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Empfohlene Antworten

vor 2 Stunden schrieb Datawrapper:

Okay und deshalb sollte man die IHK nicht auf die Missstände hinweisen? Ich meine wir reden hier von einer E-Mail oder einem Brief der auch anonym geschickt werden kann.

Die IHK schmeißt es nur in den Papierkorb, weil sie nichts machen können. Ich rede da aus Erfahrung. Sie haben einfach keine Weisungsbefugnis. Sie haben in erster Linie nur eine beratende Tätigkeit. Wie gesagt, sie können nur die Ausbildung untersagen, wenn der Betrieb sowohl persönlich, als auch fachlich nicht geeignet ist und auch nicht die betrieblichen Mittel verfügen, um die Ausbildung durchzuführen, sofern sie die Dinge nicht auch außerbetrieblich gelehrt werden können (z.B. durch externe Schulungen).

Auch haben die Kammern einen gewissen Interessenskonflikt, da die Firmen nun mal Mitglieder der Kammern sind und wenn sie was unternhmen würden, würden sie gegen einen Mitglied vorgehen. Da hält man doch lieber die Füße still.

In meinem damaligen Ausbildungsbetrieb, wo ich Mechatroniker gelernt habe, waren wir der letzte Jahrgang. Danach sollte die Ausbildung eingestellt werden. Der Betrieb wollte schon während der Ausbildung die Dreh- und Fräsmaschinen verkaufen. Wir haben uns damals an den Betriebsrat und an die Handwerkskammer gewandt. Die Handwerkskammer hat nur mit den Achseln gezuckt und meinte, wir sollten uns dann einen Anwalt holen, was wir dann auch über den Betriebsrat getan haben.

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