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PC beim FA anrechnen (90% beruflich nutzen)


2-frozen

Empfohlene Beiträge

Hi!

Die IT-Ausbildung in Deutschland ist nicht so einfach, wie ich mir das gedacht habe.. erst legt mir der Bund Steine in den Weg und jetzt will mich auch das Finanzamt noch um 4000 DM bringen, weil es meinen PC nicht als Arbeitsgerät anerkennt. Mir ist klar, daß der PC zu 90% beruflich genutzt werden muß, aber ist das bei einem Fachinformatiker/Systemintegration nicht der Fall? Was glauben die, was ich mit dem Ding mache??? Ich habe denen dutzende von bescheininigungen gegeben, daß ich den rechner brauche und das er auch einigermaßen neu sein muß. Und jetzt schreiben die mir zurück, ich soll denen nachweisen, daß ich den zu 90% beruflich nutze... wie denn? Ich brauche dringend hilfe, habe keine 2 Wochen mehr zeit... es geht immerhin um 4000 DM was für mich mehr als eine Menge Geld ist. Könnt ihr mir helfen, oder zumindest sagen, an wen ich mich wenden kann, wo ich irgendwas herbekomme?

Danke, Ice (aka 2-frozen)

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Das ist ein leidiges Thema. Leider kann man eigentlich gar nicht nachweisen, zu wieviel Prozent man einen PC nutzt. Die gehen dann einfach von allgemeinen Richtlinien aus, naemlich dass ein Angestellter auf der Arbeit arbeitet und zuhause eben nicht. Und wenn es anders ist, schieben sie dem Antragsteller die Beweislast zu.

Mit Gewerbeschein oder einem Nebeneinkunftsjob sieht das dann halt anders aus. Ich bin mal mit dem Ansatz durchgekommen, dass ich eine eigene Dienstwohnung habe. Weil die dienstlich bedingt, ist auch der darin stehende Computer dienstlich bedingt und habe es mit dieser Begruendung geschaftt, eine Speichererweiterung und andere Aufruestungen abzusetzen. Glaubwuerdig wird das vor allem dann, wenn man in der Privatwohnung noch einen anderen Computer fuer den Privatkram stehen hat.

ciao

Uli

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http://www.planet-interkom.de/caesar ... die Seite mit den Pruefungshinweisen

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 2-frozen:

Hi!

Die IT-Ausbildung in Deutschland ist nicht so einfach, wie ich mir das gedacht habe.. erst legt mir der Bund Steine in den Weg und jetzt will mich auch das Finanzamt noch um 4000 DM bringen, weil es meinen PC nicht als Arbeitsgerät anerkennt. Mir ist klar, daß der PC zu 90% beruflich genutzt werden muß, aber ist das bei einem Fachinformatiker/Systemintegration nicht der Fall? Was glauben die, was ich mit dem Ding mache??? Ich habe denen dutzende von bescheininigungen gegeben, daß ich den rechner brauche und das er auch einigermaßen neu sein muß. Und jetzt schreiben die mir zurück, ich soll denen nachweisen, daß ich den zu 90% beruflich nutze... wie denn? Ich brauche dringend hilfe, habe keine 2 Wochen mehr zeit... es geht immerhin um 4000 DM was für mich mehr als eine Menge Geld ist. Könnt ihr mir helfen, oder zumindest sagen, an wen ich mich wenden kann, wo ich irgendwas herbekomme?

Danke, Ice (aka 2-frozen)

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Hi,

Es war bei mir ähnlich. Hier soll deiner Firma ein Bestätigung das Du es Beruflich brauchst (aber erst wenn Du bei denen beschätigt bist). Dann ist normalerweise kein Problem mehr.

Die Abschreibung erfolgt linear 4 Jahre lang bei der Lohnsteuerausgleich.

TIP: Du solltest aber nichts von x%-ige Anteile erwähnen. Finanzämter mögen dies nicht. Entweder ist es ein Arbeitsgerät oder nicht.

Gruß

GBT

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Hei was ist los.

Fehlermeldung des Servers und 2 mal gespeichert!!!

Ach ja wenn 2 Leute gleichzeitig in einer Thema speichern Wollen! Passiert solche Sachen.

Ach ja man sollte auch nicht der Rechner in der Schlaffzimmer oder ähnlich sondern in ein separate Raum wo das alltäglich trott nicht vorkommt.

Gruß

GBT

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Hmm.. danke fr die Antworten, aber so richtig weiter hilft mir das jetzt nicht? Gibt es keine Referenzfälle die mir helfen können? Als Fi/Si istd as ein Arbeitsgerät und das Amt hat auch schon 2 nachweise vom Ausbilder bekommen, daß ich PC und Netzzugang benötige. Jeweils vom Ausbilder unterschrieben. Ich bin kein normaler Angestellter, sondern Azubi zum Fi/Si. Seit mal ehrlich, was ist dein Fi/Si ohne PC? Wenn ich nicht zu hause üben, etc. kann werde ich nie was...! Dann kann ich ja gleich arbeitslos werden und die Inder alles machen lassen! OK, ich bin stinksauer... merkt man, hm? Aber genauso verzweifelt bin ich auch? WIE soll ich das denn nachweisen? Ich habe noch eien 2. PC! Soll heissen, wenn die vom Amt gucken, stellen die Fest, daß man aus den neuteilen einen neuen PC mmachen kann, ergo habe ich noch einen alten, auf DFEM spiele ich... zudem ist er mit dem Neuen vernetzt, damit ich nebenbei Netzwerk etc. lerne! Glauben die ich spiele mir zum Spaß Windows 2000 drauf? Hatte vorher Windows NT, damit kann man nicht oder nur sehr eingescränkt spielen... ich könnte die leute beim Amt so zu sülzen, aber die lassen mich ja nicht. Muss ich erst vor gericht gehen? Danke Schröder, daß du dich so um deinen IT-Nachwuchs kümmerst. Erst drohst du mir, nach der Ausbildung mit dem Bund (10 Monate aus der Branche raus) und dann hat ein Azubi zum Fi/Si im 2. jahr, einen PC der kein Arbeitsgerät ist??? Soll ich denen die Quittung meiner Playstation zeigen? HILFE!!!!!!!!!!!

Danke, Ice aka. 2-frozen

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... wenn nix anderes geht:

dackel los und beantrage einen Gewerbeschein. (Kleingewerbe, Gewerbezweck: Pflege von Internetseiten)

Hast du den Zettel, kannst du in den nächsten zwei Jahren ALLES absetzen, was zur Durchführung des Gewerbes gebraucht wird. (Rechner,Verbrauchsmaterial,Netzkosten etc.)

Dann will das FA spätestens in der Einnahme/Überschussrechnung Kohle sehen - also gemachte Gewinne. Hast du gewinne gemacht, versteuer sie, dann läuft das Spiel weiter, Jahr für Jahr.

Kommen keine Gewinne, mach den "Laden" zu, melde das Gewerbe ab. (Kannste ja nix für, wenns nicht klappt!) - Und wieder von Vorn.

Ob das allerdings in 2 Wochen realisierbar ist (die Geschäfts/Gewerbegründung) - weiss ich nicht ... aber den Versuch würde ich starten!

peterb

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von peterb:

... wenn nix anderes geht:

dackel los und beantrage einen Gewerbeschein. ...

Ob das allerdings in 2 Wochen realisierbar ist (die Geschäfts/Gewerbegründung) - weiss ich nicht ... aber den Versuch würde ich starten!

peterb

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Ich habe mit dem zuständigen IHK Mitarbeiter gesprochen, der mir gesagt hat, daß selbständigkeit in meinem falle nicht geht, warum auch immer. Abgesehen davon hilft das nicht bei dem aktuellen problem. Selbst wenn ich jetzt mich selbständig machen könnte, so gilt das nicht für 99 und da brauche ich entsprechend hohe Werbungskosten, sonst gehen mir 4000 DM durch die Lappen. Leider sagt der betreffende Sachbearbeiter nicht, ob die Fahrtkosten alleine ausreichen würden. Ich bekam nur den Hinweis, daß ich nachweisen müsse, den privaten PC über 90% beruflich zu nutzen. Das tue ich, wie fast jeder Azubi zum Fi/Si ...selbst mein Sacxhbearbeiter bei der IHK glaubt mir das, nur kann er nichts machen. Das ich klagen muß, damit habe ich mich schon abgefunden, aber jetzt will ich es wenigstenbs den anderen einfacher machen. Ich bin für eine Unterschriftensammlung, meinetwegen per eMail, daß bei den IT-Azubis die PCs als Arbeitsgeräte anerkannt werden und somit als Werbungskosten in Maßen absetzbar sind.

He, Admin! Unterstützt du mich? Können wir das über deine Page laufen lassen, oder soll ich mir selber eine Domain holen? z.B. www.fachinformatikers-rache.de Wäre nett, wenn du mich dann wenigstens linken könntest. Ich bin mir sicher, daß da jedere Azubi zustimmt und sogar viele Firmen!!!

HILFE!!!!

Ice, aka. 2-frozen

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