Veröffentlicht 30. April 200223 j Hallo, ich wollte mal wissen, ob man als Azubi den privaten PC als Werbungskosten geltend machen kann und welche Vorraussetzungen es hierfür braucht. Wie macht ihr das ? Grüße und Danke Markus
30. April 200223 j Wenn Du einen Beruf machst in dem Du mit Computern arbeitest, dann kannst Du ihn 'abschreiben', also als Werbungskosten von der Steuer absetzten. Ich glaube (aber möchte mich da nicht festlegen) dass Du ihn binnen drei Jahre abschreiben drafst. Nicht schneller. Bine
30. April 200223 j Jo, das würde mich aber auch mal interessieren. Vor allem ob das bei Azubis auch so ohne weiteres möglich ist. Hat jemand schon erfahrung damit gemacht, sprich nen Rechner als Azubi absetzen können???? Sven
30. April 200223 j Wie schon gesagt, das kommt darauf an was für einen Beruf man macht. Das hat mit Azubi sein oder nicht nichts zu tun. Von der Steuer als Werbungskosten absetzen kann man eh nur einen bestimmten Betrag. Man senkt damit ja das zu versteuernde Einkommen. Wenn Du als Azubi also z.B. gar keine Steuern zahlst, dann bringt Dir das gar nichts. Bine
30. April 200223 j In der Regel zahlt ein Azubi keine Steuern, also kann er auch keine Abschreibungen machen. Die einzigen mir bekannten (weil selbst betroffenen) Ausnahmen sind zum Beispiel Auszubildende, die sich in der Jugendhilfe befinden. Hier wird das Geld zunächst vom Jugendamt einbehalten und verrechnet, wobei am Ende ca. 30% der Gesamtsumme nach Abzug sämtlicher Kosten an den Auszubildenden zurückfließen. Wenn der Betrieb nun eine Erklärung abgibt, in der eine Empfehlung zur Anschaffung eines PCs im Rahmen der Ausbildung ausgesprochen wird, kann der Azubi sich einen kaufen und die Gesamtkosten werden in zukünftigen Berechnungen des Jugendamtes berücksichtigt. Ebenso verhält es sich mit Fachliteratur ( KEINE Fachzeitschriften ).
30. April 200223 j Als Azubi musst du eine Steuererklärung machen. Den Computer kannst du absetzten (mein Grund waren Ausbildungsbegleitende Maßnahmen) hab mir jetzt auch ein Notebook gekauft, welches ich absetzte. Der Computer wird bei privatpersonen für 5 Jahre abgeschrieben. Immoment zahlst du zwar keine Steuern, bekommst also einen "Nullbescheid" aber nach ende der Ausbildung kannst du dann deinen rechner noch abschreiben und bekommst noch Geld.
30. April 200223 j *PVDS* Natürlich kannst du deinen PC abschreiben, zwar nicht, um Steuern zu sparen, aber um zum Beispiel Fördergelder wie Kindergeld, Wohngeld, etc. in Anspruch nehmen zu können. Da richten sich Sätze & Berechtigungen schliesslich auch nach dem verbleibenden Nettobetrag.
30. April 200223 j Original geschrieben von brixxie Der Computer wird bei privatpersonen für 5 Jahre abgeschrieben. 3 Jahre nach neuer AfA-Tabelle (4 Jahre, wenn im 2. Halbjahr angeschafft).
30. April 200223 j Original geschrieben von Angel1981 Jo, das würde mich aber auch mal interessieren. Vor allem ob das bei Azubis auch so ohne weiteres möglich ist. Hat jemand schon erfahrung damit gemacht, sprich nen Rechner als Azubi absetzen können???? Sven Ja, hab ich. Vor ca. 2,5 Jahren hab ich mir nen neuen Rechner gekauft. Begründung: Brauche ihn für meine Ausbildung (schreiben von Tätigkeitsnachweisen, Arbeit mit nach Hause nehmen, Übungsprogramme, usw.). Damals musste man den PC mindestens zu 90% beruflich nutzen, damit er anerkant wird (dann aber zu 100% anerkannt). Jetzt ist es so, das man soviel % abschreiben kann, wie man ihn beruflich nutzt. Nutzt man ihn z.B. auch 50% privat, so können auch nur 50% abgeschrieben werden!
1. Mai 200223 j Original geschrieben von -LWP- Ebenso verhält es sich mit Fachliteratur ( KEINE Fachzeitschriften ). Meine Erfahrungen sind da anders - ich selbst schreibe auch Fachzeitschriften ab! Man kann überhaupt alles (versuchen) ab(zu)schreiben, wenn man galubhaft versichern kann, dass man es für den Job/ Ausbildung benötigt; so z.B. auch den Internet-Zugang. Ein gutes Buch, das die (legalen) Tricks nennt und anhand von Beispielen auch erklärt ist der KONZ! GG
3. Mai 200223 j Original geschrieben von TschiTschi Man kann überhaupt alles (versuchen) ab(zu)schreiben, wenn man galubhaft versichern kann, dass man es für den Job/ Ausbildung benötigt Hm, da wirst du sicher über mehr Wissen verfügen, als ich. Ich kann nur sagen, dass ich ein Schreiben bekommen habe, in dem deutlich stand, dass ich derarte Kosten (konkret z.B. Fachzeitschriften) nicht mit der Begründung der Notwendigkeit für meine Ausbildung absetzen kann, da lt. BBiG die entsprechenden Mittel von meinem Betrieb zur Verfügung gestellt werden müssten.
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