Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich wollte mal wissen, ob man als Azubi den privaten PC

als Werbungskosten geltend machen kann und welche

Vorraussetzungen es hierfür braucht.

Wie macht ihr das ?

Grüße

und Danke

Markus

Wenn Du einen Beruf machst in dem Du mit Computern arbeitest, dann kannst Du ihn 'abschreiben', also als Werbungskosten von der Steuer absetzten. Ich glaube (aber möchte mich da nicht festlegen) dass Du ihn binnen drei Jahre abschreiben drafst. Nicht schneller.

Bine

Jo, das würde mich aber auch mal interessieren.

Vor allem ob das bei Azubis auch so ohne weiteres möglich ist. Hat jemand schon erfahrung damit gemacht, sprich nen Rechner als Azubi absetzen können????

Sven

Wie schon gesagt, das kommt darauf an was für einen Beruf man macht. Das hat mit Azubi sein oder nicht nichts zu tun. Von der Steuer als Werbungskosten absetzen kann man eh nur einen bestimmten Betrag. Man senkt damit ja das zu versteuernde Einkommen. Wenn Du als Azubi also z.B. gar keine Steuern zahlst, dann bringt Dir das gar nichts.

Bine

In der Regel zahlt ein Azubi keine Steuern, also kann er auch keine Abschreibungen machen.

Die einzigen mir bekannten (weil selbst betroffenen) Ausnahmen sind zum Beispiel Auszubildende, die sich in der Jugendhilfe befinden. Hier wird das Geld zunächst vom Jugendamt einbehalten und verrechnet, wobei am Ende ca. 30% der Gesamtsumme nach Abzug sämtlicher Kosten an den Auszubildenden zurückfließen. Wenn der Betrieb nun eine Erklärung abgibt, in der eine Empfehlung zur Anschaffung eines PCs im Rahmen der Ausbildung ausgesprochen wird, kann der Azubi sich einen kaufen und die Gesamtkosten werden in zukünftigen Berechnungen des Jugendamtes berücksichtigt.

Ebenso verhält es sich mit Fachliteratur ( KEINE Fachzeitschriften ).

Als Azubi musst du eine Steuererklärung machen. Den Computer kannst du absetzten (mein Grund waren Ausbildungsbegleitende Maßnahmen) hab mir jetzt auch ein Notebook gekauft, welches ich absetzte. Der Computer wird bei privatpersonen für 5 Jahre abgeschrieben. Immoment zahlst du zwar keine Steuern, bekommst also einen "Nullbescheid" aber nach ende der Ausbildung kannst du dann deinen rechner noch abschreiben und bekommst noch Geld.

*PVDS*

Natürlich kannst du deinen PC abschreiben, zwar nicht, um Steuern zu sparen, aber um zum Beispiel Fördergelder wie Kindergeld, Wohngeld, etc. in Anspruch nehmen zu können.

Da richten sich Sätze & Berechtigungen schliesslich auch nach dem verbleibenden Nettobetrag.

Original geschrieben von Angel1981

Jo, das würde mich aber auch mal interessieren.

Vor allem ob das bei Azubis auch so ohne weiteres möglich ist. Hat jemand schon erfahrung damit gemacht, sprich nen Rechner als Azubi absetzen können????

Sven

Ja, hab ich.

Vor ca. 2,5 Jahren hab ich mir nen neuen Rechner gekauft. Begründung:

Brauche ihn für meine Ausbildung (schreiben von Tätigkeitsnachweisen, Arbeit mit nach Hause nehmen, Übungsprogramme, usw.).

Damals musste man den PC mindestens zu 90% beruflich nutzen, damit er anerkant wird (dann aber zu 100% anerkannt).

Jetzt ist es so, das man soviel % abschreiben kann, wie man ihn beruflich nutzt. Nutzt man ihn z.B. auch 50% privat, so können auch nur 50% abgeschrieben werden!

Original geschrieben von -LWP-

Ebenso verhält es sich mit Fachliteratur ( KEINE Fachzeitschriften ).

Meine Erfahrungen sind da anders - ich selbst schreibe auch Fachzeitschriften ab!

Man kann überhaupt alles (versuchen) ab(zu)schreiben, wenn man galubhaft versichern kann, dass man es für den Job/ Ausbildung benötigt; so z.B. auch den Internet-Zugang.

Ein gutes Buch, das die (legalen) Tricks nennt und anhand von Beispielen auch erklärt ist der KONZ!

GG

Original geschrieben von TschiTschi

Man kann überhaupt alles (versuchen) ab(zu)schreiben, wenn man galubhaft versichern kann, dass man es für den Job/ Ausbildung benötigt

Hm, da wirst du sicher über mehr Wissen verfügen, als ich. Ich kann nur sagen, dass ich ein Schreiben bekommen habe, in dem deutlich stand, dass ich derarte Kosten (konkret z.B. Fachzeitschriften) nicht mit der Begründung der Notwendigkeit für meine Ausbildung absetzen kann, da lt. BBiG die entsprechenden Mittel von meinem Betrieb zur Verfügung gestellt werden müssten.

Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.