Veröffentlicht 30. Januar 200322 j Hi Leute, http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=39805&werbeid=12 sagt aus, dass die Ergebnisse der Prüfung bis zu einer Woche später eintreffen können. Aufgrund irgendeinem nicht näher bestätigtem Gerücht denkt man bei uns aber, dass wenn der Azubi nach bestandener Prüfung am nächsten Arbeitstag nicht bis 10 Uhr oder so gekündigt wird, er automatisch als übernommen gilt. Mir is das zwar alles egal (Prüfung eh erst im Sommer), aber auf Gerüchte steh ich nicht so. Kann da einer was konstruktives zu sagen?
30. Januar 200322 j ...widerspricht der arbeitgeber einer arbeitsaufnahme nicht, so gilt ein unbefristeter arbeitsvertrag als geschlossen. allerdings muss der betrieb kenntnis von der arbeitsaufnahme haben. ...klar ist, dass falls der betrieb vor abschluss der ausbildung eindeutig erklärt, nicht übernehmen zu wollen, eine arbeitsaufnahme keine wirkung hat. ...der zeitpunkt zu dem die prüfungsergebnisse eintreffen spielt keine rolle. du erhälst am tag der präsentation zumindestens eine bescheinigung über die bestandene prüfung.
31. Januar 200322 j Hallo, wie ist es denn im umgekehrten Fall; also wenn ich die Prüfung bestanden habe und nicht bei der Ausbildungsfirma bleiben will. Muß ich dann auch vorher (mit bestimmter Frist) kündigen oder wie ist das geregelt...??! Gruß as-sassin
31. Januar 200322 j Originally posted by as-sassin Muß ich dann auch vorher (mit bestimmter Frist) kündigen oder wie ist das geregelt...??! Nein, musst Du nicht. Ein Ausbildungsvertrag ist immer befristet und endet mit Bestehen der Prüfung.
31. Januar 200322 j Das ist gut, vielen Dank. Wäre ja zu blöd, wenn man dann plötzlich ein "unbefristetes Arbeitsverhältnis" hätte, obwohl man's gar nicht will...
31. Januar 200322 j Mir wurde, als ich danach fragte, vom Entwicklungschef gesagt, dass man dann auch eine neue Probezeit hat und man aufgrund dessen von heute auf morgen kündigen kann.
31. Januar 200322 j ...das kommt auf den betrieb an. nachdem die probezeit für arbeitsverhältnisse (nicht ausbildungsverhältnisse) zwischen 0 und 6 monaten liegen darf, kann auch auf eine probezeit verzichtet werden.
3. Februar 200322 j Im Berufbildungsgesetz steht ausdrücklich unbefriesteter Arbeitsvertrag, d.h. keine Probezeit!
3. Februar 200322 j Originally posted by GandalfTheWhite Im Berufbildungsgesetz steht ausdrücklich unbefriesteter Arbeitsvertrag, d.h. keine Probezeit! Kannst Du das bitte mal genau spezifizieren und zitieren? Es ist naemlich nicht selbstverstaendlich, dass man nach bestandener Ausbildung ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis hat. Oder meinst Du jetzt bei einer stillen Uebereinkunft, wenn der ehem. Azubi am naechsten Tag zur Arbeit kommt? Erlaeutere das bitte mal genauer.
3. Februar 200322 j Originally posted by GandalfTheWhite Im Berufbildungsgesetz steht ausdrücklich unbefriesteter Arbeitsvertrag, d.h. keine Probezeit! Du verwechselst da etwas. Unbefristet heisst nicht, es kann keine Probezeit geben. Auch unbefristet geschlossene Arbeitsverträge können Probezeiten beinhalten, die Probezeit selbst ist aber keine Befristung des Vertrages.
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