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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen!

Mal wieder ich... *lach*

Folgendes zu meinem Arbeitsvertrag:

Probezeit 3 Monate, Kündigungsfrist während der Probezeit: 14 Tage zum Monatsende, danach 8 Wochen zum Quartalsende.

So weit so gut. Allerdings ist es so, dass einige meiner Bekannten meinten, die 8 Wochen zum Quartalsende seien unzulässig, da laut Gesetz allgemein 14 Tage zum Monatsende gelten. Aber irgendwie denke ich, dass ich an die festgelegte Kündigungsfrist wohl gebunden bin wenn ich den Vertrag so unterschrieben habe.

Hat mich ziemlich verwirrt die ganze Sache, und da ich mit diesem ganzen Kündigungsfristen-Zeugs eh noch nie durchgesehen habe dachte ich mir, dass ich lieber mal bei euch nachfrage.

Für hilfreiche Tipps und Aufklärung gibt's ne Tüte Gummibärchen. :D

Bye,

Saga

Moin, moin Saga,

Einzelvertraglich oder auch durch Tarifvertrag können längere Kündigungsfristen vereinbart werden:

§ 622 BGB

[...]

(6)

Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Nach der vorstehenden Vorschrift beträgt daher nunmehr einheitlich die Grundkündigungsfrist für Arbeiter und Angestellte sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Die Vier-Wochen-Frist in diesem Sinne umfaßt 28 Tage.

Grundsätzlich gelten die nach § 622 Abs. 2 BGB verlängerten Kündigungsfristen zunächst nur für den Arbeitgeber. Eine Vereinbarung dahingehend, dass diese verlängerten Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten, ist aber zulässig. Ebenso ist es sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zulässig, längere als die Mindestkündigungsfristen zu vereinbaren. Beachtet werden muss hierbei nur, dass die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer keinesfalls länger sein darf als für den Arbeitgeber.

[...]

Gummibärchen, hihi ...

Ich hätt da noch ne frage.

Wie sieht das in der Probezeit aus mit den Kündigungsfristen?

Ich glaube in der Zeit der Ausbildung kann man in der Probezeit fristlos und ohne angabe von Gründen Kündigen aber wie ist das später wenn ich mal nen richtigen Arbeitsvertrag habe? genauso?

Original geschrieben von Marlboro Man

Wie sieht das in der Probezeit aus mit den Kündigungsfristen?

§ 622 BGB

[...]

(3)

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

[...]

Hier aber auch wieder: einzelvertraglich oder durch Tarifvertrag sind andere Kündigungsfristen möglich.

Original geschrieben von Marlboro Man

Ich glaube in der Zeit der Ausbildung kann man in der Probezeit fristlos und ohne angabe von Gründen Kündigen ....?

§ 15 BBiG

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

[...]

Gründe muss man arbeitnehmerseitig nie angeben, wenn man die Frist einhält.

und bei weniger wie 6 monaten hab ich keine kündigungsfrist vom gesetz her zu beachten. richtig? außer es ist tariflich was anderes geregelt. eine freundin hat nämlich nur 6 monate und ist noch in der probezeit.

Original geschrieben von Marlboro Man

und bei weniger wie 6 monaten hab ich keine kündigungsfrist vom gesetz her zu beachten. richtig? außer es ist tariflich was anderes geregelt. eine freundin hat nämlich nur 6 monate und ist noch in der probezeit.

Bei weniger als 6 Monate was? Probezeit?

Da ist die Kündigungsfrist so wie oben angegeben, die 6 Monate im Gesetzestext beziehen sich auf die Höchstdauer der Probezeit.

sie hat 6 monate probezeit und will kündigen, weil sie bei einer anderen firma anfangen will und sie ist noch in der probezeit.

Dann gilt, was oben steht, 2 Wochen Kündigungsfrist.

Hat sie es eiliger, kann sie auch einen Aufhebungsvertrag abschliessen. Der schadet ihr ja insofern nicht, da sie einen neue Stelle hat.

was ist denn das schon wieder? ein aufhebungsvertrag?

Du kannst, wenn Du ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden willst, einen Aufhebungsvertrag abschliessen. Heisst, im gegenseitigen Einvernehmen trennt man sich, alle Ansprüche sind abgegolten usw. Ist nicht unüblich, wenn man schon eine lange Kündigungsfrist erworben hat, aber kurzfristig einen neuen Arbeitsvertrag hat.

Sollte man nur nicht machen, wenn man sich arbeitslos melden will, denn dann droht eine Sperre.

ok danke alles klar jetzt.

  • Autor

Hui! Fleissig fleissig! ;)

Danke für die Aufklärung, bimei. Für die Tüte Gummibärchen :D musst Du Deine Adresse aber mal durchgeben, die lässt sich so schlecht durch's DSL-Modem quetschen. :D *lach*

Bye,

Saga

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