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Ne Frage zum Berichtsheft

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Was würde passieren wenn man es nicht dabei hat??

Nicht das ich das nciht hätte aber was würde geschehen wenn man es nicht hätte (garnicht)

oder nicht mit hat?

Ich tippe mal auf Prüfung:

Wenn es der PA sehr genau ist, und das sollte er, ist die Prüfung damit nicht bestanden ...

Ob du es nun nicht mit hast, oder gar keins GEführt hast, ist dann Pott wie Deckel, denke ich mal ...

Grüße ...

ja zur prüfung mit hat.

Ich meine der Ausbilder ist doch verpflichtet den Auszubilden zu prüfen ob er es führt oder?

Das wird doch in der Ausbildungsverordnung so beschreiben oder sehe ichd as falsch?

Wenn jetzt ein Azubi aus Unwissenheit da er die Aufgabe nicht bekommen hat das Heft nicht führt und es auch nie untershcrieben wurde wie ist dann die Rechtslage??

Normal kann der Azubi da ja nichts für und die "Schuld" liegt am Ausbildungsbetrieb oder???

@ bimei: hast du das vielleicht ein Gesetzestext?

Ein Auszubildender ist kein Kleinkind - und somit sicher selbst schuld.

Soviel sollte man dann doch über die Ausbildung und passende Rechte und Pflichten wissen.

Gesetztexte gibt es übrigens bei Google zu finden - wir hatten hier schon mal was wg. Befreiung von der BS bei ZP; da haben BenNebbich und ich die Texte für Bayern und BW gepostet (leider habe ich den Link nicht mehr und bin - lt. Uhrzeit - zu müde zum Suchen).

LiGrü

Der Richter

Michael

OT

Original geschrieben von IJK

Der Richter

Michael

Was du nicht alles bist ;) *g* Deine zusätze bringen mich immer wieder zum Schmunzeln ;)

/OT

Aber ich kann IJK vollkommen zustimmen, sowas wird in der BS ganz als erstes besprochen.

Im Fach Politik ....

Grüße, Oliver

...um es klar zu sagen : natürlich hat der betrieb eine verpflichtung, aber das erste opfer in der prüfung ist zunächst einmal der azubi.

...was im übrigen wesentlich schlimmer als gar kein ausbildungsheft ist, ist ein schlecht geführtes....

Hier gilt die alte Regel

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wenn dein Betrieb dein Berichtsheft nicht von sich aus Kontrolliert, warte er vielleicht darauf, das du es ihm von selber zeigt's.

Ich rede von einem Bekannten von mir der nochnichteinmal einen Ausbilder hat und alleine in einem Betrieb die EDV übernimmt.

ca. 40 Anweder. Er muss da ohne Ausbilder zurechtkommen ist ein Amerikanischer Konzern,

die handhaben das da anscheinend so.

Was ist wenn man nur nach Aussen (IHK) so sagt er einen Ausbilder hat.

Der aber 0 Ahnung von EDV etc. hat.

was mich interressieren würde wäre eher was oder wieviel sollte man denn in das Heft reinschreiben weil ich bin im ersten Ausbildungjahr und habe bisher noch nicht soviel zu tun gehabt hauptsächlich beschäftige ich mich mit dem Lesen von Büchern nur ich kann ja nun nicht bei 5 berichten immer nur reinschreiben habe Fachliteratur gelesen oder so ,also wie genau sollte man irgendwas da erklären oder reinschreiben?

Original geschrieben von e@sy

Hier gilt die alte Regel

Wenn dein Betrieb dein Berichtsheft nicht von sich aus Kontrolliert, warte er vielleicht darauf, das du es ihm von selber zeigt's.

Dazu ist der Azubi verpflichtet, meine Azu´s begreifen das auch nicht, das Heft ist am ersten Arbeitstag des Monats dem Ausbilder vorzulegen. (unaufgefordert) Ausbilder sind nämlich keine Erzieher.

Nun schreibt das Ding doch einfach!

Original geschrieben von BenNebbich

...um es klar zu sagen : natürlich hat der betrieb eine verpflichtung, aber das erste opfer in der prüfung ist zunächst einmal der azubi.

...was im übrigen wesentlich schlimmer als gar kein ausbildungsheft ist, ist ein schlecht geführtes....

hast du da erfahrungen? ich habe noch nie von einem fall gehört, das ein berichtsheft nicht anerkannt wurde oder so. wie "gut" muss es denn geführt sein, in bezug auf inhalt? oder meinst du, dass keine berichte fehlen dürfen?

schreibe meines übrigens knapp und in stichpunkten...

Original geschrieben von sub7

schreibe meines übrigens knapp und in stichpunkten...

Solange der Ausbildungsinhalt zu klar zu erkennen ist, kann man das machen.

Original geschrieben von sub7

hast du da erfahrungen? ich habe noch nie von einem fall gehört, das ein berichtsheft nicht anerkannt wurde oder so. wie "gut" muss es denn geführt sein, in bezug auf inhalt? oder meinst du, dass keine berichte fehlen dürfen?

schreibe meines übrigens knapp und in stichpunkten...

...wir hatten den fall, dass ein azubi (kein it) in seinem betrieb nur den hund des chef ausgeführt, post gemacht und botengänge erledigt hat. das hat er auch brav dokumentiert. der azubi ist durch die prüfung gefallen und wir haben bei der kammer den entzug der ausbildungsgenehmigung für den betrieb angeregt.

...ansonsten sollte man bedenken dass das berichtsheft, eine art visitenkarte ist und die sauberkeit, übersichtlichkeit und vollständigkeit schon rückschlüsse auf die person zulassen.

@F5Q9A3

Du solltest immer nur das reinschreiben, was du wirklich gemacht hast. Denn das Berichtsheft kann, falls du die Prüfung nicht schaffst, als Beweismittel herangezogen werden, dass dir der Betrieb nicht alles notwendige beigebracht hat. Also nie etwas reinschreiben, was du nicht gemacht hast.

Original geschrieben von sub7

hast du da erfahrungen? ich habe noch nie von einem fall gehört, das ein berichtsheft nicht anerkannt wurde oder so. wie "gut" muss es denn geführt sein, in bezug auf inhalt? oder meinst du, dass keine berichte fehlen dürfen?

schreibe meines übrigens knapp und in stichpunkten...

Solche Fragen sollte man im passenden Forum stellen "Prüfung / allgemein".

a) dort sind mindestens 5 Prüfer immer wieder anwesend, die

B) solchen Schmarrn wie er hier oft verzapft wird richtigstellen können.

Ich bin nur zufällig hier gelandet, und hab sehr seltsame Sachen gelesen...

Das Führen eines Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Hat man keins, ist man nicht durchgefallen, sondern es gilt der vorherige Zustand, also wie _vor_ der Prüfung. Abschlußprojekt, schriftliche Prrüfung -> alles umsonst.

Das Berichtsheft wird andererseits aber nicht bewertet, kann aber herangezogen werden um zu prüfen, ob überhaupt alles vom Lehrplan gemacht wurde.

Deshalb sollte man das Heft sorgfältig führen!

Ach ja, auch Prüfer können mit Googles Hilfe im Internet suchen, man sollte sich gut überlegen irgendwo abzuschreiben...

Alles weitere im richtigen Forum, und im Archiv dieser Seite...

Gruß

Joachim (PA-Vorsitzender FI/SI)

Archiv

Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.

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