Veröffentlicht 17. September 200222 j Hallo, habe letzte Woche meine Einladung zur ZP erhalten. Steht aber nichts drauf, dass wir ein Tabellenbuch benutzen dürfen. Ist bei der IHK Nord Westfalen. Daraufhin habe ich mich heute mit meine Azubi Kollegen mal bei der IHK erkundigt, und die meinten dass es generell so sei, dass bei ZP kein Tabellenbuch zugelassen sei. Wer kann was dazu sagen? Nase
17. September 200222 j Hi, im letzten Jahr war es in Koeln zugelassen. Es gab aber auch IHKen bei denen es nicht zugelassen war und andere, bei denen erst bei der Pruefung gesagt wurde das es zugelassen ist. Tipp von mir: Nimm es einfach mit, aber verlass dich nicht drauf dass du es benutzen darfst. mfg McCaffrey
17. September 200222 j Original geschrieben von Nase [..]und die meinten dass es generell so sei, dass bei ZP kein Tabellenbuch zugelassen sei. Wer kann was dazu sagen? Dann wird es wohl so sein. Ich kenne die Regelungen der IHK Nord Westfalen nicht; kann dir allerdings sagen, dass die IHK zu Münster (Die ja mittlerweile zur IHK Nord Westfalen gehört) im letzten Herbst sehr wohl ein Tabellenbuch zur Zwischenprüfung zugelassen hat (Habe selber ZP geschrieben & TB benutzt). Allerdings können Regelungen natürlich jederzeit wieder geändert werden.
17. September 200222 j Hi, ich habe letztes Jahr im Oktober meine Zwischenprüfung geschrieben (IHK Bielefeld), dort war das Tabellenbuch zugelassen. Aber glaub mir, wenn Du bisher mit der Ausbildung keine Probleme hattest und in der Berufsschule gut mitkommst, wirst Du das Tabellenbuch nicht brauchen. Viel Glück bei der Prüfung!
17. September 200222 j Auf der Einladung letztes Jahr von der IHK war auch kein Tabellenbuch aufgeführt. Es kam ein paar Tage oder Wochen später die bestätigung das nach vielen nachfragen das tabellenbuch zugelassen wäre. Ich denke auch das wenn bei einer IHK das Tabellenbuch zugelassen ist es doch bei allen zugelassen sein müsste, da doch die prüfung bundesweit einheitlich ist, oder? Gruß Horse
18. September 200222 j Original geschrieben von Horse Ich denke auch das wenn bei einer IHK das Tabellenbuch zugelassen ist es doch bei allen zugelassen sein müsste, da doch die prüfung bundesweit einheitlich ist, oder? Nein, nicht zwingend. Bundeseinheitliche Prüfung heisst nicht gleiche Regularien. Rat ist: Erkundigt euch bei der für euch zuständigen IHK. Ansonsten, trotzdem mitnehmen, wenn es dann in der Tasche bleiben muss, ist das eben so, darf man es benutzen, hat man es dabei.
18. September 200222 j Original geschrieben von Sandrin @Nase Ist das die IHK Münster? Die IHK Nordwestfalen ? Die ist aus der Zusammenlegung der Kammern Coesfeld & Münster entstanden.
18. September 200222 j Aha. Wieder was dazugelernt @Nase Soweit ich weiß ist dort kein Buch zur ZP zugelassen.
18. September 200222 j Also... Ich hab auch meine Einladung für die Zwischenprüfung bekommen. Stand auch nix drauf von wegen Tabellenbuch und so... ..Heute morgen hab ich in den Briefkasten geschaut, und siehe da: Brief von der IHK. "Tabellenbuch doch zugelassen! Entschutldigung, bla, bla, bla!" Also, blos das Buch einpacken!!! (ich hab in Paderborn meine Zwischenprüfung) Bis denne, Firewalker...
19. September 200222 j Nur zur Info: Zur ZP 2002 am 25.9.02 in Hamburg ist jedes Tabellenbuch, das den Begriff "Tabellenbuch" im Titel hat zugelassen, mit Ausnahme des IT-Handbuches des Westermann-Verlags. Gruß SteveBo:bimei
19. September 200222 j Original geschrieben von SteveBo mit Ausnahme des IT-Handbuches des Westermann-Verlags. Hi, bist du dir sicher? Oder meinst du vielleicht das IT-Kompendium vom Westermann-Verlag??? mfg McCaffrey
19. September 200222 j ...ja da kann er sicher sein, ich hab extra nachgefragt und ein e-mail von hk-tante aus hh bekommen, in dem ausdrücklich drinsteht, dass das westermann teil zur zp in hh nicht zugelassenn ist. ...das kann andernorts natürlich ganz anders ausschauen.
19. September 200222 j Original geschrieben von Nase habe letzte Woche meine Einladung zur ZP erhalten. Steht aber nichts drauf, dass wir ein Tabellenbuch benutzen dürfen. Ist bei der IHK Nord Westfalen. Daraufhin habe ich mich heute mit meine Azubi Kollegen mal bei der IHK erkundigt, und die meinten dass es generell so sei, dass bei ZP kein Tabellenbuch zugelassen sei. Wer kann was dazu sagen? Hmm, wenn die IHK das sagt wird es wohl so sein. Pack es mal vorsichtshalber ein. Als ich damals ZP hatte stand nix auf der Einladung von wegen Tabellenbuch und wir durften es dann trotzdem nehmen. Ich hatte nur leider meins nicht mit... Man schleppt sich ja zum Glueck nicht tot an dem Ding.
19. September 200222 j In Hamburg ist das "IT-Handbuch" diesmal nicht erlaubt. Werde es aber trotzdem mitnehmen, falls das doch noch am Prüfungstag freigegeben wird. Man weiß ja nie... :WD Gruß SteveBo:marine
19. September 200222 j Also bei der IHK Münster steht auch nichts in der EInladung zu TB aber wir sind ja nicht auf den Mund gefallen und rufen da an! und siehe da: Die IHK hats nur selber vermasselt und vergessen es in die EInladung zu schreiben und nun folgt noch einmal ein zweites schreiben das man das TABELLENBUCH mitnehmen darf und benutzen darf...
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