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Wo Richtlinien für Bewertung schriftl. Prüfung?


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Hallo,

eine Frage an die Prüfer unter uns.

Wie kann ich feststellen, ob die Durchsicht meiner schriftlichen Prüfung formal korrekt durchgeführt wurde? Gibt es dafür entsprechende Verordnungen, an die sich ein PA-Mitglied bei der Durchsicht halten sollte (Ich wohne in Berlin, sofern es je Bundesland eigene Verordnungen geben sollte.) . Ich kann mir nicht vorstellen, daß es dafür keine Verordnung/Richtlinie gibt.

Hintergrund:

Ich habe heute meine schriftliche Prüfung durchgesehen und dabei sind mir folgende Sachen aufgefallen:

1. Ich habe einen Punkt für (angeblich) schlechte Form abgezogen bekommen. Mich interessiert hier, ob dies möglich ist.

2. Bei 2 der 3 Prüfungen standen keine Begründungen für den Punktabzug. Ich erwarte ja keine ausführlichen Texte, aber der Punktabzug sollte schon nachvollziehbar gestaltet werden, damit ich sehen kann, ob der Punktabzug gerechtfertigt ist.

Die verwirrendste Korrektur habe ich bei WISO. Hier habe ich hinter jeder Antwort ein Häkchen, trotzdem habe ich nicht die volle Punktzahl bekommen. Ohne Musterlösung kann ich hier also gar nicht nachprüfen, was ich falsch angekreuzt habe.

Für einen Widerspruch ist diese (aus meiner Sicht) schlechte Korrektur eine denkbar schlechte Grundlage, da mir die konkrete "Angriffsfläche" fehlt.

Wie sollte ich hier am besten vorgehen?

Viele Grüße

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Hallo,

ich habe gerade dazu Antwort von der IHK Berlin erhalten. Es gibt keine Richtlinien, jeder PA kann machen was er will, und wie er es will, ohne dies in irgendeiner Weise begründen zu müssen, solange niemand Widerspruch einlegt. Wenn dann die Prüfung so korrigiert wurde, daß man nicht nachvollziehen kann, wofür es einen Punktabzug gab, wie soll ich dann einen vernünftigen Widerspruch schreiben?

Viele Grüße

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Originally posted by readonly

[...] Die verwirrendste Korrektur habe ich bei WISO. Hier habe ich hinter jeder Antwort ein Häkchen, trotzdem habe ich nicht die volle Punktzahl bekommen. Ohne Musterlösung kann ich hier also gar nicht nachprüfen, was ich falsch angekreuzt habe.[...]

Nun, das ist wohl eher Ausdruck des Arbeitsstiles des Prüfers. Ich mache z.B. imme Häckchen am Rand, wenn ein Teilergebnis arichtig war. Über die Anzahl der jeweils zu erreichenden Punktzahl sagt das aber gar nix aus. Und unten am Rand addiere ich dann die richtigen Teilergebnisse (Punkte) auf. Zum Schluß übertrage ich diese "Zwischenergebnisse" dann in die entsprechenden Kästchen des Deckblattes vom Prüfungsbogen-Satz.

Aber falls Du Probleme mit der Benotung hast, so bitte doch einfach über "die" IHK, den Prüfer, sie Dir zu erklären. Falls er das ablehnt, dann bleiben Dir schließlich immer noch rechtliche Schritte offen. Aber dazu solltest du dann schon konkrete Fakten vorweisen können, aus denen eine Falsch-Benotung offensichtlich zu erkennen ist.

gruß, timmi

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>Wie kann ich feststellen, ob die Durchsicht meiner schriftlichen Prüfung formal korrekt durchgeführt wurde?

Was meinst Du denn mit "formal"? Das Ergebnis haengt doch vor allem vom Bewertungsermessen ab. ( == fuer wie wertvoll der Korrektor Deine Loesungen eingeschaetzt hat)

>Gibt es dafür entsprechende Verordnungen, an die sich ein PA-Mitglied bei der Durchsicht halten sollte (Ich wohne in Berlin, sofern es je Bundesland eigene Verordnungen geben sollte.) . Ich kann mir nicht vorstellen, daß es dafür keine Verordnung/Richtlinie gibt.

Doch, doch, so etwas gibt es tatsaechlich nicht.

>1. Ich habe einen Punkt für (angeblich) schlechte Form abgezogen bekommen. Mich interessiert hier, ob dies möglich ist.

Sicher ist das moeglich, ebenso fuer sprachliche Maengel. Ich wuerde dafuer im Extremfall sogar wesentlich mehr abziehen. z. B. 10 Punkte. Ist aber meist nicht noetig. Man beruecksichtigt auch immer, dass die Pruefung vielfach unter grossem Zeitmangel ablaeuft. Ein paar Fluechtigkeitsfehler duerfen da schon passieren.

>2. Bei 2 der 3 Prüfungen standen keine Begründungen für den Punktabzug. Ich erwarte ja keine ausführlichen Texte, aber der Punktabzug sollte schon nachvollziehbar gestaltet werden, damit ich sehen kann, ob der Punktabzug gerechtfertigt ist.

Ehrlich gesagt, man wuerde als Korrektor schlicht bekloppt werden, wenn man jede Benotungsentscheidung schriftlich kommentieren muesste. Ein Pruefer ist dazu auch nicht verpflichtet. Das ist er nur im Widerspruchs- oder Klagefall. Trotzdem markiere ich die Stellen, wo etwas nicht stimmt, allerdings meist nicht mit einem Text, sondern nur mit einem "f", einem Strich, einem Stichwort oder einem Kringel. Auch auf Einsichtnahme gibt es IMHO kein Recht. Die IHKs machen das lediglich, weil sich dadurch oft Missverstaendnisse aufklaeren lassen, die anderenfalls vielleicht zu einem unnoetigen Rechtsweg ausufern wuerden.

>Die verwirrendste Korrektur habe ich bei WISO. Hier habe ich hinter jeder Antwort ein Häkchen, trotzdem habe ich nicht die volle Punktzahl bekommen.

Vielleicht sind die Punkte ja falsch addiert worden. Dann liesse sich was machen. Kann aber auch sein, dass die Boegen maschinell ausgewertet worden sind, und nur ein Mitarbeiter Kontrollhaekchen drangemacht hat. Dann wuerden sie ueber die Richtigkeit moeglicherweise gar nichts aussagen.

>Wie sollte ich hier am besten vorgehen?

Das ist aus der Ferne natuerlich schwer zu beurteilen. Tendentiell wuerde ich abraten. Die Widersprueche, die wir bisher im Ausschuss hatten, hatten alle keinen Erfolg. Meistens beruhten sie auf irrigen Annahmen.

Wenn in Wiso etwas nicht stimmt, rechne mal nuechtern. Falls Du 10 Punkte "rausleiern" koenntest, wuerde sich das schriftliche Ergebnis lediglich um 2 Punkte verbessern und die Gesamtnote um 1 Punkt! Ob sich das lohnt, musst Du selbst entscheiden.

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Originally posted by gajUli

>Wie kann ich feststellen, ob die Durchsicht meiner schriftlichen Prüfung formal korrekt durchgeführt wurde?

Was meinst Du denn mit "formal"? Das Ergebnis haengt doch vor allem vom Bewertungsermessen ab. ( == fuer wie wertvoll der Korrektor Deine Loesungen eingeschaetzt hat)

Mit formal meinte ich, ob der Prüfer sich an die Regeln gehalten hat. Oder ob der Punktabzug für mangelhafte Form überhaupt zulässig ist. Da es keine Regeln gibt, braucht er sich natürlich an keine zu halten. Dazu weiter unten mehr.*

>Gibt es dafür entsprechende Verordnungen, an die sich ein PA-Mitglied bei der Durchsicht halten sollte (Ich wohne in Berlin, sofern es je Bundesland eigene Verordnungen geben sollte.) . Ich kann mir nicht vorstellen, daß es dafür keine Verordnung/Richtlinie gibt.

Doch, doch, so etwas gibt es tatsaechlich nicht.

*Gerade hier macht sich der schale Beigeschmack der IHK-Prüfung bemerkbar, da sich die PrüferInnen und "die IHK" sich jeglicher Transparenz ihres Handelns entziehen können. Hier wäre es sicherlich angebracht, für mehr Offenheit und für ein einheitliches Regelwerk zu sorgen. Ich habe keine Ahnung, wie oft allein nur hier im Forum behauptet wird, daß die Prüfung eher einer Verschwörung als einem transparenten Prozeß gleicht. Daß diese Kritik immer wieder vorkommt, zeigt doch eher, daß hier erheblicher Handlungsbedarf besteht, an dem keiner der "Verantwortlichen bei der IHK (oder wer auch immer für die Prüfungsordnung zuständig ist)" wirklich Interesse zu haben scheint.

Ich möchte hier nicht die PrüferInnnen angreifen (oder ihnen etwas böses oder schlechtes unterstellen), die sich aktiv in diesem Forum betätigen. Die Antworten, die ich bislang von Euch bekommen habe, zeigen eher, daß Ihr an einer konstruktiven Diskussion interessiert seid und mir als Prüfling die eine oder andere Sache verständlicher wird.

>1. Ich habe einen Punkt für (angeblich) schlechte Form abgezogen bekommen. Mich interessiert hier, ob dies möglich ist.

Sicher ist das moeglich, ebenso fuer sprachliche Maengel. Ich wuerde dafuer im Extremfall sogar wesentlich mehr abziehen. z. B. 10 Punkte. Ist aber meist nicht noetig. Man beruecksichtigt auch immer, dass die Pruefung vielfach unter grossem Zeitmangel ablaeuft. Ein paar Fluechtigkeitsfehler duerfen da schon passieren.

Deinen Vorschlag mit den 10 Punkten sehe ich mal als schlechten Scherz zum Wochenende an. Selbst beim Abitur gibt es nicht solch ein hohen Punktabzug für sprachliche Mängel. Eigentlich war das, wofür ich einen Punktabzug in Sachen Form erhalten habe, von einem der Aufsichtspersonen noch abgesegnet worden (natürlich heute nicht mehr beweisbar). Ich mußte noch 5 Zeile Code in das fertige Programm schreiben (Ich hatte eine Anforderung an das Programm übersehen) und hatte eine Aufsichtsperson gefragt, wie ich das am besten machen soll, damit der Prüfer es auch schnell findet und ich ihm dadurch die Korrektur erleichtere. Die Antwort war sinngemäß: Quetsch das man da noch rein, wir werden das schon finden. Denkste :-(

>2. Bei 2 der 3 Prüfungen standen keine Begründungen für den Punktabzug. Ich erwarte ja keine ausführlichen Texte, aber der Punktabzug sollte schon nachvollziehbar gestaltet werden, damit ich sehen kann, ob der Punktabzug gerechtfertigt ist.

Ehrlich gesagt, man wuerde als Korrektor schlicht bekloppt werden, wenn man jede Benotungsentscheidung schriftlich kommentieren muesste. Ein Pruefer ist dazu auch nicht verpflichtet. Das ist er nur im Widerspruchs- oder Klagefall. Trotzdem markiere ich die Stellen, wo etwas nicht stimmt, allerdings meist nicht mit einem Text, sondern nur mit einem "f", einem Strich, einem Stichwort oder einem Kringel. Auch auf Einsichtnahme gibt es IMHO kein Recht. Die IHKs machen das lediglich, weil sich dadurch oft Missverstaendnisse aufklaeren lassen, die anderenfalls vielleicht zu einem unnoetigen Rechtsweg ausufern wuerden.

Ein Beispiel: Bei GA1 sollten 4 Speichermedien für ein Backup verglichen werden. Vor- und Nachteile und eins auswählen und begründen. Habe ich alles gemacht. Ohne jeglichen Kommentar wurden mir hier 2 Punkte abgezogen. Hier wäre an der betreffenden Stelle ein "f" oder ähnliches sicherlich hilfreich. Auch für den Prüfer, der ja im Widerspruchsfalle dazu Stellung nehmen muß. Wie soll er sich nach 3 Monaten an seine Beweggründe für diese Entscheidung erinnern können?

Es geht hier, glaube ich, weniger ums "bekloppt werden", sondern um einen gewissen Qualitätsstandard bei der Korrektur. Wäre der Prüfer zu einer nachvollziehbaren Korrektur verpflichtet, würden viele Unklarheiten bei der Prüfungseinsicht gar nicht erst auftreten. Zum anderen solltest Du bedenken, ob Du selbst als Prüfling so behandelt werden möchtest? Ich bin mir darüber im Klaren, daß die Korrektur sicherlich mit einem extremen Personalmangel durchgeführt wird, doch hier seid Ihr Prüfer gefragt, ob Ihr Euch dies gefallen laßt. Die Unterstützung vieler Azubis hättet Ihr sicherlich, wenn Ihr Euch für mehr Transparenz einsetzen würdet.

Daß es auch anders geht, habe ich bei der Bewertung GAII gesehen. Bei HS 2cc war gefragt "Mit welcher Lebensdauer der Batterien können Sie rechnen?" Lt. Text sind es 5 Jahre.

Dies habe ich auch hingeschrieben + den entsprechenden Satz. Aber auch hier gab es (für mich wiederum nicht nachvollziehbaren) Punktabzug. Der Prüfer hatte hier "Test?" hingeschrieben. Hier habe ich wenigstens einen Hinweis, wieso der Prüfer so gehandelt hat. Daß die Batterien zwischendurch getestet werden sollten, steht zwar im Text aber danach war nicht gefragt. Dies wollte der Prüfer aber auch noch als Antwort haben.

>Die verwirrendste Korrektur habe ich bei WISO. Hier habe ich hinter jeder Antwort ein Häkchen, trotzdem habe ich nicht die volle Punktzahl bekommen.

Vielleicht sind die Punkte ja falsch addiert worden. Dann liesse sich was machen. Kann aber auch sein, dass die Boegen maschinell ausgewertet worden sind, und nur ein Mitarbeiter Kontrollhaekchen drangemacht hat. Dann wuerden sie ueber die Richtigkeit moeglicherweise gar nichts aussagen.

Hier fehlte mir wiederum eine "vernünftige" Korrektur, damit ich schnell sehen kann, wo die Fehler sein sollen. Der Prüfer hätte keine zusätzliche Arbeit gehabt, die Punkte entsprechend zu markieren (Häkchen oder ein "f").

>Wie sollte ich hier am besten vorgehen?

Das ist aus der Ferne natuerlich schwer zu beurteilen. Tendentiell wuerde ich abraten. Die Widersprueche, die wir bisher im Ausschuss hatten, hatten alle keinen Erfolg. Meistens beruhten sie auf irrigen Annahmen.

Wenn in Wiso etwas nicht stimmt, rechne mal nuechtern. Falls Du 10 Punkte "rausleiern" koenntest, wuerde sich das schriftliche Ergebnis lediglich um 2 Punkte verbessern und die Gesamtnote um 1 Punkt! Ob sich das lohnt, musst Du selbst entscheiden.

Es geht mir auch weniger um WISO, sondern mehr um GA I/II. Sicherlich bräuchte ich den Widerspruch nicht. Ich habe den FIAN mit 91 Gesamtpunkten in der Tasche und Arbeit habe ich auch. Es geht mir hier mehr um die mangelnde Transparenz (Vielleicht reagiere ich als ehemaliger Ossi darauf etwas zu allergisch.) und die scheinbare Willkür (Es ist natürlich keine Willkür im eigentlichen Sinne, sondern eher das Fehlen jeglicher Regeln. Da lernt man 2 Jahre etwas über ISO9001 und die Nachvollziehbarkeit betrieblicher Prozesse und dann kommt einem so eine minimalistische Korrektur entgegen, in der nichts nachvollziehbar ist), mit der hier gehandelt wird.

Letzlich habe ich es sicherlich noch gut, wenn ich mal an die Leute hier im Forum denke, denen anscheinend die Prüfungszeit durch einen Fehler einer Aufsichtsperson gekürzt wurde. Die wären sicherlich dankbar, wenn sie meine Sorgen hätten :-)

Ich möchte an dieser Stelle für die Antworten danken. Ich werde mich mal mit meinem PA in Verbindung setzen und versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen.

Viele Grüße

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>Mit formal meinte ich, ob der Prüfer sich an die Regeln gehalten hat.

Was fuer Regeln? Da gibts nicht viele. Nur, dass 100 Punkte zu vergeben sind und die Aufgabe, die gestrichen wird, nicht gewertet wird, ansonsten die letzte. Das wars auch schon. Alles andere ist Ermessensspielraum.

Ich weiss, das ist nicht befriedigend, aber wenn man das aendern wollte, muesste man die Pruefung auf Zahlen oder Ja-Nein-Entscheidungen reduzieren, d. h. Multiple Choice. Gerade damit hat man aber sehr schlechte Erfahrungen im Ueberpruefen allgemeiner beruflicher Kompetenz gemacht und ist davon - vielleicht zurecht - abgerueckt.

>Oder ob der Punktabzug für mangelhafte Form überhaupt zulässig ist.

Das laesst sich leicht aus allgemeinen Erwaegungen rechtfertigen. Jemand, der sprachlich korrekt und in der Darstellung uebersichtlich und normgerecht sein Wissen beweist, verdient sicherlich eine bessere Punktzahl als jemand, der zwar richtige Antworten verfasst, aber Tarzan-Deutsch schreibt und Zeichnungen krickelt.

>*Gerade hier macht sich der schale Beigeschmack der IHK-Prüfung bemerkbar, da sich die PrüferInnen und "die IHK" sich jeglicher Transparenz ihres Handelns entziehen können. Hier wäre es sicherlich angebracht, für mehr Offenheit und für ein einheitliches Regelwerk zu sorgen.

Warum eigentlich? Eine Benotung braucht nicht transparent zu sein. Im Abi, teilweise auch an Unis hat man auch keine Moeglichkeit, Pruefungsbenotungen einzusehen. Ein Pruefling hat Anspruch auf ein Zeugnis, mehr nicht.

Und wenn ein Pruefer seine Benotungsentscheidung schriftlich fixieren wuerde, waere der Pruefling meist trotzdem anderer Meinung. Also kann man sich das genauso gut sparen.

>Ich möchte hier nicht die PrüferInnnen angreifen (oder ihnen etwas böses oder schlechtes unterstellen),

Dazu eine ganz einfache Frage: Was haette ein Pruefer davon, einen Pruefling kuenstlich schlecht zu benoten? - Kein bisschen, absolut rein gar nichts! Also warum annehmen, Pruefer wuerden einem was Boeses wollen? Das sind ganz neutral eingestellte Leute, die einfach nur eine Leistung wuerdigen muessen, was ihnen schwer genug faellt.

>Deinen Vorschlag mit den 10 Punkten sehe ich mal als schlechten Scherz zum Wochenende an. Selbst beim Abitur gibt es nicht solch ein hohen Punktabzug für sprachliche Mängel.

Doch, die Zeiten sind zum Glueck vorbei!

Meine ganz persoenliche Meinung ist sogar, dass eine Leistung durch sprachliche Maengel auf Null absinken kann (allerdings nicht muss). Also nicht von 100 auf 90 sondern auf 0. Der berufliche Alltag bestaetigt das voll. Schickst Du eine Bewerbung mit 20 Fehlern im Anschreiben ab, bekommst Du sie postwendend zurueck (0 Erfolg). Machst Du das in einem Angebot an eine Kunden, passiert das Gleiche (0 Profit). Das kann also ein KO-Kriterium sein. Davon abgesehen finde ich in jedem Fall, dass eine sprachlich mangelhafte Leistung keine sehr gute Fachleistung sein kann. Und wenn sie im oberen Bereich eine Notenstufe kostet, soll sie das gerechterweise auch im unteren Bereich.

>Ein Beispiel: Bei GA1 sollten 4 Speichermedien für ein Backup verglichen werden. Vor- und Nachteile und eins auswählen und begründen. Habe ich alles gemacht. Ohne jeglichen Kommentar wurden mir hier 2 Punkte abgezogen. Hier wäre an der betreffenden Stelle ein "f" oder ähnliches sicherlich hilfreich.

Vielleicht hast Du ja auch einen wichtigen Antwortaspekt vergessen. Einem Pruefer ist sicherlich nicht zuzumuten, fehlende Antworten zu notieren.

>Es geht mir auch weniger um WISO, sondern mehr um GA I/II. Sicherlich bräuchte ich den Widerspruch nicht. Ich habe den FIAN mit 91 Gesamtpunkten in der Tasche und Arbeit habe ich auch. Es geht mir hier mehr um die mangelnde Transparenz (Vielleicht reagiere ich als ehemaliger Ossi darauf etwas zu allergisch.) und die scheinbare Willkür (Es ist natürlich keine Willkür im eigentlichen Sinne, sondern eher das Fehlen jeglicher Regeln.

Ich glaube, das ist eine grundsaetzliche Pruefungsproblematik. Bei Eiskunstlaeufen oder Boxkaempfen gibts auch immer mal wieder unnachvollziehbare Entscheidungen. Meinetwegen koennte man sich die Pruefungen ja auch sparen. Fuer die Theorie mag das Schulzeugnis reichen und das Projekt ist fuer den praktischen Teil eine gute Sache. Aber erzaehl das mal einer dem DIHK...

>Letzlich habe ich es sicherlich noch gut, wenn ich mal an die Leute hier im Forum denke, denen anscheinend die Prüfungszeit durch einen Fehler einer Aufsichtsperson gekürzt wurde. Die wären sicherlich dankbar, wenn sie meine Sorgen hätten :-)

Kann sein. Der Fall ist auch wirklich eine Schweinerei.

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Originally posted by readonly

Zum anderen solltest Du bedenken, ob Du selbst als Prüfling so behandelt werden möchtest

Da lernt man 2 Jahre etwas über ISO9001 und die Nachvollziehbarkeit betrieblicher Prozesse und dann kommt einem so eine minimalistische Korrektur entgegen, in der nichts nachvollziehbar ist), mit der hier gehandelt wird.

...bedenkenswerte punkte.

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Originally posted by readonly

*Gerade hier macht sich der schale Beigeschmack der IHK-Prüfung bemerkbar, da sich die PrüferInnen und "die IHK" sich jeglicher Transparenz ihres Handelns entziehen können. Hier wäre es sicherlich angebracht, für mehr Offenheit und für ein einheitliches Regelwerk zu sorgen. Ich habe keine Ahnung, wie oft allein nur hier im Forum behauptet wird, daß die Prüfung eher einer Verschwörung als einem transparenten Prozeß gleicht. Daß diese Kritik immer wieder vorkommt, zeigt doch eher, daß hier erheblicher Handlungsbedarf besteht, an dem keiner der "Verantwortlichen bei der IHK (oder wer auch immer für die Prüfungsordnung zuständig ist)" wirklich Interesse zu haben scheint.

Sofern jegliche Transparenz bei der Beurteilung von Pruefungsleistungen fehlen wuerde, waeren alle bisherigen Einsprueche gegen die jeweiligen PA's sicherlich von mehr Erfolg gekroent.

Die schriftlichen Pruefungen werden nunmal von (nicht unbedingt unkundigen) Korrektoren geprueft und bewertet. Dabei ist sicherlich die das Einzelergebnis eines einzelnen Prueflinges in einem Fach immer im Kontext zu den gegebenen Antworten aller anderen Prueflinge im selben Fach zu sehen. Das bedeutet einfach, daß eindeutig bessere Leistungen auch besser bewertet werden. Wie @Uli schon beschrieb, bieten 30 Arbeiten in einem Fach sicherlich ein rundes Bild von der Gesamtleistung der Prueflinge bezogen auf die gestellte Pruefung. Dabei kann natürlich nicht auf jeder einzelnen Arbeit der Unterschied zu den anderen Arbeiten vermerkt werden. Wenn etwas bedeutendes fehlt, dann kann es auch nicht bewertet werden und fuehrt logischerweise zum Punktabzug, auch ohne detailliertes Statement auf der einzelnen Pruefungsarbeit durch den Prüfer.

Ich zum Beispiel gehen nach ungefähr der 10.ten Arbeit auch die ersten Arbeiten nochmals durch, um dort festzustellen, daß mein Bewertungsmaßstab doch ganz schon hoch angesetzt wurde. Ebenso spielt sicherlich der Erfahrungen aus den letzten Pruefungen eine wesentliche Rolle, um den jeweiligen Maßstab der Bewertungen auch angemessen an den unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden der Pruefungen zu beurteilen.

Nach der Erstbewertung obliegen die Pruefung einer Zweitkorrektur (zumindest bei uns). Es ist also nur schwer moeglich, daß ein alzu großer subjektiver Anteil in die Bewertung einfließt.

Desweiteren liegt es sicherlich auch nicht im Interesse des Pruefers, einen Schuetzling mit Absicht eine schlechte Bewertung zu geben (gerade in der heutigen Zeit). Schliesslich hängen von dem Ergebniss der Pruefung viele persoenliche Schicksale dahinter (Verlaengerung der Ausbildung - Nichtbekommen eines Arbeitsvertrages etc.)

Man darf aber auch den Sinn der Pruefung nicht außer Augen lassen. Also die Frage, was sagt ein Unternehmen, welches einen neuen Angestellten bekommt, der vor der (jeweils oertlichen) IHK den Nachweis erbracht hat, daß er sich in der Materie des IT - bereiches auskennt? Wird dieses Unternehmen in zukunft bestrebt sein, weitere Kandidaten in seinem Unternehmen zu integrieren oder wird dieses Unternehmen so dermaßen enttaeuscht werden, daß es sich straeubt, weitere Abschluesse der (jeweils oertlichen) IHK anzuerkennen.

Wenn man die Statement der Mitgliedern aus den verschiedenen PA's hier auf dem Board intensiv versteht, wird man schnell merken, daß die regionalen Unterschiede bei der Bewertung generell nicht festgestellt werden koennen. Es wird also jemand, der tief im Westen die Pruefung gerade so bestehen mag, auch im (achsofernen) Osten kaum anders eingeschaetzt werden. (Selbes gilt zwischen Nord und Sued etc.)

Manchmal stelle ich fest, daß wir doch relativ hart sein koennen, in anderen Faellen sehen wir die Lage viel relaxter, in der Summe ein Nullsummenspiel.

Eine erneute Korrektur der einzelnen Pruefungen (durch andere Pruefer) wird nur in den seltensten Faellen einen gravierenden Unterschied bei der (objektiven) Einschaetzung der Leistungen zu Tage bringen. Was nunmal unverstaendlich oder gar nicht ausgedrueckt wurde, wird es auch bleiben.

Demzufolge ist auch im Sinne der ISO 9000 ff. eine Wiederholung des Korrekturprozesses mit gleichem Ergebniss gewaehrleistet. Jedem Pruefer ist klar, wo und wie Bewertungsmaßstaebe anzusetzen sind. Dieses mag fuer den Pruefling haeufig auch nicht nachvollziehbar sein. Folglich kann als Resultat nur stehen, daß der Korrekturprozess in der Gesamtheit ein beherrschter Prozess ist. (Soweit zum Statement ISO 9000).

Also einen genauen Aufschluss ueber die gemachte Bewertung wird in (friedlicher Form) nur eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Mitglied des PA's ergeben.

Zusammenfassend: Fehler koennen entstehen (besonders bei WISO), Fehler werden minimiert (durch die Zweitkorrektur), Bewertungen sind (zumindest fuer die Mitglieder im PA) nachvollziehbar,

Die offene Frage ist bei der Ueberlegung nach Einspruch - Aufwand / Nutzen.

Wenn der Nutzen hoch genug sein kann (eventuell doch noch Bestehen der Pruefung), dann ist der Aufwand nach Verstaendigung mit dem PA sicher gerechtfertigt. (Dieses wird bei uns aber schon intensiv bei den Grenzfaellen ausdisskutiert - in den 5 Minuten nach der MEP)

Wenn der Nutzen darin liegt, eine 2 % - Punkte bessere Bewertung zu erhalten, dann rechtfertigt sicherlich nichts den zu erwartenden Aufwand, zumal es eine aeußerst intensive Kontrolle der Bewertungen der erbrachten Leistungen zur Folge haette.

Du kennst schon die Vorgehensweise bei der Beurteilung der Ergebnisse schriftlicher Prüfungen bzw. bei den mündlichen Leistungsstatements vor dem PA?

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>*Gerade hier macht sich der schale Beigeschmack der IHK-Prüfung bemerkbar, da sich die PrüferInnen und "die IHK" sich jeglicher Transparenz ihres Handelns entziehen können. Hier wäre es sicherlich angebracht, für mehr Offenheit und für ein einheitliches Regelwerk zu sorgen.

Warum eigentlich? Eine Benotung braucht nicht transparent zu sein. Im Abi, teilweise auch an Unis hat man auch keine Moeglichkeit, Pruefungsbenotungen einzusehen. Ein Pruefling hat Anspruch auf ein Zeugnis, mehr nicht.

Zumindestens an der TU Berlin hat man das Recht, seine Klausuren einzusehen. Dafür gibt es festgesetzte Termine. Wenn ich mich recht erinnere, hatte ich auch laut Prüfungsordnung das Recht auf Einsicht, genau weiß ich es aber nicht mehr.

Und wenn ein Pruefer seine Benotungsentscheidung schriftlich fixieren wuerde, waere der Pruefling meist trotzdem anderer Meinung. Also kann man sich das genauso gut sparen.

Nein kann man nicht, da diese schriftliche Fixierung Grundlage für einen Widerspruch wäre. Hiermit legt sich der Prüfer fest und kann seine Meinung später nicht bei Bedarf ändern. (Ich gehe hier einfach mal vom worst case aus.)

>Ein Beispiel: Bei GA1 sollten 4 Speichermedien für ein Backup verglichen werden. Vor- und Nachteile und eins auswählen und begründen. Habe ich alles gemacht. Ohne jeglichen Kommentar wurden mir hier 2 Punkte abgezogen. Hier wäre an der betreffenden Stelle ein "f" oder ähnliches sicherlich hilfreich.

Vielleicht hast Du ja auch einen wichtigen Antwortaspekt vergessen. Einem Pruefer ist sicherlich nicht zuzumuten, fehlende Antworten zu notieren.

Das sicherlich nicht, dies habe ich auch an keiner Stelle verlangt. Ich wiederhole mich hier: Wie soll ein Prüfer nach 3 Monaten sich daran erimmern können, warum er bei einer Aufgabe Punkte abgezogen hat? Er kann es schlichtweg nicht! Seine Begründung beim Widerspruchsverfahren kann eine ganz andere sein als seine Motivation für den Punktabzug bei der Korrektur. Wer weiß das schon?! Hier ist eindeutig der Prüfling der Benachteiligte, der dem Prüfer nachweisen muß, daß der Prüfer einen Fehler gemacht hat. Dies ist aber fast unmöglich (außer bei wirklich groben Fehlern), da der Prüfer durch einen fehlenden Kommentar fast nicht angreifbar ist. Daher kommt, wie "der kleine" in einem Artikel in diesem Thread geschrieben hat, meist immer dasselbe Ergebnis bei einem Widerspruch raus und der Prüfling ist 75€ für nichts los.

Ich glaube, das ist eine grundsaetzliche Pruefungsproblematik. Bei Eiskunstlaeufen oder Boxkaempfen gibts auch immer mal wieder unnachvollziehbare Entscheidungen. Meinetwegen koennte man sich die Pruefungen ja auch sparen. Fuer die Theorie mag das Schulzeugnis reichen und das Projekt ist fuer den praktischen Teil eine gute Sache. Aber erzaehl das mal einer dem DIHK...

Dem kann ich eigentlich nur zustimmen. Mein Chef hat sich fast überhaupt nicht für das Abschlußzeugnis interessiert, sondern vielmehr für das, was ich in meinem Praktikum gemacht habe. (Ich war Umschüler). Das dort erworbene Wissen gab eigentlich den Ausschlag für meine Einstellung.

Viele Grüße

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PS: Nachdem sich mein Gemüt ein wenig beruhigt hat, werde ich wohl eher auf den Widerspruch verzichten (Da er sehr wahrscheinlich nicht durchkommt.) und lieber mit meiner Freundin für die 75€ thailändisch Essen gehen ;-)

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>Zumindestens an der TU Berlin hat man das Recht, seine Klausuren einzusehen. Dafür gibt es festgesetzte Termine. Wenn ich mich recht erinnere, hatte ich auch laut Prüfungsordnung das Recht auf Einsicht, genau weiß ich es aber nicht mehr.

Aha, Du weisst es also nicht genau und auch nur bezogen auf eine bestimmte Uni. Auch an meiner Uni konnte man Klausuren einsehen. Ob das aber ein Service der Institute war oder ein festgeschriebenes Recht nach PO, kann auch ich nicht sagen. Jedenfalls ist es nicht generell so. Zum Beispiel bekommt man nirgends ein schriftliches Gutachten ueber seine Diplomarbeit oder muendliche Examina.

>Nein kann man nicht, da diese schriftliche Fixierung Grundlage für einen Widerspruch wäre. Hiermit legt sich der Prüfer fest und kann seine Meinung später nicht bei Bedarf ändern. (Ich gehe hier einfach mal vom worst case aus.)

Entschuldige mal, das wird jetzt aber etwas unsinnig. Der Widerspruch hat doch sogar das Ziel, dass der Pruefer seine Meinung aendert.

>Das sicherlich nicht, dies habe ich auch an keiner Stelle verlangt. Ich wiederhole mich hier: Wie soll ein Prüfer nach 3 Monaten sich daran erimmern können, warum er bei einer Aufgabe Punkte abgezogen hat?

Er soll und braucht sich gar nicht erinnern. Er sieht sich dann die Aufgabe sowieso noch einmal an, und wenn er das ohne Vorbehalt tut, steigert das die Objektivitaet, ebenso wie die Beteiligung der anderen Ausschussmitglieder. Genau dann ist der Zeitpunkt, wo eine Begruendung nach Aussen hin ueberhaupt erst erforderlich wird, also fuer den Widerspruchsbescheid verfasst werden muss. Davor ist sie es nicht. Wo kaemen wir denn hin, wenn man Pruefer verpflichten wuerde, fuer Eventualfaelle Begruendungstexte verfassen zu lassen? Den Pruefer moechte ich sehen, der dann noch bereit waere, so ein Ehrenamt anzunehmen. Es reicht im allgemeinen, wenn er seine Benotung nach bestem Ermessen durchgefuehrt hat und vor sich selbst begruenden kann. Da sollte man doch erstmal die Kirche im Dorf lassen und keine solchen Maximalforderungen erheben, die meist gar nicht noetig sind.

>Hier ist eindeutig der Prüfling der Benachteiligte, der dem Prüfer nachweisen muß, daß der Prüfer einen Fehler gemacht hat. Dies ist aber fast unmöglich (außer bei wirklich groben Fehlern), da der Prüfer durch einen fehlenden Kommentar fast nicht angreifbar ist. Daher kommt, wie "der kleine" in einem Artikel in diesem Thread geschrieben hat, meist immer dasselbe Ergebnis bei einem Widerspruch raus und der Prüfling ist 75€ für nichts los.

Doppelt falsch. Er ist sie nur los, wenn er verliert. In jedem Fall bekommt er dafuer eine schriftliche Stellungnahme, wodurch sein Anliegen klagefaehig wird. Was Du die ganze Zeit forderst, kannst Du ohne weiteres bekommen. Nur eben nicht automatisch und nicht gratis. Das ist auch richtig so, weil es etwas Arbeit verursacht. Ist bei jedem Regattaprotest auch so. Einspruch bei der Rennleitung kostet saftig Geld. Bekommt man Recht, wird die Einlage erstattet. Ist einfach noetig, um eine Flut von ungerechtfertigten Protesten abzuwehren, ein Akt der Fairness.

>PS: Nachdem sich mein Gemüt ein wenig beruhigt hat, werde ich wohl eher auf den Widerspruch verzichten (Da er sehr wahrscheinlich nicht durchkommt.) und lieber mit meiner Freundin für die 75€ thailändisch Essen gehen ;-)

Besser ist das vermutlich. ;-)

Wenn sich Dein Gemuet abgekuehlt hat, gelingt es Dir vielleicht ja auch, Dich etwas in die Prueferrolle hineinzuversetzen. Die wollen Dir sicher nichts Boeses.

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*Gerade hier macht sich der schale Beigeschmack der IHK-Prüfung bemerkbar, da sich die PrüferInnen und "die IHK" sich jeglicher Transparenz ihres Handelns entziehen können. Hier wäre es sicherlich angebracht, für mehr Offenheit und für ein einheitliches Regelwerk zu sorgen.

Dieses Empfinden kann ich nicht nachvollziehen, auch nicht als ehemaliger Prüfling. An erster Stelle vertraue ich darauf, dass der PA seine Arbeit genauso macht, wie ich meine in der Prüfung gemacht habe. Da gibt es für mich gar keinen Ansatzpunkt für ein "wenn" und "aber". Das war auch früher in der Schule schon so.

Mangelne Transparenz gibt es für mich eher bei der/einer schriftlichen Prüfung insgesamt, weil nicht erkennbar ist, ob es eine "echte" Leistung darstellt.

Ich habe keine Ahnung, wie oft allein nur hier im Forum behauptet wird, daß die Prüfung eher einer Verschwörung als einem transparenten Prozeß gleicht. Daß diese Kritik immer wieder vorkommt, zeigt doch eher, daß hier erheblicher Handlungsbedarf besteht, an dem keiner der "Verantwortlichen bei der IHK (oder wer auch immer für die Prüfungsordnung zuständig ist)" wirklich Interesse zu haben scheint.

Es zeigt eher, dass Misstrauen anderen gegenüber vordergründiger ist, als Vertrauen und die Fähigkeit, Fehler auch eingestehen zu können. Das würde aber auch gleichzeitig bedeuten, es wird u. U. schlimmer, nicht besser, sprich der persönlich-menschliche Lerneffekt sinkt auf lange Sicht.

Aber das führt sicher zu weit und ist auch nur meine Meinung, die nichts direkt mit Deinem Empfinden der Nichttransparenz Deiner Prüfungsbeurteilung zu tun hat. Es ist mehr das Statement, nicht immer nur die Fähigkeit von Lehreren, Prüfern etc. anzuzweifeln, sie wollen einem nichts Böses, dann würden sie den Job kaum machen. Und sie würden den Job auch nicht machen, wenn sie Zweifel an der Fähigkeit von Schülern und Prüflingen hätten. Das Gegenteil sollte mehr Beachtung finden, sie setzen sich ein für andere.

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