Sullidor Geschrieben vor 8 Stunden Geschrieben vor 8 Stunden vor 8 Stunden schrieb hellerKopf: ab wann sieht das FA eine Gewinnerzielungsabsicht". Da wir uns unser Empfinden nicht helfen. Da müssen konkrete Ansichten der Finanzbehörden abgewogen werden. Ja, exakt dies. vor 8 Stunden schrieb hellerKopf: Nicht ohne meinen Anwalt! So blöd sich das anhört, aber auch das ist ein sehr guter Rat. Wer ein solches Projekt auf die Beine stellt, der sollte vorher einen Anwalt konsultieren um sicher zu gehen. Haben wir ja auch gemacht und waren überrascht was es bei sowas rechtlich zu bedenken gibt. vor 9 Stunden schrieb Alexej_a7x: Würde mich interessieren, weil dann müssten so manche Open Source Projekte daran scheitern. Da würden bei so manchem Projekt auch diese Punkte zutreffen. Die meisten erfolgreichen Open-Source-Projekte sind in Deutschland oft entweder als Gewerbe oder als gemeinnütziger Verein bzw. als gemeinnützige Gesellschaft oder Ähnliches angemeldet, besonders weil diese Projekte häufig Spenden, „Geschenke“ oder andere Hilfen annehmen. Und nur weil es jemand nicht gemacht hat, heißt das nicht, dass es korrekt wäre. Ein Gewerbe anzumelden ist auch kein großer Aufwand. Das hat bei uns keine zwei Stunden gedauert, 26 € Bearbeitungsgebühr gekostet und wir müssen uns einmal im Jahr hinsetzen und eine Steuererklärung mit 0 € Einnahmen digital über das Elster-Portal ausfüllen. Dauert pro Jahr etwa 30 Minuten und kostet nichts. Ansonsten passiert da absolut nichts. Wir haben nicht einmal eine Steuernummer erhalten, da wir halt unter die Kleinunternehmer-Reglung fallen. Wir erwarten derzeit noch, dass das Finanzamt es nach mehreren Jahren irgendwann als „Liebhaberei“ oder "Hobby" anerkennt. Das sind aber meine persönlichen Erfahrungen. Wenn du Fragen zu einem deiner Projekte hast, solltest du dir ebenfalls eine Beratung bei einem Anwalt gönnen. Die erste Beratung war bei uns übrigens kostenlos, für die zweite haben wir 80 € gezahlt.
Sullidor Geschrieben vor 2 Stunden Geschrieben vor 2 Stunden vor 15 Stunden schrieb Alexej_a7x: die Rechtsgrundlage Auch wenn es inzwischen schon etliche Jahre her ist, bin ich mir ziemlich sicher, dass es § 15 des Einkommensteuergesetz war.
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