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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Ich habe ausgelernt und mache jetzt eine Umschulung auf eigne Kosten bei Siemens AG zum FiSi gibt es Möglichkeiten die Gesamten oder ein Teil der Kosten Steuerlich abzusetzen?

(Ich weiß das Steuern Eingezahlt werden müssen, um erstatten werden zu können, dem ist auch so, meine Frau bezahlt in der Zeit Steuern)

':marine'

Originally posted by bimei

Was heisst "auf eigene Kosten"?

Musst Du etwas zahlen? Welche Kosten entstehen Dir?

Die Gebühren für die Umschulung sind ca. 10 000 Euro

(in zwei Jahren)

Die bezahle ich von der eignen Tasche.

Originally posted by Crush

Mit was hast Du denn ausgelernt, daß Du gleich den FISI machen willst?

nicht gleich, nach 6 Jahren

Elekroinst.

...klingt komplett durchgeknallt.

...aber na gut.

...weiterbildungskosten können auf zweierlei weise steuerlich geltend gemacht werden:

...(1) als werbungskosten, wenn sie als weiterbildung im ausgeübten beruf einzustufen sind.

...(2) als beschränkt abzugsfähige sonderausgaben, wenn sie als weiterbildung in einenm nicht ausgeübtem beruf anzusehen sind.

...beschränkt abzugsfähig heisst, dass es eine obergrenze gibt, die du hier geltend machen kannst.

...welcher von den beiden fällen auf dich zutrifft, kannman aus der ferne nicht beurteilen.

...bei der siemens ag oder bei irgendeinem bildungsableger der siemens ag?

Also ich möchte einer riesen Firma wie Siemens mal unterstellen, daß die selber FISIs ausbilden, deshalb sollte es doch möglich sein, das ganze als interne Fortbildungsmaßnahme o.ä. laufen zu lassen. Hast Du nicht mal den Ausbildungsleiter von Siemens drauf angesprochen, was es da für Möglichkeiten gibt?

Originally posted by karger_r

nicht gleich, nach 6 Jahren

Dann würde ich in 6 Jahren 'mal wieder nachfragen - in dieser zeit kann sich nämlich viel in der Steuergesetzgebung tun.

Unabhängig stelle ich mir aber 2 Fragen:

1.) warum mässt Du Dir das nicht durch SIEMENS finanzieren?

2.) warum denkst Du sofort nach Deiner Ausbildung an eine Umschulung (und dann noch nicht sofort)?

Das hört sich alles nicht gerade nach durchdachter Lebensplanung an!

GG

Originally posted by TschiTschi

2.) warum denkst Du sofort nach Deiner Ausbildung an eine Umschulung (und dann noch nicht sofort)?

Vielleicht doch nochmal den Thread von vorn lesen, karger_r schrieb, er macht jetzt eine Umschulung. Vor 6 Jahren hat er den ersten Beruf ausgelernt.

Originally posted by bimei

Vielleicht doch nochmal den Thread von vorn lesen,

Hatte ihn von vorne gelesen - das bis unten aber wieder vergessen! :-(

GG

...warum machst du eigentlich keine zweite ausbildung und kassierst wenigstens die ausbildungsvergütung?

...kommt für die eine betriebliche umschulung in frage?

...bist du nicht der, der kostenlosen pc-service anbieten will/wollte? wenn du wirklich die steine für die ausbildung bei siemens abdrücken musst, würde ich mir schon überlegen, ob ich einen pc-service für lau anbieten will.

Originally posted by BenNebbich

...(2) als beschränkt abzugsfähige sonderausgaben, wenn sie als weiterbildung in einenm nicht ausgeübtem beruf anzusehen sind.

...beschränkt abzugsfähig heisst, dass es eine obergrenze gibt, die du hier geltend machen kannst.

...welcher von den beiden fällen auf dich zutrifft, kannman aus der ferne nicht beurteilen.

...bei der siemens ag oder bei irgendeinem bildungsableger der siemens ag?

Wie hoch ist die Obergrenze die ich geltend machen kann?

...920 € / Jahr (bei auswärtiger unterbringung : 1.227 €)

...es wäre also deutlich interessanter das ganze als werbungskosten ansetzen zu können.

Moin moin,

Tageszeitung "Schwäbische Zeitung" ( am 04.01.2003) :

(München) Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs sind Umschulungen

und ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium voll als Werbungskosten

absetzbar.

Damit gab das oberste deutsche Finanzgericht seine bisherige Rechtsprechung

auf, nach der diese Kosten nur als Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung angesehen wurden und damit nur begrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden konnten. Ob die Bildungsmaßnahme eine Basis für andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet, sei dabei unerheblich. Mit der neuen Rechtsprechung wolle der BFH den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, im Berufsleben und im Bildungswesen Rechnung tragen, erklärte das Gericht gestern in München. Geklagt hatten zwei Frauen, darunter eine Rechtsanwaltsgehilfin, die berufsbegleitend ein Fernstudium in Betriebswirtschaft absloviert hatte.

( AZ: BFH 2002 VIR 137/01 und BFH 2002 VIR 120/01)

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