Veröffentlicht 21. Juni 200124 j Hi, ist der Tag vor der Prüfung frei? ich meine is das irgendwo gesetzlich Geregelt? falls ja, wärs schön wenn mir hier jemand ne Addresse Posten könnt wo des steht thx
21. Juni 200124 j noch nie was davon gehört. vielleicht ist dein betrieb son nett und gibt dir frei. timson
21. Juni 200124 j Meines Wissens nach gibt es eine solche Regel nicht. Weder die Verordnung zur Berufsausbildung noch das Berufsbildungsgesetz schreibt etwas darüber. In irgendeinem Forum (evtl. sogar in diesem) habe ich aber mal gehört, daß diese Regelung nur für minderjährige Prüflinge bestehen soll. Der Poster konnte dies aber nicht durch entsprechende Gesetzestexte bzw. Verordnungen belegen. Bei einigen Unternehmen ist dies aber so geregelt, daß die Prüflinge den Tag vor der Prüfung frei haben.
21. Juni 200124 j Hi blubbor, §7 Freistellung, Berufsbildungsgesetz (BBiG): Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. § 2 JArbSchG ..... (2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. In einem Satz: Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, ist der Tag vor der Prüfung frei, sonst nicht.
21. Juni 200124 j Original erstellt von bimei: <STRONG> In einem Satz: Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, ist der Tag vor der Prüfung frei, sonst nicht.</STRONG> Ich darf ergänzen? Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, ist der Tag vor der schriftlichenPrüfung frei Geht auf jeden Fall aus den von Dir geposteten Gesetzestexten hervor. Oder gilt das für jeden Prüfungstag? Präsentation? Gruss
21. Juni 200124 j Original erstellt von Beagol: Geht auf jeden Fall aus den von Dir geposteten Gesetzestexten hervor. Oder gilt das für jeden Prüfungstag? Präsentation? Schriftlich steht im Gesetzestext, da wird man kaum einen freien Tag vor der mündlichen Prüfung rausholen können, es sei denn man hat einen netten AG. Aber Beagol, Dich betrifft das sowieso nicht. *gaga*
22. Juni 200124 j Also meines wissens ist der tag vor der schriftlichen prüfung komplett frei, egal ob man 18 ist oder nich, allerdings ist der tag vor der Präsentation soweit ich weis nicht fei, da musst du arbeiten... kAuZi
22. Juni 200124 j Original erstellt von bimei: <STRONG> Aber Beagol, Dich betrifft das sowieso nicht. *gaga*</STRONG> *seufts* Ich hab ja nur für die Anderen gefragt
22. Juni 200124 j Original erstellt von kAuZi: Also meines wissens ist der tag vor der schriftlichen prüfung komplett frei, egal ob man 18 ist oder nich ... Dann hast Du nun ja Dein Wissen erweitern können und aus dem Gesetzestext (s. o.) gelesen, dass es eben nicht so ist.
22. Juni 200124 j nun gut, ich akzeptiere mal diesen gesetzestext. Und bin nun im guten gewissen, den letzten tag vor der schriftlichen die schule geschwänzt zu haben. Obwohl... unsere Lehrer auch gesagt haben wir hätten frei... *verwirrt ist* kAuZi
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