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Ebay


UTGMK

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Original geschrieben von UTGMK

Muß man wenn man bei Ebay was verkauft die Ebay Gebühren auch zahlen wenn der Artikel nicht verkauft wurde?

Nein. Die Gebühren richten sich nämlich nach dem Verkaufspreis. Und wenn ein Artikel nicht verkauft wurde, dann zahlt man nichts dafür, denn das Einstellen ist kostenlos.

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Das stimmt so nicht lpd!

Du zahlst nämlich zwei Arten von Gebühren.

1. Einstellgebühren -> muss man auf jeden Fall zahlen (bei nicht verkauftem Artikel kann man diesen kostenlos noch einmal einstellen)

2. Provisionsgebühr -> Gebühr wird nach dem Versteigerungspreis berechnet. Diese entfällt wenn der Artikel nicht verkauft wurde!

Bine

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Original geschrieben von Woodstock

Das stimmt so nicht lpd!

Du zahlst nämlich zwei Arten von Gebühren.

1. Einstellgebühren -> muss man auf jeden Fall zahlen (bei nicht verkauftem Artikel kann man diesen kostenlos noch einmal einstellen)

War das schon immer so ? :confused:

Ich habe nämlich nie irgendwelche Einstellungsgebühren gezahlt; Verkaufsprovision schon.

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Original geschrieben von lpd

Ich habe nämlich nie irgendwelche Einstellungsgebühren gezahlt; Verkaufsprovision schon.

Ganz zu Anfang nicht, Ebay hat irgendwann die Software der amerikanischen Seite in Deutschland übernommen. Bei dem Schritt, haben sie auch die Einstellungsgebühr eingeführt. Diese Gebühr ist abhängig vom Einstandspreis der Aktion.

Gruß Jaraz

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Hi,

ich hab mal ne rechtliche Frage in Bezug auf Ebay:

Wenn ich etwas versteiger und mich e-mailt jmd. an und sagt für den Betrag xy nehm ich den Artikel und ich mail ihm zurück ist OK, seh aber neh stunde später, daß der Artikel um das dreifache gestiegen ist und mail ihm jetzt zurück: Sorry Betrag xy ist mir zuwenig, Deal geplatzt. Kann er dann auf Herausgabe zum Betrag xy bestehen und mich ev. verklagen??

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Ein Kaufvertrag ist formlos (es gibt allerdings Ausnahmen für bestimmte Güter, wie z.B. Häuser), d.H. der Vertrag kommt durch die beiderseitige Willensbekundung zustande.

Auf deutsch: Der Kaufvertrag kann schriftlich mündlich geschlossen werden.

Wenn du in einen Supermarkt gehst und da etwas kaufst schliesst du auch einen Kaufvertrag ab. Dabei kennen die Angestellten des Supermarktes auch deine Identität nicht immer. Trotzdem ist der Kaufvertrag gültig.

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Thx,

dann muß mein Kumpel wohl leider zum niedrigen Preis verkaufen, denn diese mail trudelte vom Ersteigerer ein:

Hallo Herr ....,

>

> vielen Dank für Ihre Mail.

> Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie mir das mit Sicherheit günstige

> Angebot machten. Ferner mache ich Sie darauf aufmerksam, daß wir laut

> jüngstem Urteil des Bundesgerichtshofes einen rechtskräftigen Vertrag

> abgeschlossen haben. Es ist auch kein Problem, Ihre Adresse über eBay

> oder über Ihren Privider ausfindig zu machen.

> Ich möchte Sie daher wirklich freundlichst und letztmals bitten sich an

> unsere Vereinbarung zu halten und erwarte Ihre Paketsendung bis

> Mittwoch, den 11. September d.J. Sollte dies nicht der Fall sein, so

> werde ich anwaltliche Schritte gegen Sie einleiten und desweiteren eBay

> üver Ihre Geschäftsgebaren informieren. Die ist keine leere Drohung,

> sondern vielmehr ein Versprechen-

> Ich hoffe aufrichtig, dass es nicht soweit kommen muss.

> Viele Grüsse

...

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Original geschrieben von Argonaut

Seit wann besiegelt denn eine e-mail einen Vertrag?

Ein Kaufvertrag muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Auch durch schluessiges Handeln kann ein Kaufvertrag zustande kommen.

Wieder das Beispiel von Wolle:

Du bist im Supermarkt und kaufst Deine Lebensmittel ein. Mit dem Hineinlegen in den Einkaufskorb zeigst Du den Willen, diese Ware zu kaufen. Mit dem Bezahlen an der Kasse ist dieser Kaufvertrag abgeschlossen.

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@Argonaut

Du oder dein Kumpel haben beim geschilderten Vorgang ein ganz anderes Problem. Ihr habt nämlich die Ware (wenn das so stimmt) zwei mal verkauft. Einmal ganz regulär zu einem guten Preis bei eBay, einmal (übrigens privat rechtlich OHNE eBay-Regeln) per Mail. Das heißt, ihr müßt dem ebay-Sieger ebenso wie dem Mail-Interessenten die Ware zum jeweils vereinbarten Preis zusenden. Glücklich, wer die Ware zwei mal hat.

Mein Tipp: in den sauren Apfel beißen und das Zeug brav zwei Mal raus senden. Und dann daraus lernen. Solche "billig anfragenden" eBayer solltet ihr idR ignorieren und auf die laufende Auktion verweisen!!! Mit diesen leider legalen "Tricks" sind schon einige unerfahrende Anbieter aufs Glatteis geführt worden...

Ein Ebuyer, Ebayer und Bayer

Michael

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Hallo,

wenn der Kontakt über die Ebay Funktion "Fragen an den Verkäufer" kam, ist das nicht rechtens. Liess dir mal die Ebay Geschäftsbedingungen durch.

http://pages.ebay.de/help/community/png-list.html

Angebotstechniken, mit denen die Gebührenstruktur von eBay umgangen wird

Grundsatz: Es dürfen keine Systeme oder Techniken benutzt werden, die die ordnungsgemäße Funktionalität von eBay stören. Dazu zählt auch die Umgehung der eBay-Gebühren.

Fazit: eBay behält sich vor, diese Angebote zu entfernen. Im Fall einer Löschung werden die angefallenen Angebotsgebühren gutgeschrieben.

Beispiele:

Angebote, in denen die Käufer angewiesen werden, nicht zu kaufen

Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben

Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot nicht der Endpreis des zu versteigernden Artikels sein soll

Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten

Umgehung von Powerauktionen (siehe nachstehende Beschreibung)

Verkauf eines Artikels, bei dem ein zusätzlicher Kauf vom Verkäufer verlangt wird

Artikel, die nicht bei eBay zum Direktverkauf angeboten werden

Angebote mit einer E-Mail-Adresse oder einer Web-Adresse (URL) im Titel

Umgehung von Powerauktionen

Grundsatz: Die Umgehung von Powerauktionen ist nicht gestattet.

Fazit: Die entsprechenden Auktionen werden gelöscht. Im Falle einer Löschung werden die angefallenen Einstellgebühren automatisch gutgeschrieben.

Beispiel:

Von einer Umgehung von Powerauktionen wird gesprochen, wenn ein Verkäufer einen einzelnen Artikel anbietet, in der Artikelbeschreibung jedoch weitere identische Artikel zum Verkauf anbietet. Der Verkäufer weist die Bieter an, die gewünschte Anzahl der Artikel anzugeben und erklärt, diese nach Abschluss der Auktion zum Auktionspreis abzugeben.

Wenn die Email allerdings im Versteigerungstext sichtbar war und derjenige dich über eine normale Email kontaktiert hat, ist das Angebot wohl bindend.

Gruß Jaraz

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Original geschrieben von Argonaut

Hi,

danke IJK. Das Problem von meinem Kumpel ist, daß der "preiswert-Käufer" alle 5 Produkte haben möchte, die mein Kumpel hat (ist ein Betriebssystem Update). Also bleibt ja nichts mehr für den "ebay Ersteigerer" übrig??

Ich sage jetzt mal unter Vorbehalt, wie ich vorgehen würde :

Da die Auktion offenbar nicht vor dem Verkauf via Email eingestellt wurde, ist der Kaufvertrag von vorneherein nichtig. Damit brauchst du dem Emailkäufer gar nichts zusenden, aber : Du wirst schadensersatzpflichtig wg. Nichterfüllung. Nur - und das könnte ggf. dein / euer Glück sein - Der Emailkäufer muss den ihm entstandenen Schaden nachweisen, bevor er euch auf Schadensersatz verklagen kann. Das Schöne an der ganzen Sache : wenn es um wenig Geld geht, wird die Schadensersatzsumme möglicherweise so gering, dass er damit definitiv keinen Antrag bei einem Amtsgericht einreichen kann.

@IJK

Könnte das so passen ?

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Original geschrieben von timmi-bonn

Ja, war es. Das fällt nur meistens nicht auf, da ebay die Gebühren meistens viel später insgesamt abbucht.

gruß, timmi

Ja, das stimmt. Ich habe mich jetzt allerdings auf die letzte Rechnung bezogen, die ich von eBay erhalten habe & wo eben nur die Verkaufsprovision aufgeführt war. Ich hatte irgendwann im Herbst letztes Jahr das letzte Mal etwas verkauft und deswegen keine Einstellungsgebühren bezahlen müssen, weil zu dem Zeitpunkt eine Aktion stattfand (Habe mich da bei eBay nochmal erkundigt). Vorher ist mir das allerdings tatsächlich nicht aufgefallen.

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Original geschrieben von lpd

[...]

Ich hatte irgendwann im Herbst letztes Jahr das letzte Mal etwas verkauft und deswegen keine Einstellungsgebühren bezahlen müssen, weil zu dem Zeitpunkt eine Aktion stattfand (...). Vorher ist mir das allerdings tatsächlich nicht aufgefallen.

Es mag sogar sein, daß es diese Gebühr "ganz am Anfang" wirklich nicht gab. Aber ich kenne sie (leider) seit ein paar Jahren. Da hatte Meggi, meine Jattin, mal versucht, ihre Kunst-Sachen über ebay zu verkaufen. Das lohnte sich aus eben diesem Grunde nicht. Kunst zu verkaufen hat viel mit Glück und zeitströmung zu tun.

gruß, timmi

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