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Geschrieben

Hallo erst mal!

Ich hätt da mal frage ob ich als Azubi bei einer Kündignung meines Ausbildungsvertrages mit irgendwelchen rechtlichen folgen von der Seite meines Betriebes rechnen muss. Meine so etwas wie Schadensersatz forderungen und so!!:confused:

Geschrieben

Hi,

wenn es innerhalb der ersten 3 Monate (bzw. Probezeit) ist auf jeden Fall nicht. Wenn es danach ist, soweit du die Kündigungfrist einhälst normalerweise afaik auch nicht (außer du hast natürlich was angestellt ;-)), denn man darf dich nicht "bestrafen" dafür, dass du eine falsche Berufswahl getroffen hast und deine Ausbildung abbrechen willst.

cu

alligator

Geschrieben

Und wie siehts nach der Kündigung aus? Kann ich mich in der selben Berufsrichtung neu ausbilden lassen oder muss ich eine vollkommen andere Lehre neu beginnen:confused: Kann ich eventuell auch vorher noch meinen Grundwehrdienst bei der Bundeswehr absolvieren??

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