Veröffentlicht 22. April 200223 j Hi, hat von euch schonmal einer ein Zwischenzeugnis schreiben müssen? Ich muss jetzt mein eigenes schreiben. Ist der Betrieb nicht verplichtet den Azubis eines auszustellen. Wenn nicht, kann mir vielleicht einer einen Tipp geben, wie ich das schreiben soll? Gruss
22. April 200223 j schau mal hier nach, da steht alles wichtige drin. Viel Spaß beim Zusammenbasteln des Zeugnisses .
23. April 200223 j Es ist nicht Deine Aufgabe Dir selbst ein Zeugnis auszustellen. Schau dazu ins Berufsbildungsgesetz. Findest Du im Zweiten Abschnitt unter Pflichten des Ausbilders. Koenntest Dich sonst selbst zu sehr ueber den Klee loben.
24. April 200223 j Zwischenzeugniss...oder meinst du Zwischenprüfung??? Zwischenzeugniss kenn ich gar nicht direkt...eher das Halbjahreszeugniss...is ja auch wayne :-)
24. April 200223 j ich versteh hier net so ganz worum es geht!? soll das eine Bewertung für dich sein - dann wollen sie wohl damit erreichen / sehn wie du dich selbst einschätz - aber wenn das Zeugnis urkundenkarakter hat verweise ich (wie der eine Mod auch ) auf dieses Berufsbildungsgestz.
24. April 200223 j zwischenzeugnisse sind unter anderem dann wichtig, wenn man den betrieb wechselt. dient auch dazu, dem neuen betrieb einen kleinen einblick in deine leistungen im alten betrieb zu gewähren, damit man denen nich das blaue vom himmel in ner bewerbung labern kann
24. April 200223 j Sei doch froh, dass Du Dir Dein Zeugnis selbst schreiben kannst - dann kannst DU wenigstens bestimmen, was rein muss. Und wenn's ZU GUT ist, dann streichen Dir das Deine Chefs schon wieder raus. Also: Keine Zurückhaltung (allerdings auch NICHT zu sehr übertreiben - könnte nämlich auch ein Test sein, wie gut DU Dich einschätzen kannst!). GG
25. April 200223 j Was mir gerade auffällt : Ist die Bezeichnung Zwischenzeugnis überhaupt korrekt ? Mir scheint, es geht um ein Arbeitszeugnis. Normalerweise ist mit "Zwischenzeugnis" ein (schulisches) Halbjahreszeugnis gemeint.
25. April 200223 j Original geschrieben von -LWP- Was mir gerade auffällt : Ist die Bezeichnung Zwischenzeugnis überhaupt korrekt ? Mir scheint, es geht um ein Arbeitszeugnis. Normalerweise ist mit "Zwischenzeugnis" ein (schulisches) Halbjahreszeugnis gemeint. Kann schon richtig sein, nach § 630 BGB hat man zwar nur Anspruch auf ein Zeugnis, aber in vielen Tarifverträgen ist auch verankert, dass man ein Zwischenzeugnis verlangen kann und es gibt massenhaft Urteile dazu, wann der AG ein Zwischenzeugnis ausstellen muss. Was in diesem speziellen Fall gemeint ist kann aber nur maggy79 beantworten.
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