MaDDiE Geschrieben 7. Oktober 2002 Geschrieben 7. Oktober 2002 hat da jmd ne quelle ? thnx in advance
Sandrin Geschrieben 7. Oktober 2002 Geschrieben 7. Oktober 2002 Welche Inhalte muss der Ausbildungsvertrag enthalten (§ 4 BBiG): - Art, sachliche und zeitliche Gliederung, Ziel der Berufsausbildung - Beginn und Dauer der Berufsausbildung - ggf. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte - Dauer der regelmäßigen, täglichen Ausbildungszeit - Dauer der Probezeit - Zahlung und Höhe der Vergütung - Urlaubsanspruch - Kündigungsvoraussetzungen des Ausbildungsvertrages - Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen Welche Inhalte muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag enthalten: Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Wird lediglich ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen auszuhändigen. Grundsätzlich ist es den Vertragspartnern überlassen, welchen Inhalt sie dem Arbeitsvertrag geben. Zwingende Vorschriften (z. B. Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall) dürfen aber nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Zwingend für die Vertragsparteien sind auch Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden, und zwar auch dann, wenn die Vertragsparteien keine Kenntnis von der Existenz eines auf den Arbeitsvertrag anwendbaren, für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag haben. Ich hoffe, das hilft dir weiter.
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