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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hilfe!

Folgendes: Mein offizielles Ausbildungsende ist der 14.7., Prüfung hab ich aber erst am 19.7.

Das Problem ist: ich habe ab 1.8. einen Arbeitsvertrag bei einer anderen Firma unterzeichnet, also kann ich schlecht am 15.7. in meinen Ausbildungsbetrieb gehen und arbeiten weil ich mich damit auf ein Arbeitsverhältnis einlasse. Laut meiner Chefin, die mit der IHK telefoniert hat, müsste ich in dem Fall für den 19.7. Urlaub nehmen, weil die Prüfung dann nicht mehr in die Ausbildungszeit fällt.

Frage: Was mach ich jetzt??? Kann ich auch in die Prüfung ohne bei einem Ausbildungsbetrieb/meiner Firma beschäftigt zu sein?? Ich rufe auf jeden Fall die IHK am Montag an, aber ich wollt vorab schonmal fragen.

Und sorry, dass ich die Suche nicht benutzt hab... ;)

Bye,

Saga

Also, Deine Ausbildung endet mit bestehen der Prüfung. Wenn Du also erst am 15.07. Prüfung hast, dann befindest Du Dich noch in der Ausbildung, und würdest deshalb meines Wissens nach kein anderes Arbeitsverhältnis eingehen. Man korrigiere mich bitte, wenn dem nicht so ist!

Bine

  • Autor
Original geschrieben von Woodstock

Also, Deine Ausbildung endet mit bestehen der Prüfung.

Das dachte ich auch erst. Aber laut meiner Chefin hat die IHK gesagt, dass ich ab 14.7. nimmer in der Ausbildung bin...und das obwohl ich erst am 19.7. Prüfung habe.

Ich krieg' hier echt gleich Zustände... :(

Hmm, kann ich mir nicht vorstellen. Denn das steht so im BBiG!

Bine

  • Autor

Ich mach mich auf jeden Fall am Montag bei meiner IHK schlau. Aber ich hoffe mal, dass bimei, lwp oder peterb (oder sonst jemand der sich da gut auskennt) vorher auch noch ein Wörtchen dazu sagen können.

Original geschrieben von Woodstock

Hmm, kann ich mir nicht vorstellen. Denn das steht so im BBiG!

Bine

Woodstock, schau noch mal genau nach, was im BBiG steht.

Das Ende des Ausbildungsverhältnisses ist im Ausbildungsvertrag datiert. Wird die Prüfung vorher bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis auch vorher.

Findet die Prüfung jedoch erst nach dem Stichtag statt, endet das Ausbildungsverhältnis regulär so, wie es im Vertrag datiert wurde. Das steht auch im BBiG.

Saga, ich hatte dir schonmal gesagt, dass du dein Arbeitsverhältnis unter der Bedingung abgeschlossen hast, dass du die Prüfung zum Zeitpunkt des Eintrittes bereits bestanden hast. Insofern ist dein Arbeitsvertrag im Moment noch nichtig. Das bedeutet, dass du ungehindert die Prüfung besuchen kannst, und du brauchst dir auch keinen Urlaub zu nehmen, da es nicht dein Verschulden ist, dass du erst so spät geprüft wirst. Eigentlich müsste dein Vertrag umdatiert werden und ab dem 20. Juli gelten.

  • Autor

Ach lwp, Du bist mal wieder meine Rettung! :)

Original geschrieben von lwp

Saga, ich hatte dir schonmal gesagt,

Ja, Papi! :D;)

dass du dein Arbeitsverhältnis unter der Bedingung abgeschlossen hast, dass du die Prüfung zum Zeitpunkt des Eintrittes bereits bestanden hast. Insofern ist dein Arbeitsvertrag im Moment noch nichtig. Das bedeutet, dass du ungehindert die Prüfung besuchen kannst, und du brauchst dir auch keinen Urlaub zu nehmen, da es nicht dein Verschulden ist, dass du erst so spät geprüft wirst. Eigentlich müsste dein Vertrag umdatiert werden und ab dem 20. Juli gelten.

Um den Arbeitsvertrag mach ich mir auch keine Sorgen. Ich weiss jetzt nur nicht wie es aussieht wenn ich am 15.7. in meinen Ausbildungsbetrieb gehe und dann weiterarbeite. Damit gehe ich doch einen Arbeitsvertrag ein, oder nicht? Und dann hab ich ein Problem mit dem anderen Arbeitsvertrag, weil der dann nicht zum 1.8. in Kraft treten kann, oder seh ich das falsch?

Und wenn ich am 15.7. nicht mehr in die Firma gehe weil ich ja dann kein Azubi mehr bin und auch nicht bleben will: kann ich dann trotzdem die Prüfung ablegen?

Original geschrieben von Saga

Und wenn ich am 15.7. nicht mehr in die Firma gehe weil ich ja dann kein Azubi mehr bin und auch nicht bleben will: kann ich dann trotzdem die Prüfung ablegen?

HimmelHerrGottMeinGottMargot... Ja !!!!

  • Autor
Original geschrieben von lwp

HimmelHerrGottMeinGottMargot... Ja !!!!

Ich heiss' nicht Margot! :D

Danke Dir! :e@sy

Also geh' ich am 15. nicht in die Firma, habe damit bei der Firma keinen Vertrag am Hals und mache trotzdem meine Prüfung. Schön! :D

Original geschrieben von Saga

Hilfe!

Folgendes: Mein offizielles Ausbildungsende ist der 14.7., Prüfung hab ich aber erst am 19.7.

Das Problem ist: ich habe ab 1.8. einen Arbeitsvertrag bei einer anderen Firma unterzeichnet, also kann ich schlecht am 15.7. in meinen Ausbildungsbetrieb gehen und arbeiten weil ich mich damit auf ein Arbeitsverhältnis einlasse. Laut meiner Chefin, die mit der IHK telefoniert hat, müsste ich in dem Fall für den 19.7. Urlaub nehmen, weil die Prüfung dann nicht mehr in die Ausbildungszeit fällt.

Frage: Was mach ich jetzt??? Kann ich auch in die Prüfung ohne bei einem Ausbildungsbetrieb/meiner Firma beschäftigt zu sein?? Ich rufe auf jeden Fall die IHK am Montag an, aber ich wollt vorab schonmal fragen.

Und sorry, dass ich die Suche nicht benutzt hab... ;)

Bye,

Saga

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht was dein Problem ist....am 14.7. hörst du zu arbeiten auf, am 19.7 machst deinen Projektvortrag und ab Oktober arbeitest in einer neuen Firma. Mach dir doch 2 schöne Monate zu Hause :)

  • Autor
Original geschrieben von tobixxx

...und ab Oktober arbeitest in einer neuen Firma. Mach dir doch 2 schöne Monate zu Hause :)

August! ;)

Das Problem war, dass ich nicht wusste ob ich die Prüfung machen kann wenn ich nicht mehr in der Firma bin. ;) Aber das hat sich ja nun dank lwp (Thx! :) ) geklärt.

Original geschrieben von Saga

August! ;)

Das Problem war, dass ich nicht wusste ob ich die Prüfung machen kann wenn ich nicht mehr in der Firma bin. ;) Aber das hat sich ja nun dank lwp (Thx! :) ) geklärt.

Sagen wir 6 Wochen ;)

Ich würd gehen,

sagt nämlich kein ***** was ist der Arbeitsvertrag automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert.

Übrigens mußt erst eine Schriftliche Kündigung erhalten auch wenn der Vertrag befrisstet ist.

  • Autor
Original geschrieben von markus.thiede

Ich würd gehen,

sagt nämlich kein ***** was ist der Arbeitsvertrag automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert.

Eben dies hatte ich auch vor. ;) Hab gestern noch mit nem netten Menschen bei der IHK telefoniert und damit hab ich incl. heute nur noch 4 Tage vor mir (hab nächste Woche Urlaub). *freu*

Übrigens mußt erst eine Schriftliche Kündigung erhalten auch wenn der Vertrag befrisstet ist.

'Tschuldigung, versteh' ich jetzt nicht... Wer muss wem kündigen? Was für ein Vertrag? :confused:

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