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Arbeitsamt und Umzug??


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Eine Frage hätte ich da:

Wenn ich eine Arbeit finde, die in einem anderem Bundesland ist und bereit bin dorthin zu gehen, wobei ich aber kein Geld für den Umzug habe (weil ich erst neulich umgezogen bin und das ganze Geld dafür ausgegeben habe) und arbeitslos gemeldet bin -

Habe ich einen Anspruch auf eine Hilfeleistung seitens Arbeitsamt, zumindest für den Umzug?

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§ 53 SGB II

(1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit

1. dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist und

2. sie die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können.

(2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen

1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe),

2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe),

3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für

a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe),

B) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe),

c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe),

d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe).

Um das für Dich konkret zu prüfen, solltest Du dann zum Arbeitsamt gehen.

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vielen Dank für die Erklärung.

Eine Sache wäre da noch, diese konnte ich dem Text nicht entnehmen, daher poste ich sie einmal hier:

Wenn ich eine Arbeit wo anders finde, dann muss ich ja die Wohnung hier kündigen und dort eine finden. Das zweite wäre kein Problem, aber wie ist es mit dem ersten Punkt: ich muss ja noch mindestens 3 Monate für meine alte Wohnung bezahlen, falls ich keinen Nachmieter finde.. Wird denn das vom Arbeitsamt gefördert?

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Originally posted by BenNebbich

...nachmieter gibt es auch bei nicht befristetern mietverhältnissen. der vermieter muss zwar nicht jeden kandidaten akzeptieren, aber er muss seine ablehnung von potientellen nachmietern begründen. bitte, bitte nicht nach quelle fragen.

Quelle ist das Bürgerliche Gesetzbuch 1b, auch bekannt als Mietrecht.

Dazu kann ich nicht mit Link o.ä. dienen.

Aber hier ein Auszug aus einer FAQ (Quelle : http://www.finanztip.de/recht/mietrecht.htm)

Ich habe eine neue Wohnung und will ausziehen - muss mich der Vermieter ziehen lassen, wenn ich einen Nachmieter stelle?

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Wohnung für zwei Jahre fest gemietet. Nach sechs Monaten haben Sie die Möglichkeit, an eine Wohnung heranzukommen, die besser und günstiger ist. Jetzt würden Sie gern kündigen und umziehen, aber der Vermieter will Sie aus dem Mietvertrag nicht herauslassen. Und was nun?

Sicher haben Sie schon einmal gehört, dass man in so einer Situation dem Vermieter einfach drei Nachmieter zur Auswahl stellen muss und dann ausziehen kann. Leider ist es so einfach nicht:

Wenn im Mietvertrag über Nachmieter nichts drinsteht, dann kann der Vermieter grundsätzlich darauf bestehen, dass Sie Ihre vereinbarte Zeit abwohnen oder mindestens bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter Miete zahlen. Nur in seltenen Härtefällen muss er einen Nachmieter akzeptieren. Nach der Rechtsprechung liegen solche Härtefälle z.B. dann vor, wenn Sie beruflich in eine andere Stadt umziehen müssen, wenn Sie heiraten oder Nachwuchs bekommen und deshalb die Wohnung zu klein wird oder wenn Sie zum Pflegefall werden und in ein Pflegeheim umziehen müssen.

Gründe, die Sie sozusagen selbst verursacht haben, akzeptieren die Gerichte nicht. Sie können also nicht aus dem Mietvertrag heraus, nur weil Sie jetzt eine Eigentumswohnung gekauft oder eine günstigere Mietwohnung gefunden haben.

Liegt aber ein Härtefall vor, dann müssen Sie nicht drei Nachmieter präsentieren, sondern es reicht einer völlig aus, wenn dieser für den Vermieter akzeptabel ist. Das ist dann der Fall, wenn der Nachmieter bereit ist, das Mietverhältnis zu den bisherigen Konditionen zu übernehmen, in etwa über das gleiche Einkommen wie Sie verfügt und der Vermieter gegen ihn keine besonderen persönlichen Vorbehalte hat. Seinen Erzfeind braucht der Vermieter nämlich als Nachmieter nicht zu akzeptieren. Andererseits kann er einen Nachmieter nicht schon ablehnen, nur weil er ihm vielleicht nicht sympatisch oder oder weil er Ausländer ist.

Immerhin hat nach der Rechtsprechung der Vermieter aber drei Monate lang Zeit, sich die Sache zu überlegen. Während dieser Zeit müssen Sie auf jeden Fall die Miete weiter zahlen. Lehnt der Vermieter dann den Nachmieter unberechtigt ab, müssen Sie keine Miete mehr zahlen.

Sie sehen, es ist nicht ganz einfach, über einen Nachmieter aus einem Mietvertrag herauszukommen, wenn im Mietvertrag nichts Entsprechendes vereinbart ist. Am besten denken Sie daran, wenn Sie Ihren nächsten Mietvertrag abschließen und bauen dann eine Nachmieterklausel ein.

Das sollte alle Antworten geben.

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Originally posted by ICHTYS

- damit ist meine Frage geklärt, muchos gracias!

Weiter gilt natürlich, dass wenn du z.B. keinen Nachmieter findest oder der Vermieter sich die drei Monate nimmt, du zahlen musst. Diese Kosten würden beim Arbeitsamt mit zu den zum Umzug gehörenden Kosten gezählt. Wieviel du davon tatsächlich erstattet bekommen würdest, kann ich dir aber leider nicht sagen.

Nachtrag:

Im meinem Beispiel steht zwar eine Frist, aber wie BenNebbich schon sagte, gilt das natürlich auch für unbefristete Mietverträge.

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Ich habe das Spielchen schon hinter mir.

Erst: Jobsuche im Wessieland, Job gefunden, Wohnung suchen, Wohnung gefunden, alte Wohnung kündigen, natürlich noch drei Monate bezahlen müssen.

Neue Wohnung mußte von oben bis unten renoviert werden und eine Mietkaution mußte auch geleistet werden. :confused:

Dann Arbeitsamt. Erst mal 2500 DM Jobbonus kassiert, die anderen 2500 gabs nach 6 Monaten Probezeit.

Aber mal ehrlich: Das Geld hat vorne und hinten nicht gereicht! Ich bin dabei noch ziemlich billig umgezogen, hab die meisten Möbel stehenlassen und mir hier neue (gebrauchte) geholt.

Von meinen Eltern bekam ich noch Geld geliehen und von meiner Firma gabs auch Umzugsgeld. Ich hätte auch von meiner Firma noch einen zinslosen Kredit bekommen, aber mit dem Geld meiner Eltern ging es dann auch ohne.

Vielleicht fragst du mal bei deiner zukünftigen Firma, inwieweit sie dich da unterstützen würden....

Aber es hat sich doch gelohnt! Nach ca einem halben Jahr hatte ich alle "Schulden" abbezahlt und der Job macht super viel Spaß..... ohne Arbeit wär's halt nix!!!

;)

Siga

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