Veröffentlicht 4. Juni 200223 j Bei uns in der Schule wurde gesagt das mit bestehen der Abschlussprüfung das Ausbildungsverhältnis beendet ist, das währe dann so ca. mitte Juli bei mir, mein Ausbildungsvertrag läuft allerdings bis mitte August, der Vertrag gilt oder? Lasst euch mal dazu aus
4. Juni 200223 j Vertrag ist Vertrag ! Vertragsgehalt aber auch Da kann sich die Firma noch einem Monat an einem Facharbeiter mit Azubigehalt erfreuen
4. Juni 200223 j Original geschrieben von MasterSy .... der Vertrag gilt oder? Nein. § 14 BBiG (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.
4. Juni 200223 j Nun, auch wenn bei mir steht das mein Vertrag bis Ende Juli 2004 geht, steht da auch das das Ausbildungsverhältnis mit bestehen der Prüfung ändet. Damit auch der Vertrag. Ist für mich vorllame wichtig, weil ich ja verkürzen will!! Bine
4. Juni 200223 j Original geschrieben von Woodstock Nun, auch wenn bei mir steht das mein Vertrag bis Ende Juli 2004 geht, steht da auch das das Ausbildungsverhältnis mit bestehen der Prüfung ändet. Damit auch der Vertrag. Ist für mich vorllame wichtig, weil ich ja verkürzen will!! Bine Wenn Du verkürzt, wird der Vertrag doch eh geändert. War zumindest bei mir so.
4. Juni 200223 j Danke Also falls im Vertrag nicht anders erwähnt gilt der Gesetzkram oben sprich mit bestandener Prüfung bin ich fertig richtig?
4. Juni 200223 j Fein fein das heißt ich kann noch nen Monat schmarotzend bei meinen Eltern frei machen hrhr :bimei
4. Juni 200223 j Könntest aberauch noch fragen, ob Du ne Woche normal im Betrieb arbeiten kannst um nochmal ein kräftiges Gehalt zu bekommen. Andererseits würde ich das aber auch nur machen, wenn Du danach nich sowieso anfängst zu arbeiten
4. Juni 200223 j Original geschrieben von MasterSy Also falls im Vertrag nicht anders erwähnt gilt der Gesetzkram oben sprich mit bestandener Prüfung bin ich fertig richtig? Nein. Wenn etwas anderes im Vetrag stehen sollte (tut es aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht, weil er sonst nicht anerkannt worden wäre), ist das nichtig.
4. Juni 200223 j an dem tag, an dem du deine ergebnisse bekommst, bist du fertig! der facharbeiter brief, oder wie er auch immer beim FI heißt, wird dir erst ein paar wochen später von der IHK geschickt!
5. Juni 200223 j wie, wenn ich im Juli fertig bin und mein Urlaub für dieses Jahr auf 24 Tage angesetzt war, darf ich in den 7 Monaten allen Urlaub nehmen??
5. Juni 200223 j Nein, das kann ich mir nicht vorstellen. Höchstens das Du den kompletten Urlaub hast bis zu Deinem Vertragsende (also z.B. 31.07.), auch wenn Du schon Ende Mai fertig bist. Und selbst da habe ich Bedenken! Bine
5. Juni 200223 j ich rechne einfach für jeden angebrochenen Monat die 2 Urlaubstage die mir zustehen, also 14Tage Urlaub bis zum 31.07. in diesem Fall!!
7. Juni 200223 j Im Normalfall bekommst du die Prüfungsergebnisse erst am Tag, an dem dein Vertrag ausläuft. Deshalb kann man diesen Vorteil eigentlich nicht nutzen, dass man früher gehen kann, obwohl der Vertrag noch läuft.
7. Juni 200223 j Original geschrieben von Phi1 Im Normalfall bekommst du die Prüfungsergebnisse erst am Tag, an dem dein Vertrag ausläuft. Deshalb kann man diesen Vorteil eigentlich nicht nutzen, dass man früher gehen kann, obwohl der Vertrag noch läuft. Nee, das ist nicht richtig. Die allermeisten Ausbildunsgverträge enden zum 1.8. (31.1., wenn Verkürzer). Deine Ergebnisse bekommst du allerdings schon zur / nach der Projektpräsentation; und die findet in den allermeisten Fällen in der ersten Juni-Häfte statt.
10. Juni 200223 j Original geschrieben von lwp Nee, das ist nicht richtig. Die allermeisten Ausbildunsgverträge enden zum 1.8. (31.1., wenn Verkürzer). Deine Ergebnisse bekommst du allerdings schon zur / nach der Projektpräsentation; und die findet in den allermeisten Fällen in der ersten Juni-Häfte statt. ich denke das ist auch Bundesland abhängig, hier im Süden starten alle Ausbildungsverträge um den 1.9. und enden dementsprechend zum 31.08.
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