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Zwischenprüfung 2002


Rasagal

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Ich hab mal ne Frage - habe da so im Board nichts konkretes zu gefunden.

Ich mache eine Ausbildung als FISI, diese ist von Beginn an auf 2,5 Jahre verkürzt.

Ich hab jetzt mal ne Frage zur ZP, ist diese in irgendeiner Form wichtig - kann sie eine Auswirkung darauf haben, dass ich meine Lehre dann nicht, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart auf 2,5 Jahre verkürzen kann? Dies ist doch nicht der Fall, oder?

Die ZP ist doch eigentlich dafür gedacht, dass man sieht wo man steht, oder (so für einen selber)?

Frage, da ich nicht besonders motiviert gross was für die ZP zu tun.

Klar, eigentlich sollte man sie schon ein wenig besser nutzen, so für sich selber, aber wie gesagt, bin nicht so motiviert, u. möchte nur sicher gehen, dass die ZP keinerlei Auswirkungen auf eine von Beginn an verkürzte Ausbildung hat.

Ansonsten bin ich auch eigentlich gar nicht so schlecht in der Berufsschule (Durschnitt 2,1)

Also antwortet mir doch mal, ob ich die ZP ganz locker angehen kann

kann ich doch, oder? :)

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Original geschrieben von Rasagal

Also antwortet mir doch mal, ob ich die ZP ganz locker angehen kann

kann ich doch, oder? :)

Moin...

Ja, nur die Teilnahme an der ZP ist zwingend für die Zulassung zur AP...

Auch wenn du mit 0 Punkten aus der ZP kommst, darfst du an der AP teilnehmen... dies wirft aber nicht gerade das beste Licht auf dich... aber wenn dir das egal is - stay cool ;)

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okay, dann kann ich die ZP jetzt ja ganz locker angehen.

Du sagst, die IHK entscheidet nach dem zweiten Zeugnis von der Berufsschule (ende 2. Jahr), ob man verkürzen kann oder nicht. Ist dies auch der Fall, wenn man sowieso einen Ausbildungsvertrag für 2,5 Jahre unterschrieben hat?

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Tach auch !

Das ist schon alles richtig, was hier steht, doch ich bin leicht beunruhigt.

Ich bin auch Fachinformatiker - Systemintegration und nun im 2. Ausbildungsjahr.

Auch mir "blüht" die Zwischenprüfung in knapp 3 Wochen, eigentlich halb so schlimm,

weil die ZP ja nicht zählt und ich in der BS mit der Note 1,6 ganz gut dastehe,

ABER

unser chef meint nun, hach, wär das schön, wenn die Ergebnisse der ZP mit in die

AP mit einbezogen würden.... bzw. das Ergebnis der ZP Auswirkungen auf die

Beurteilung des Azubis hat und ob eine Übernahme auf Grund der Noten beider Prüfungen gerechtfertigt sei.

Das Ganze macht mich etwas unruhig...und somit greif ich dann doch lieber wieder zu meinen

Büchern :(

(nur so zu dem Thema , die ZP hat keinerlei Auswirkungen, vielleicht hat sie doch, nur anders)

Gruß

Dave4RIP

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Original geschrieben von Dave4RIP

[...]

unser chef meint nun, hach, wär das schön, wenn die Ergebnisse der ZP mit in die

AP mit einbezogen würden.... bzw. das Ergebnis der ZP Auswirkungen auf die

Beurteilung des Azubis hat und ob eine Übernahme auf Grund der Noten beider Prüfungen gerechtfertigt sei. [...]

Hach, wäre es schön, wenn dieser Chef sich dann auch gleich darum kümmern würde, daß die Lehrpläne aller Berufsschulen in allen Bundesländern auf die ZP abgestimmt würden ... ;):D:)

gruß, timmi (irgendwo zwischen amüsiert und schockiert)

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Original geschrieben von Hippocrates

Die IHK entscheidet nach deinem zweiten Zeugnis von der Berufsschule (ende 2. Jahr), ob du verkürzen kannst oder nicht.

Die ZP ist dafür uninteressant.

Auch wenn man von vornherein einen Vertrag über 2 1/2 Jahre hat??

Dann ist es doch egal wie man in der Schule da steht oder???:confused: :confused:

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Original geschrieben von AVEN

Moin...

Ja, nur die Teilnahme an der ZP ist zwingend für die Zulassung zur AP...

Auch wenn du mit 0 Punkten aus der ZP kommst, darfst du an der AP teilnehmen... dies wirft aber nicht gerade das beste Licht auf dich... aber wenn dir das egal is - stay cool ;)

[editiert: bimei]

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