Veröffentlicht 29. August 200222 j Hi Leute eine Frage an die Juristen unter euch, ein guter Freund von mir hat da n kleines Problem und zwar muß er in seiner Firma den ganzen Tag Kisten schleppen, Möbel aufbauen und sonstige Hausmeister arbeiten erledigen. Lernen tut er während seiner Ausbildung gleich NULL. Nun meine Frage gibt es irgendwo einen Gesetzestext wo drin steht ob das erlaubt ist und was zumutbar ist ? Das BBiG hab ich schon durch aber da gibts nix 100% tiges alles bischn schwammig formuliert. Vielen Dank schon ma Cu Angel
29. August 200222 j Ich meine das im Berufsbildungsgesetz oder so irgendwo was steht, dass der Auszubildende nur ausbildungsbezogene Tätigkeiten ausführen darf. Müsst ich mal genauer nachschauen. Alle Angaben bis jetzt ohne Gewähr.
29. August 200222 j Grüß Dich! In diesem Fall sollte Dein Freund mal bei der für ihn zuständigen Kammer vorsprechen, das Problem schildern und versuchen mit denen eine Lösung zu finden. Die IHK ist nicht nur dazu da, um uns zu ärgern (Abschlußprüfung) sondern auch genau für solche Sachen. Es gibt schon die Pflicht seitens den Ausbilders, die Ausbildung im vorgeschriebenen Rahmen durch zu führen, aber die IHK weiß dort Bescheid und kann Hilfe geben oder auch selbst tätig werden! GREETZ ******** * Fiesek * ********
29. August 200222 j Original geschrieben von fight-angel Das BBiG hab ich schon durch aber da gibts nix 100% tiges alles bischn schwammig formuliert. Abschnitt "Pflichten des Ausbildenden". Ein Ausbilder muss immer den ausbildungstechnischen Hintergrund einer Aufgabe / Tätigkeit nachweisen können. Nichtrelevante Aufgaben dürfen selbstverständlich auch vergeben werden - aber eben nur in Maßen. Ich schleppe zwischendurch wohl auch mal Rechner oder Möbel, aber das ist dann einmalig und dauert auch nicht lange.
29. August 200222 j Tja mir gehts wie deinem Kumpel. Die meiste Zeit mache ich irgendwas anderes. Altpapier verfahren oder ähnliches. Liegt aber auch daran, das wir wenig zu tun haben. Läuft alles wie geschmiert. Dennoch würde ich mir wünschen, etwas Fachspezifischeres zu machen. Und wenn es nur Übungen sind. Aber mein Chef ist da anderer Meinung. Naja. Ist ja nur noch ein Jahr.
30. August 200222 j Also wenn man das ab und zu mal machen múss ist das ja i.O. Man ist halt Auszubildener (Lehrjahre sind keine Herrenjahre). Aber bevor ich direkt an die IHK gehen würde würde ich es erst mal bei dem Vorgesetzen oder ähnliches Probieren. Wenn das nicht hilft zu IHK gehen.
30. August 200222 j Original geschrieben von fight-angel .... den ganzen Tag .... während seiner Ausbildung .... Dazu erstmal ein paar Fragen: Was heisst den ganzen Tag? Was für eine Ausbildung macht er? In welchem Ausbildungsjahr ist er? Was macht der Betrieb (Produktion etc.)?
30. August 200222 j ich gehe mal davon aus das er in einem it beruf tätig ist ja es gibt ein gesetzt das so etwas verbietet er muss ausbildungsbezogene arbeiten machen bei verstoss dagegen kann der betrieb mit einer geldstrafe bis zu 15000 euro belegt werden oder sogar eine freiheitsstrafe bekommen wobei ich bei der freiheitsstrafe nicht ganz sicher bin kommt auf die härte des falls an
30. August 200222 j Das ist natürlich nicht in Ordnung, was da gemacht wird. Dafür gibt es das BBiG §6 Ziff. 1.1 und Ziff. 2 Das heißt jetzt nicht, dass sich von jetzt an alle Azubis vor dem Aufräumen und Kisten schleppen drücken können, denn sowas gehört auch dazu. Deshalb ist es sehr wichtig, dass das Berichtsheft ordentlich geführt wird. Immer genau das rein schreiben, was gemacht wurde und nicht was gemacht werden sollte, denn das muss vom Ausbilder unterschrieben werden und ist somit Beweismittel Nr. 1
30. August 200222 j richtig so ist der richtige weg erst mal mit dem ausbilder reden und wenn das nicht hilöft mit dem unterschriebenen berichtsheft zur ihk oder falls es das in dem betrieb gibt zum betriebsrat / jugend ausbildungsvertetung oder wenn er bei einer gewerkschaft ist erst mal da nach fragen
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