Freedom Geschrieben 31. Oktober 2002 Geschrieben 31. Oktober 2002 Hallo, ich hätte da eine Möglichkeit über einen Kollegen eine US-Domain zu registrieren. Nach dem Recht, darf das ein US-Resident tun, ich als Deutscher natürlich nicht. Meine Frage wäre: wenn ich die Domain auf den Namen des Kollegen in den USA registriere und meine persönlichen Daten darauf packe, so dass die Domain quasi zu meiner Online-Bewerbung wird - dann wissen ja die AMIS, dass die von einem Deutschen betrieben wird. Haben die dann das Recht darauf mir (oder in dem Fall dem US-Kollegen) die Rechte für die Domain zu entziehen, weil er sie quasi "weitervermietet" hat?
Honkytonk Geschrieben 31. Oktober 2002 Geschrieben 31. Oktober 2002 Originally posted by upstairs Hallo, Haben die dann das Recht darauf mir (oder in dem Fall dem US-Kollegen) die Rechte für die Domain zu entziehen, weil er sie quasi "weitervermietet" hat? Ja, da du mit der Registrierung der Domain bei neustar.us (vergleichbar mit der DENIC) den Punkt 5, Absatz B "Termination by RA" Punkt i der .US Domain Name Registration Terms and Conditions anerkennst. Der besagt halt das bei falsch gemachten Angaben Neustar sich vorbehält die Domain zu entziehen. Gibt doch auch schickere Domains...
Freedom Geschrieben 31. Oktober 2002 Autor Geschrieben 31. Oktober 2002 Der besagt halt das bei falsch gemachten Angaben Neustar sich vorbehält die Domain zu entziehen. - aber er wird doch keine falschen Angaben über sich machen. Er wird auch der "Hauptadmin" bleiben. Und wenn sie Kontakt aufnehmen wollen, dann werden sie ihn auch unter der angegebenen Adresse finden. - ich meine, ich kann ja normalerweise mit meiner deutschen Domain auch alles machen was ich will. Auch unterschiedliche Inhalte dareinpacken, oder nicht? Ist das nicht so mit einer US-Domain?
Honkytonk Geschrieben 31. Oktober 2002 Geschrieben 31. Oktober 2002 Die untersagen Re-Selling in Punkt 22. ASSIGNMENT AND RESALE. Except as otherwise set forth herein, Registrant may not assign or transfer its rights under these Terms & Conditions. Any attempt by Registrant’s creditors to obtain an interest in Registrant’s rights under this Agreement, whether by attachment, levy, garnishment or otherwise, renders this Agreement voidable at RA’s option. Registrant agrees not to resell the Registered Name without the RA’s prior express written consent. Lies doch einfach oben genanntes PDF. Ansonsten probier es doch aus. Mehr als wegnehmen können sie euch die Domain nicht.
Freedom Geschrieben 31. Oktober 2002 Autor Geschrieben 31. Oktober 2002 genau das wollte ich ja vermeiden. Danke für die Antworten! die Domain, die ich haben möchte ich fast überall vergeben, es bleiben mir nur noch irgendwelche exotische Namen wie .cc, .ru, .ws etc. Die .us hat mir aber mehr gefallen als andere.
Freedom Geschrieben 31. Oktober 2002 Autor Geschrieben 31. Oktober 2002 das habe ich von einem .us-registrant(en) bekommen: To register a .us domain name you need to be a citizen of the United States, or if you are a business, you need to be US based. If you have someone that is living in the US that is a US citizen, then you can have that person register that domain name. If you want to register a .us domain name, you will want to contact Neustar.us, they will be able to answer all your questionson your situation. They are the top registry for .us domain names. Please let us know if we can help you in any other way. You may also wish to read through some of the frequently asked questions on our Support Forum: supportwebsite.com Sincerely, Cody V. Go Daddy Software Customer Service Representative Please ask about our daily phone specials when contacting one of our representatives at the following numbers: General Support: 480-505-8877 Billing: 480-505-8855 - ich habe auf jeden Fall diese Haupstelle zur Vergabe von .us-Adressen angeschrieben - wir werden sehen, was die dazu sagen.
Schledo Geschrieben 31. Oktober 2002 Geschrieben 31. Oktober 2002 Also es gibt bei Domain eigentlich zwei Anschriften, die einer des Domaininhabers (sollte Dein Ami-Kollege stehen) und die des Administrators (wo Du stehen solltest). Mit einer solchen Konstellation ist das eigentlich in Ordnung !
Freedom Geschrieben 31. Oktober 2002 Autor Geschrieben 31. Oktober 2002 bist Du dir sicher, dass es auch bei unterschiedlichen Staatsanghörigkeiten geht?
Freedom Geschrieben 4. November 2002 Autor Geschrieben 4. November 2002 Ich habe die Antwort von dieser wichtigen Stelle erhalten und sie meinen ich kann den Namen über meinen Kollegen registrieren. Ich poste hier mal die Antwort für all die, die sich mit dem gleichen Gedanken gequält haben: Dear upstairs, As long as an American Citizen is the registrant of the domain name you will not be violating any .US Domain Name Registration Policies. Also keep in mind that both or all name servers must be physically located in the United States. Kind Regards .US Support ___________________________________________ Neustar - The home of .US Email: support.us@neustar.us Web Site: http://www.neustar.us ___________________________________________ This transmission (the e-mail and all attachments) is confidential and intended solely for the use of the addressee(s). If you have received this transmission in error, please notify the sender by reply and delete this transmission immediately. Any unauthorized distribution, or copying of this transmission, or misuse or wrongful disclosure of information contained in it, is strictly prohibited. The information contained in this document is provided on an as-is basis and does not constitute a binding legal contract or receipt for services. While this information is believed to be substantially correct, it is not intended to be substituted for appropriate legal counsel.
Schledo Geschrieben 4. November 2002 Geschrieben 4. November 2002 Ah ja, ist also auch dort üblich das mit dem Eigentümer und dem Verwalter. Habe ich ja schon so angenommen oben, hatte mich damit mal näher beschäftigt und alles andere hätte mich gewundert
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