23. Februar 200224 j Hi zusammen, ich habe Post bekommen von eine großen deutschen Filmschmiede (drehte den erfolgreichsten Film deutschlands aller Zeiten). Die behaupten, dass die Domain, die ich vor 2 Wochen registriert habe, Domain-Grabbing wäre. Ich wollte/will da eine Fan-Site drauf machen. Und sie wollen mich verklagen, wenn ich Sie nicht kostenfrei (also nicht mal die Kosten die mir entstanden sind) an sie abtrete. Diese Domain ist kein Firmenname sondern ein ganz normaler Name wie z.B. max-mustermann.de. Wie ist die Rechtslage ? Können die bei einem Gerichtstreit gewinnen? Was soll ich denn nu machen? War ja keine böse Absicht von mir, denn mit der Domain verdiene ich ja nix, sonder das kostet mich ja nur Geld (und Nerven wie man sieht) ... Wäre echt nett, wenn mir da jemand Ratschläge geben kann, aber meinen Anwalt werd ich auf jeden Fall kontaktieren denke ich, aber ob der sich mit Internetrecht auskennt ... @Mods/Admin Wenn ich die Domain posten darf, dann gebt mir Bescheid. Mein Fall wird dann vielleicht klarer ... cu der ganz aufgeregte alligator
23. Februar 200224 j Habe mal von einem ähnlichen Fall gehört. Dabei ging es allerdings darum, dass ein Privatnutzer den Namen einer Firma beutzen wollte, mit einer .net-Endung. Die Firma verklagte ihn und verlor. Begründung: Der Besitzer hatte nur 3 Domains, wovon diese eine unter Domain-Grabbing hätte fallen können. Dementsprechend ging das Gericht nicht von einer absichtlichen Schädigung Seitens des Besitzers gegenüber der Firma aus. Ich denke mal - da du meintest, dass diese Domain nicht viel mit dem Namen der Firma zu tun hat - dass die da noch schwerere Karten haben werden. Den Artikel dazu habe ich, meine ich, auf den Webseiten der Chip-Redaktion gefunden. Ich schau nochmal nach. Ansonsten schreib doch einfach mal eine Mail an deren Rechtsberatung und schildere denen deinen Fall. Ich bin mir sicher, dass die dir da weiter helfen können. MfG Hansa
23. Februar 200224 j Original geschrieben von alligator @Mods/Admin Wenn ich die Domain posten darf, dann gebt mir Bescheid. Mein Fall wird dann vielleicht klarer ... Dann kann man sich vielleicht auch ein besseres Bild machen, in wie weit eine Klage Erfolg hätte. Kannst aber auch schonmal hier gucken, da gibts aktuelle Rechtssprechnungen auch zu Domains. Und hier sind Anwälte eingetragen, die sich mit Domainrecht beschäftigen.
23. Februar 200224 j Autor Servus. Alle klar. Dann hier die Domain. www.michael-herbig.de cu alligator
23. Februar 200224 j Problem bei dem Namen ist schon, dass § 12 BGB greift. Wäre das auch Dein Name, gilt "wer zuerst kommt". Hast Du noch andere Domains, wird eine Klage wegen Domain-Grabbing aber relativ aussichtslos sein, da bräuchtest Du Dir nicht allzu viele Sorgen machen.
23. Februar 200224 j Autor Servus Bimei. Ja ich hatte vorher schon 3 andere Domains und das ist dann mein 4 Domain geworden. Also glaubst du, dass ich da ne gute Chance habe vor Gericht zu gewinnen, das ich Domain behalten kann ? cu alligator
23. Februar 200224 j Hi alligator, Du hast eine gute Chance, einen Prozess wegen Domain-Grabbing zu gewinnen. Wollen sie, dass Du die Domain abtreten musst, sollten sie klüger vorgehen. Was Du ganz oben geschrieben hast würde ich erstmal als Versuch werten, Du gibst sie aus Angst freiwillig her. Eine Chance hat Herbig selbst, wenn er eine auf § 12 BGB gestützte Klage einreicht. (Nachtrag: Das ist meine Ansicht nach den bisher gelesenen Rechtssprechungen und -auffassungen.)
23. Februar 200224 j Autor Aha. Und was soll ich nu machen ? Abwarten oder mich bei denen melden und was dann sagen ? cu alligator
24. Februar 200224 j Ich würde auf jeden Fall kontakt mit denen aufnehmen, weil die können sich bessere Anwälte als Du leisten... Erstmal über die Sache reden, anzeigen können die Dich dann immer noch.
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