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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal Eure Hilfe. Meine Verlobte hat einen Zeitvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma und streitet sich momentan um Ihren Urlaubsanspruch.

Hier die wichtigsten Daten aus dem Arbeitsvertrag:

Vertragsbeginn: 13.01.2003

Vertragsende: 31.03.2003

Arbeitszeit: 5 Tage/Woche (35Std. Woche)

Urlaub lt. Vertrag geregelt. Zitat: "Es wird der gesetzliche Urlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz gewährt. Dieser Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage pro Jahr (die Woche zu sechs Werktage = 4 Wochen pro Jahr).

Meine Frage: Wieviel Urlaubstage sehen einem nun zu? Auf Nachfrage bei der Zeitarbeitsfirma wurde folgendes mitgeteilt:

Zitat: "...Ihr Urlaubsanspruch ist laut Arbeitsvertrag in den ersten sechs Monaten

des Arbeitsverhältnissen 24 WERKTAGE im Jahr, d.h. im Durchschnitt 1,67

Tage pro Monat. (Werktage = 6 Tage d.h. auch Samstags. 1 Urlaubstag haben Sie bereits am 11.2.03 erhalten. Also haben Sie noch 2 Tage Urlaubsanspruch."

Ich würde mich freuen, wenn mir hierzu jemand weiterhelfen könnte.

Gruss Metaner

Werktage heißt von Montag bis einschließlich Samstag. Da sie vor dem 31.06. aus der Firma ausscheidet ist hier 1/12 Regelung wirksam. Das heißt 2 Tage pro Monat. Für Januar bekommt Sie anteilsmäßig Urlaub.

Rein rechtlich darf man sogar erst nach einer sechsmonatigen Wartezeit, das heißt sechs Monate nach Arbeitsbeginn erstmalig Urlaub nehmen. Das machen aber die wenigsten Arbeitgeber.

Das alles findet man im Bundesurlaubsgesetz.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.

Frank

Hallo Frank,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich bin eigentlich auch Deiner Meinung. Nach meiner Berechnung wären das somit 5 Tage Urlaub für den Zeitraum 13.01-31.03.

Die Zeitarbeitsfirma argumentiert aber folgendermaßen:

24 Werktage (Montag-Samstag .. also 6Tage die Woche) Urlaub pro Jahr. Das bedeutet 4 Wochen Urlaub. Bei einer 5 Tage Woche wären das also 20 Tage Urlaub (5 x 4 Wochen).

20 Tage / 12 Monate => 1,67 Tage pro Monat

Ist das so gesetzlich überhaupt zulässig? Kannst Du mir evtl. einen genauen Paragraphen (evtl. Internetseite) zum Nachlesen nennen?

Schonmal vielen Dank für Deine Mühe.

Gruss Metaner

Zitat von Bimei's FAQ: (http://www.bimei.de/faq_04.html)

(...)

[3.5] Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und

Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG)

§ 3 BUrlG: Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

(...)

Das Gute liegt manchmal so nah ;)http://fachinformatiker-world.de/forums/announcement.php?s=&forumid=10

Danke Euch allen für die Unterstützung.

Ich habe mir eben von einem Fachmann Rat geholt. Es sieht folgendermaßen aus. Urlaubregelung lt. BUrlG geht von einer 6 Tage Arbeitswoche aus. Das bedeutet, das man 6 Tage Urlaub einreichen muss um 5 Tage nicht arbeiten zu müssen.

Die Zeitarbeitsfirma hat folgendes gemacht. Sie hat diese Samstags-Urlaubstage von dem Gesamtanspruch von 24 Tagen abgerechnet. Bedeutet 4 Wochen Urlaub * 5 Tage/Woche => 20 Tage Urlaub im Jahr.

20 Tage / 12 Monate ist 1,67 Tage pro Monat.

Im konkreten Fall heisst das jetzt 1,67 Tage * 2,5 Monate => 4,175 Tage Urlaubsanspruch.

Leider ist das gesetzlich so korrekt :-( ... da hier immernoch von 6 Arbeitstagen pro Woche ausgegangen wird. Vielleicht sollte hier der Gesetzgeber mal nachbesssern!

Nochmals vielen Dank für Eure schnell und zahlreiche Hilfe.

Viele Grüße aus Oldenburg & einen schönen Abend noch

Metaner

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