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Urlaub bei Verkürzung


kleinTommy

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Hallo zusammen!

Habe da mal eine Frage bezüglich meines Resturlaubs in meiner Firma. Laut Vertrag (und Gesetz) stehen mir 24 Tage Urlaub im Jahr zu (2 pro Monat), bin ja über 18 Jahre alt. Nun ist es so, dass ich um 6 Monate verkürzt habe und im Februar 2003 meine mündliche Abschlussprüfung ablegen werde. Also stehen mir ja auch im Februar noch 2 Urlaubstage (wie jeden Monat) zu. Der Haken an der Sache ist nur der, dass ich nicht unbedingt (unwahrscheinlich) am letzten Tag im Februar meine mündliche Prüfung habe, sondern vielleicht Anfang/Mitte Februar (Termin steht noch nicht fest).

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Wie wird nun mein Resturlaub im letzten Monat berechnet ?

Habe ich automatisch 2 Tage, auch wenn ich nicht den kompletten Februar arbeiten werde, oder anteilig an den Arbeitstagen (z.B. 20 Arbeitstage, 10 war ich da, also krieg ich einen Tag Urlaub) ?

Danke schon mal für eure Antworten.

ps.: Hab im BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) gesucht, aber leider nix gefunden, wäre genial, wenn ihr bei euren Antworten den Paragraphen nennen könntet, soweit ihr ihn kennt ;-)

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§§ hab ich keine, aber denke du bekommst den Urlaub anteilig. Sprich halber Februar garbeitet, Urlaub auch nur für halben Monat.

Bei mir wars mal so, dass die Rechnung nicht so genau aufging, und da haben sie mir den halben Tag geschenkt, um den es sich nicht ausging.

Frag doch mal bei deiner Personaltante/-onkel nach... die/der weiss das.

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Ich mach mal eine kleine Rechnung.

Für 1 Jahr bekommst du 24 Tage Urlaub. Sagen wir mal, dass du Mitte Februar deine mündliche Prüfung hast:

365 T - 24 UT

45 T - X UT

Das sind nach meiner Rechnung 2,958 Tage. Also aufgerundet 3 Urlaubstage. So wird dein Betrieb das vermutlich auch ausrechnen.

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Du hast nur Anspruch auf volle Monate (Zeitspanne).

Maßgeblich ist allerdings auch das Eintrittsdatum! Wenn du z.B. an einem 06.09 angefangen hast, steht dir für September kein Urlaub zu, wenn du dann aber an einem z.B. 29.10. aufhören würdest, ergäbe sich dadurch ja wieder ein ganzer Monat...

Rechtsquelle kann ich dir nicht sagen, betrachte es auch nicht als verbindlich. Bin mir aber zu 90% sicher...

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Bsp.: Ein Mitarbeiter ist vom 15.05.2002 bis 10.09.2002 in Ihrem Unternehmen beschäftigt. Ihm stehen 30 Tage Jahresurlaub zu:

Die Firmenzugehörigkeit des Mitarbeiters beläuft sich auf 3 Monate (15.05.2002 bis 15.08.2002- es zählen immer nur volle Monate). 30 Tage Jahresurlaub/ 12 Monate=2,5 Tage Urlaubsanspruch pro Monat. 3 x 2,5 Tage=7,5 Tage. Der Mitarbeiter hat also einen Anspruch von 7,5 Tagen Urlaub. Diese werden dann auf 8 Tage aufgerundet.

Jetzt hab ich hier was gefunden, Rechtsquelle steht allerdings nicht dabei...

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