Veröffentlicht 20. März 200124 j Hallo, bei dieser Frage mit dem Stromunfall...soll ich da erst die Verwandten des Opfers oder erst die Berufsgenossenschaft informieren? Und vor allem...was ist das für eine bescheuerte Frage? Das ist doch scheißegal! Weiß da jemand eine definitive Antwort? Gruß, BunteKuh
20. März 200124 j Wahrscheinlich weiß noch nicht mal die Prüfungskommission, was das alles soll. Ich bin davon ausgegangen, daß die Prüfungskommission erst die Berufsgenossenschaft informiert haben will... Allerdings *grübel* muß man zuerst den Notarzt rufen oder hat Erste Hilfe Prio 1? Hängt doch vom konkreten Fall ab. Ich hab folgende Reihenfolge: 3;4;5;2;1 Echt gräßliche Aufgabe. Wer denkt sich sowas aus? Ist seeeehhr uneindeutig... ------------------ Never trust a running system.
20. März 200124 j Ich würde sagen erst die Verwandtschaft. Ob Du die Berufsgenossenschaft 1 Stunde früher oder später informierst ist doch Wurst, aber die Frau/Mann/Kinder sollten doch schon wissen das was passiert ist. Mike
20. März 200124 j @loha~~~it's, erst stecker ziehen - muskelentspannend fuer das opfer. erste hilfe - nur wenn es eine frau ist. arzt rufen - einer muss den tot ja bescheinigen wenn es ein mann ist. angehoerige benachrichtigen - einer muss ja das brikett identifizieren. erst dann kennen wir seinen namen und koennen die berufsgenossenschaft informieren regards angelhunter
20. März 200124 j angelhunter...deine beschreibung war echt gut *g*,aber mal davon abgesehen...ich würde auch erst den stecker ziehen und dann erste hilfe leisten (wenn es ein mann ist ;-) )und bevor ich die berufsgenossenschaft benachrichtige,die family informieren.Das habe ich auch so angegeben.
20. März 200124 j 1 bis 3 habe ich genauso. und wenn man hier 4und 5 vertauscht. klar ist die familie hier wichtig, aber dennoch kann es denn möglich sein doch davor die berufsgenossenschaft zu benachrichtigen? c'ya ronny
20. März 200124 j Allerdings, in einer früheren Zwischenprüfung war es Fakt, dass wenn einer vergisst, die BG zu informieren, der Geschädigte keine Ersatzleistungen kriegt! UND?
20. März 200124 j @metzger zu allererst die bg informieren und den armen verletzten vor sich hin vegetieren lassen? das klingt mehr nach finanztreiberei als menschenwürde! wie wollen die es nun haben... so!!?? das scheint das merkmal eines sozialstaates zu sein.
20. März 200124 j Zuallererst muss ich dich aus deinem illusionären Traum reissen. in der BRD und auf der ganzen Welt geht es NUR ums Geld! Selbstverständlich wird erstmal Notwehr geleistet nachdem der Brutzelfaktor diminuiert wurde, dann schau ich in die gleben Seiten, wer sich mit sowas auskennt, nämlich ein METZGER und dann, tja großes DANN schei** ich auf die Verwandten, weil mich die IHK anko**t, krieg ne 3 in der ZP, und damit basta! Bin gespannt, wieviele Fragen die IhahahahaK diesmal nicht auswerten kann, weil die es nicht auf die Reihe bringen, für einen abgegrenzten (vorher gelehrten) Stoff gescheite Fragen hinzukriegen. HUG habe gesprecht
20. März 200124 j ach das schöne geld. es versaut einem auch wirklich alles. werte und normen, welche wir von generation zu generation weitergeben, verblassen in der kapitalistischen gesellschaft. selbst eine simple zp kann dem nicht standhalten.
21. März 200124 j @Metzger natürlich kann es ärger geben,wenn du vergisst die berufsgenossenschaft zu informieren (keine leistungen), du vergisst es aber nicht, du legst nur die reihenfolge fest, wann du wen informierst und der berufsgenossenschaft ist es mit ziemlicher sicherheit sch...egal ob sie ne stunde früher oder später informiert wird.stell dir nur vor das unfallopfer liegt im sterben,da kann die bg auch nichts gegen oder für tun, es ist aber auf jeden fall wichtig, dann sofort die angehörigen zu informieren und nicht erst nach stundenlangen telefonaten mit der bg (beschreibung des unfallhergangs,ursachen,...)
21. März 200124 j Ich denke auch, dass die Berufsgenossenschaft erst zum Schluß informiert werden muß, da die dafür zuständig sind die Kosten zu übernehmen und diese eh erst noch ermittelt werden müssen. Außerdem muß das doch eh der Arbeitgeber erledigen (die Genossenschaft anrufen). Mit der ersten Hilfe und dem Arzt haben wir bei uns auch ziemlich lange diskutiert und kamen zu dem Schluß, dass das eindeutig situationsabhängig ist (wenn z.B. der Mensch keinen Puls mehr hat und ich müsste ihn wiederbeleben, dann werde ich nicht erst das nächstgelegene Telefon suchen und dem Arzt die Geschichte erzählen...)
21. März 200124 j Hi, also zu der Reihenfolge: so weit ich das bei unseren Sicherheitsschulungen immer mitbekommen habe (immerhin sind die bei uns einmal im Halbjahr und dauern fast nen ganzen Arbeitstag), muss die BG zuerst informiert werden, weil die sich die Unfallstelle und die Umstände unverzüglich angucken müssen, da die Schuldfrage geklärt werden und somit auch festgestellt werden muss wer zahlt. Gerade die Kohle ist ja für die Angehörigen auch sehr wichtig!
21. März 200124 j Leider fehlt da noch ein Punkt: Zuerst würde ich ein Bestattungsunternehmen anrufen! Und als letztes würde ich die Angehörigen informieren!
22. März 200124 j Also ich hab die Angehörigen vor den Genossen gerufen... Ich sach mal das ganze wird in der Realität eh anders ablaufen. Die Prüfung ist ja soooooooo realistisch. ------------------ Vampire Laß' es nicht so enden. Sag' ihnen, daß ich was gesagt hab'.
22. März 200124 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von AngeLHunTer: @loha~~~it's, erst stecker ziehen - muskelentspannend fuer das opfer. erste hilfe - nur wenn es eine frau ist. arzt rufen - einer muss den tot ja bescheinigen wenn es ein mann ist. angehoerige benachrichtigen - einer muss ja das brikett identifizieren. erst dann kennen wir seinen namen und koennen die berufsgenossenschaft informieren regards angelhunter
23. März 200124 j Nö. Auch hier gilt wieder: Wenn mans genau nimmt siehts so aus: Erste Hilfe macht man immer erst nachdem der Arzt gerufen. Vorher macht man Lebensrettende Sofortmaßnahmen. Erste Hilfe ist z.B. Wunden verbinden, Brüche schienen etc. Ausserdem die ganze Sache muss von Fall zu entschieden werden. Jetzt stellt euch ausserdem mal vor, ihr könnt diese LSM nicht. Was dann? ------------------ Vampire Laß' es nicht so enden. Sag' ihnen, daß ich was gesagt hab'. [Dieser Beitrag wurde von Vampire am 23. März 2001 editiert.]
23. März 200124 j @ Vampire Erste Hilfe???? Sag mal hast Du den Führerschein gemacht??? Erste Hilfe ist Herzmassage, Mund-zu-Mund Beatmung etc!!!!! ------------------ -------------------- Kizo - Mizo - Dizo
24. März 200124 j Alles falsch! Zuallererst informiert man die Berufsgenossenschaft und informiert sich nebenbei nochmal über die neuesten Unfallverhütungsvorschriften. Während der Verunglückte noch vor sich hin brutzelt, ruft man die Verwandten an und erzählt denen, daß man nun bald Erste Hilfe leisten wird. Man bittet die Verwandten, einen Notarzt und eine Pizza herzubestellen. Man unterbricht den Stromkreis, indem man mehrere Wasserflaschen auf den Boden ausgießt und versucht - durch kleine Radiergummi-Staudämme - das entstandene Rinnsal so zu umzulenken, das es den Stromkreis letzendlich unterbricht (kann dauern). Man ruft nun nochmal bei der Berufsgenossenschaft an um sich über mangelnde Sicherheit am Arbeitsplatz zu beschweren. Die Erste Hilfe kann man nun den erscheinenden Notärzten überlassen... [Dieser Beitrag wurde von bommel am 24. März 2001 editiert.]
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