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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,Leute !

Ich habe morgen am Mittwoch den 25.9.02 meine Zwischenprüfung (Ich glaube wie fast jeder auch,die im letzten Jahr die Ausbildung als Fachinformatiker angefangen haben (AE/SI))

Meine Frage ist jetzt :

Ist es in der Regel so,das man nach der Zwischenprüfung dann noch zum Betrieb hin muss oder hat man dann für den Rest des Tages frei ???

Danke !

Jagg !

PS : Ist das nicht ein cooler Nickname ??? ;)

Ich denke, dass Du das in Deinem Betrieb klären musst.

Ich kann danach nach Hause gehen, aber ich denke, es gibt da keine gesetzlich Regelung...

...im regelfall haben die azubis nach der zp frei. es liegt aber tatsächlich im ermessen des betriebes ob er euch nochmal antanzen lässt.

...auf alle fälle zählt die prüfungszeit als arbeitszeit.

Meine ZP (auch morgen) fällt auf die Berufsschulzeit. Da werd ich sicher danach in den Unterricht gehen müssen!

Was mich aber gewundert hat, und was ich auch nur durch Zufall gestern erfahren habe: man braucht von der Schule eine Befreiung für die Zeit der Prüfung, obwohl die auch in der Schule stattfindet!

Als Erklärung hiess es, dass die BS und die IHK nichts miteinander zu tun haben!

Original geschrieben von cow_girl

Was mich aber gewundert hat, und was ich auch nur durch Zufall gestern erfahren habe: man braucht von der Schule eine Befreiung für die Zeit der Prüfung, obwohl die auch in der Schule stattfindet!

Hä? Das ist aber ungewöhnlich. Normalerweise reicht die Einladung zur ZP bzw. AP als Entschuldigung für's Fehlen und da muss man sich nicht nochmal extra befreien lassen.

Original geschrieben von cow_girl

Was mich aber gewundert hat, und was ich auch nur durch Zufall gestern erfahren habe: man braucht von der Schule eine Befreiung für die Zeit der Prüfung, obwohl die auch in der Schule stattfindet!

Als Erklärung hiess es, dass die BS und die IHK nichts miteinander zu tun haben!

Das ist schon richtig so. Wenn die BS nicht wegen der ZP schließt muss man sich befreien lassen und sollte dies vorher ankündigen...

LiGrü

Michael

...schreibt ihr eure zp nicht in der berufsschule. eigenartig dass man eine befreiung braucht, die bs kennt ja den zp termin auch, na ja...

Original geschrieben von BenNebbich

[..]eigenartig dass man eine befreiung braucht[..]

Ist mir allerdings auch völlig neu.

@IJK

Quelle ? Wo ist das geregelt ?

Habe zumindest die passende Regelung aus BW gefunden; das gilt aber IMHO für alle Bundesländer sinngemäß...

http://www.leitz.s.bw.schule.de/allgemein/sbv.htm

Dort die § 1-5

LiGrü

Das J vom IJK ;-)

Michael

...habe soeben auch eine entsprechende regelung für bayern gefunden

...bleibt aber der umstand, dass zumindestens mir ein solches befreiungswesen wegen zwischen- und abschlussprüfung unbekannt ist. mag sein dass es daran liegt, dass die prüfungen bei uns meist in den berufsschulen abgehalten werden.

Meine ZP ist auch bei mir in der BS, trotzdem brauch ich die Befreiung. Aber ist ja kein Problem, brauch ja nur ne Unterschrift von meinem Klassleiter.

Ist man eigentlich verpflichtet, gleich nach der Prüfung wieder in den Unterricht zu gehen?

...ja. es gibt keine bestimmung dass der restliche prüfungstag arbeits- oder schulfrei ist.

bei uns letztes Jahr (IHK-Nürnberg) stand extra auf dem Zettel das man nach der Prüfung

entweder in die BS oder zur Arbeit oder mann müßte dann mit Chef reden ob man Überstundne abfeiert.

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