Veröffentlicht 9. Mai 200322 j Hi! Weiss zufällig jemand, ob ich die 3 Jahre Ausbildung als Wartezeit für die ZVS angeben kann? Ich will mich im Wintersemester für Wirtschaftsinformatik einschreiben, befürchte aber dass es mit meinem Abischnitt (2,9) etwas eng wird. Da würden mir ein paar Wartesemester ganz gut helfen. Also - wer weiss Bescheid? Danke
12. Mai 200322 j Hallo, also ich bin mir eigentlich 100%ig sicher das dir die Zeit der Ausbildung als Wartezeit angerechnet wird. Aber ich will mal sehen, ob ich nen passenden (offiziellen) Link dazu finde. Ansonsten kannst du ja auch mal die Suchfunktion des Boards nutzen, ist glaub ich auch schon mal diskutiert worden. Gruß, Axl Hier ist der Link der ZVS: http://193.159.218.53/regeln/auswahl001/wartezeit001.htm
12. Mai 200322 j http://www.zvs.de/Regeln/Auswahl001/Wartezeit001.htm Bis vor einigen Jahren gab es eine zusätzliche Gutschrift auf die Wartezeit von einem Semester für eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Abitur. Diese Gutschrift ist inzwischen entfallen. Sie gilt nur noch für Studienplatzbewerber, die vor dem 16. Januar 1998 ihre Berufsausbildung begonnen haben. Bewerber, die vor dem Abitur eine Berufsausbildung absolviert haben, bekommen eine zusätzliche Gutschrift auf ihre Wartezeit von zwei Semestern. Lediglich wer vor dem 16. Januar 2002 auf dem sogenannten "zweiten Bildungsweg" die Studienberechtigung erworben hat, kann noch mit einer Gutschrift von vier Semestern rechnen. http://www.zvs.de/ hope that helps Doham (Googlen hilft manchmal: http://www.google.de/search?q=ZVS+%2B+Wartezeit&ie=UTF-8&oe=UTF-8&hl=de&btnG=Google+Suche&meta=)
12. Mai 200322 j Ausbildungszeiten werden bei fast ausschließlich allen Studienorten als Wartezeiten angerechnet
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