass Du nicht bestanden hast aufgrund der sechs im zweiten Teil.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Du hast:

  • Eine MEP im Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen machen
  • Die Prüfung wiederholen

Wenn Du die MEP machen möchtest, dann musst Du diese beantragen. Du benötigst mindestens 36 Punkte in der MEP, damit Du bestehst. (2:1 Gewichtung)

Hier mal ein Auszug aus der FIAusbV § 17:

Perfekt. Das wollte ich wissen, danke

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