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Überwachung des Sufrverhaltens der Mitarbeiter


Slayer8

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Hallo!

Ich denke/hoffe, das ich in diesem Bereich am betsen poste, denke das es zum Sicherheitsbereich zählt.

Darf ein Arbeitgeber das Surfverhalten seiner Mitarbeiter aufzeichnen (wer wann, wie lange wo war)?

Ich meine da mal etwas gelesen zu haben, daß es in Deutschland (noch) verboten sei, oder man den Mitarbeiter explizit darauf hinweisen müßte.

Kennt sich jemand in dem Bereich aus, bzw. kennt weiterführende Quellen oder Hinweise in irgendeinem Gesetz ?

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Der Arbeitgeber darf

- Jederzeit den Traffic überwachen (angwählte IP-Adressen, Zeit des Log-in und Log-out)

Der Betriebrat hat hier auch kein Mitspracherecht, allein bei Überwachung des email-Verkehrs hat er dies.

Private email darf registriert, aber keinesfalls gelesen werden (Briefgeheimnis)

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Ich habe jetzt folgendes gefunden:

Private Nutzung erlaubt?

- Wird nichts bestimmt, darf das Internet privat

auch am Arbeitsplatzgenutzt werden, sofern

...

- die Arbeit nicht beeinträchtigt wird

- die Ressourcen des Arbeitgebers nicht in

störender Weise belastet werden

- keine Sicherheitsrisiken geschaffen werden

- es keine widerrechtlichen Handlungen sind

- Regelungen für private Telefonate sollten

jedoch sinngemäß beachtet werden

Volle Überwachung und Aufzeichnung der

Internet-Aktivitäten der Mitarbeiter

= Verstoß gegen Datenschutzgesetz

Verhaltenskontrolle

= Verstoß gegen Arbeitsgesetze

Bekämpfung von Missbräuchen ist zwar

möglich, muss aber nach bestimmten Regeln

erfolgen

Überwachung muss ...

- sich auf konkrete Verdachtsmomente eines

Missbrauchs stützen

- vorher angekündigt bzw. angedroht werden

- Auf das nötige Mindestmass beschränkt

werden (z.B. Stichproben) und

- vertraulich erfolgen

- Immer vornehmen: Interessensabwägung

Nicht erlaubt

- Überwachung auf «gut Glück»

- Klauseln im Arbeitsvertrag hin oder her

- Volle Überwachung trotz privatem

Nutzungsverbot

- Weil Verhaltenskontrolle, ev. doch Privates

vorhanden

- Lesen privater E-Mails von Mitarbeitern

- Inkl. Überwachung der eingehenden E-Mails im

persönlichen Postfach einer Person

- Unzureichende gesicherte Personendaten

Erlaubt

- Anonyme Nutzungsstatistiken

- Automatische Sperren, Scans & Anhänge

- Überwachung öffentlicher Online-Bereiche

- Bearbeitung geschäftlicher Daten

- Leistungskontrollen

- Unpersönliche / rollenspezifische Postfächer

- Postausgang von Mitarbeitern, sofern private E-Mails

untersagt sind

Bearbeitung persönlicher Daten, sofern ..

- zum Systembetrieb notwendig

- aus Sicherheitsgründen notwendig

- zur Leistungsabrechnung notwendig

- Aber: Benutzer informieren, Eingriff minimieren

- Missbrauchskontrollen bei

Verdachtsmomenten

- Ggf. Beweissicherung durch neutrale (d.h.

betriebsfremde) Person

So wie ich das verstehem, darf der Arbeitgebe zwar überwachen, aber anonym. Feststellen, wer wann und wo surft darf er nur bei einem konkreten Verdacht ?!?

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Moinsen,

kenne mich zwar mit der Rechtslage net aus aber bei uns läuft das so:

Es werden sämtliche Klicks im Netz registriert. Einmal im Jahr gibt es ohne Vorwarnung eine Stichprobe (dieses Jahr wars im Mai). Wer in dem entsprechenden Monat mehr als 5000 Klicks hat und die Mehrzahl nicht erklären kann (also Privat unterwegs war), kriegt ne Abmahnung. Und das ohne Rücksprache mit dem BR. Ach ja, Privates surfen ist bei uns grundsätzlich verboten. Ein Glück das fi.de als Arbeit gilt!! :D :D

Mich hats diesmal erwischt. Zwar keine Abmahnung, war 90% Arbeit, aber doch einen Rüffel da GMX an 2ter Stelle war.

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Wenn ich mich recht erinnere, so dürfen Statistiken gefertigt werden, die den allgemeinen Traffic auswerten. Dies darf aber nur so erfolgen, dass daraus keine personenbezogenen Daten hergeleitet werden können.

Sollen personenbezogene Daten gesammelt werden (durchaus erlaubt!), so MUSS dies dem Mitarbeiter bekannt gegeben werden.

Ähnlich stets mit Videokameras und anderen Überwachungsmitteln.

ABER: obwohl bei uns keine personenbezogenen Daten gesammelt werden, ist es eigentlich ein Kinderspiel, daraus eine Statistik mit dem gesammten Userverhalten aufzubauen.

Ist zwar arbeitsintensiv, aber ohne weiteres möglich.

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Nein ist es nicht. siehe :

Zitat C't Ausgabe 15 Seite 132 :

" In Deutschland ist der Einsatz von Überwachungssoftware nicht ohne weiteres erlaubt, selbst dann nicht, wenn in der Firma im Rahmen einer Betriebsvereinbarung die private Nutzung des Internets untersagt ist. Der Einsatz von Überwachungssoftware verletzt das Persönichkeitsrecht der Beschäftigten. [...] Bei uns sind auf den Bildschirm auftauchende Formulierungen wie "Dieser PC wird überwacht" rechtlich ohne Bedeutung. Das gilt auch für Betriebsvereinbarungen , die das Einverständnis zur Überwachung absichern wollen."

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während der Arbeit, wenn die Mails rein dienstlich genutzt werden dürfen, dann können auch automatische Kontrollen durchgeführt werden, find ich. Nur hab ich ein gewaltiges Problem mit unserer Regierung, wenn sie ALLE eMails überwachen will. Wenn das nämlich durch ist, dann sind alle oben genannten Regeln sowieso hinfällig, denn warum (gerade) im Dienst nicht, aber im privaten Bereich?? :eek:

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Nur hab ich ein gewaltiges Problem mit unserer Regierung, wenn sie ALLE eMails überwachen will.
Einerseits haben sie dazu nicht im geringsten die nötigen Mitte (zum Beispiel das Personal) und andererseits wird sowas im guten alten DE wohl ails letztes durchkommen, wo wo doch gerade bei und die Datenschützer immmer auf draht sind.
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Original geschrieben von Black_Wolve

Nur hab ich ein gewaltiges Problem mit unserer Regierung, wenn sie ALLE eMails überwachen will. Wenn das nämlich durch ist, dann sind alle oben genannten Regeln sowieso hinfällig, denn warum (gerade) im Dienst nicht, aber im privaten Bereich?? :eek:

Bitte beachtet, dass Ihr nicht ins OFF TOPIC abrutscht. Der gesamte Thread ist schon sehr an der Grenze. Die Diskussion über die Abhörpraktiken gehört - so wichtig sie auch ist - nicht hierher. Sie wird übrigens gerade im Daily Talk geführt!

GG

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