21. März 200125 j kann mir jemand sagen, welche antwort er bei der aufgabe 4.4 als richtig angegeben hat. bei der aufgabe ging es darum welche institution unfallverhütungsvorschriften erlässt. habe als antwort das gewerbeaufsichtsamt getippt...kann mir des jemand bestätigen?
21. März 200125 j Nee, die ist eigentlich zum Schuz Von Leben und blablabla am Arbeitsplatz zuständig. Richtig müßte hier die Berufsgenossenschaft sein, da sie für Unfallverhütung zuständig ist! Sorry Richard Rahl
21. März 200125 j ich mein auch das das die berufsgenossenschafft ist...das gewerbeaufsichtsamt hat andere dinge im kopf..und außerdem..wer übernimmt denn die kosten für ARBEITSUNFÄLLE..genau lol die BG.. logisch das sie auch deshalb die unfallverhütungsvorschriften erlässt
21. März 200125 j Auf jeden Fall die Berufsgenossenschaft. Die scheint auch irgendwie ganz doll wichtig im AUge der IHK zu sein. Ist sie eigentlich auch für die Bestimmung, dass kein Biomüll in den Wertstoffmülleimer darf, verantwortlich?
21. März 200125 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Richard_Rahl: Nee, die ist eigentlich zum Schuz Von Leben und blablabla am Arbeitsplatz zuständig. Richtig müßte hier die Berufsgenossenschaft sein, da sie für Unfallverhütung zuständig ist! Sorry Richard Rahl
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