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Ausbildungsgesetz bez. ZP

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Gibt es eine gesetzliche Regelung für die Freistellung während und insbesondere nach der Zwischenprüfung?

Mein Arbeitgeber möchte mich nur für die Zeit der Zwischenprüfung freistellen, danach soll ich in die Firma kommen.:confused:

thx...a lot bad woman

Original geschrieben von bad woman

Gibt es eine gesetzliche Regelung für die Freistellung während und insbesondere nach der Zwischenprüfung?

Nein, die gibt es nicht. Für Prüfungen muss der Arbeitgeber seine Auszubildenden freistellen, er kann allerdings verlangen, dass sie danach zur Arbeit erscheinen.

Ob Auszubildende davor ebenfalls zur Arbeit erscheinen müssen, hängt letztlich davon ab, ob die Zwischenprüfung vor 9 Uhr beginnt. Tut sie das nicht, kann der Arbeitgeber auch hier verlagen, dass die Auszubildenden vorher im Betrieb erscheinen.

Original geschrieben von user103109

Die Prüfung dauert eh' doch nur 2 Stunden, oder ? Bei mir beginnt sie um 8 Uhr. Klar gehe ich danach noch zur Firma.

Also ich wurde von der Firma frei gestellt. War halt Sonderurlaub oder sowas. Auf jeden Fall wars nicht mein Urlaub. Aber liegt sicher im ermessen der Firma oder an der nettheit des Chefs. Bei uns wurde gar nicht drüber diskutiert. Als wir meinten das wir da Zwischenpr+üfung haben, war klar das wor nicht mehr kommen an dem Tag.

Archiv

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