Veröffentlicht 12. März 200223 j Hi, meine Freundinn hat die praktische Prüfung am PC verhauen weil der PC nicht die selben Softwarevorraussetzungen hatte wie die anderen PCs. Es ging bei der praktischen Prüfung um die Erstellung von Webseiten, da auf diesem Rechner der Explorer gar nicht und der Netscape nur ein bissel lief wart eine vernünftige Voransicht nicht möglich. Gibt es jetzt nachträglich auch wenn die Zensur (3) bekannt ist noch eine Möglichkeit diese Prüfung freiweilig nachzuholen ? Dazu ist noch zu sagen, hier ist zwar das IHK-Board ist mir schon klar, aber die Prüfung war eine HWK Prüfung der HWk Düsseldorf. mfg
12. März 200223 j Das Problem dürfte sein, dass zu beweisen. Deine Freundin hätte sich in der Prüfung beschweren sollen. Ansonsten schau mal in die Prüfungs-FAQs rein, da sollte was zum Thema Einspruch stehen.
12. März 200223 j ???? praktische pruefung??? am pc??? ne website erstellen?? --> was lernt die denn? wo?
13. März 200223 j internetprogrammierer... ... aha! den ausbildungsberuf gibt es?!? *LOL* im, ernst, biste fi-ae? und warum macht ihr ne abschlusspruefung am pc?? und da sollte 'nur' ne website erstellt werden?? allein das is ja schon schwachsinn!! wasn das fuer ne bescheuerte pruefung?? (beruf??) UND, ich glaub nit, dass da in 4std. pruefung ne ordentliche page entstanden is...
13. März 200223 j In der Regel hat der Prüfling (vorher) selbst dafür zu sorgen das die Vorraussetzungen gegeben sind die für die praktische Prüfung(Präsenation) nötig sind. So oder so ähnlich ist es zumindestens bei der prakt. Prüfung von Fachinformatikern (IHK) MfG
13. März 200223 j Das hört sich mächtig verdächtig nach einer Weiterbildungsmaßnahme des Arbeitsamtes an. Mußte ich auch mal machen zum EDV-Sachbearbeiter und das war auch vor der HWK. Wenn eine Beschwerde wirken soll, dann schon in der Prüfung. Sonst war es das.
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