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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

folgendes problem:

bin in 1 Monat fertig mit Ausbildung.

habe noch ca. 20 minusstunden (werden immer wg. schule abgezogen) ....

habe noch resturlaub .....

ich würde gerne meine unterstunden mit urlaubstagen verreechnen lassen, aber da stellen sie sich quer ....

frage: muss ich alle unterstunden abarbeiten, oder was passiert wenn ich nach der mündl. prüfung noch minusstunden hab?

Original geschrieben von mrnice

(werden immer wg. schule abgezogen) ....

Dir ist schon klar Schultag = Arbeitstag selbst wenn nur 5 Stunden Schule und 8 Stunden Arbeit!

MfG Spoom

ne is mir ned klar, weil es bei uns eben so is, und darum geht es prinzipiell auch gar nicht ....

Original geschrieben von mrnice

und darum geht es prinzipiell auch gar nicht ....

prinzipiell würde es mir aber schon darum gehen... wenn du für 5 Stunden Schule 5 Minusstunden angerechnet bekommst arbeitest du eigentlich 5 Stunden zuviel, hast also 5 Überstunden!

Das ist auch gesetzl. geregelt, es gibt hier sicher einen der da einen Link liefern kann...

@jesterday

Ich denke, er bekommt nicht 5 Stunden Minus weil er in der Schule war, sondern wohl eher 3 Stunden Minus (bei 8Std. Tag/ 40 Std.Woche) weil er danach nicht mehr in die Firma gegangen ist.

Und diese Zeit kann von Volljährigen eingefordert werden.

Oder wie wird das bei euch gehandhabt? Liege ich mit der Stundenschätzung richtig?

Schlimmstenfalls werden deine Stunden aufsummiert und anteilig vom Lohn abgezogen!

ganz so extrem war's zum Glück nicht .....

so ca. 1,4 h am Tag .... ****t aber echt an, deswwegen hab ich es au nicht wirklich eingesehen die immer reinzuholen ....

aber lieber zu meiner eigentlichen Frage, was nun tun?

Servus,

hab mal ein bissel geguckt und das hier bei der IHK Hannover gefunden:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schränkt die Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Berufsschulbesuch in drei Fällen ein:

  • Vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht darf nicht beschäftigt werden.
    Beginnt der Unterricht also um oder nach 9 Uhr, kann der Arbeitgeber grundsätzlich verlangen, dass der Jugendliche vor Beginn der Berufsschule im Betrieb arbeitet.
  • An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten darf – einmal in der Woche - nicht beschäftigt werden.
    Das Beschäftigungsverbot wegen langer Unterrichtsdauer setzt voraus, dass der Berufsschultag sechs oder mehr Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten hatte. Das Beschäftigungsverbot tritt nur einmal in der Woche ein: Bei z.B. 12 Unterrichtsstunden in der Woche und einer gleichmäßigen Aufteilung auf zweimal sechs Unterrichtsstunden ist der Jugendliche verpflichtet, an einem dieser beiden Berufsschultage in den Betrieb zurückzukehren. Der Arbeitgeber bestimmt diesen Tag.
  • In Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen darf nicht beschäftigt werden; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. Stunden sind hier Zeitstunden (60 Minuten).

Insbesondere der dickgedruckte Teil sollte für dich interessant sein, da ich mal davon ausgehe, dass Du Blockunterricht hast.

Ansonsten einfach mal googlen.

Original geschrieben von Mr. Bubbles

Servus,

hab mal ein bissel geguckt und das hier bei der IHK Hannover gefunden:

Insbesondere der dickgedruckte Teil sollte für dich interessant sein, da ich mal davon ausgehe, dass Du Blockunterricht hast.

Ansonsten einfach mal googlen.

Das ist zwar alles ganz richtig, was Du da schreibst, wenn Du aber mal in das Profil des Threaderstellers schaust, wird Dir auffallen, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz bei ihm nicht mehr greift. ;)

Nach dem Ende der letzten Prüfung und dem Aushändigen des IHK-Zeugnisses besteht kein Ausbildungsvertrag mehr.

Jetzt hast Du zwei Möglichkeiten:

1. Du wirst bei Deinem Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt. Die ca. 20 Minusstunden, die Du angibst wirst Du dann abarbeiten müssen in Deinem neuen Arbeitsverhältnis.

2. Du wirst bei Deinem Ausbildungsbetrieb nicht weiterbeschäftigt. Dann werden Dir diese 20 Stunden vom Jahresurlaub abgezogen, sprich ca. 20 Minusstunden geteilt durch tägliche Nettoarbeitszeit.

Grundsätzlich wird es so geregelt (zumindest bei uns im Betrieb) das Minusstunden mit Resturlaub negiert werden können nur im Falle eines Ausscheides aus einem Arbeits-/Ausbildungsverhältnis. Ansonsten wirst Du halt ca. 20 Überstunden machen müssen.

(Nur BTW ich bin schon mal aus 51 Minusstunden rausgekommen. Also habe ich bischen Erfahrungen mit dem Thema.)

hast du da etwas schriftliches dazu ...

urlaub hab ich noch genug .... und genau das war ja mein plan ..... also minusstunden mit urlaub zu vergelten, da ich nach der Ausbildung aufhören werde dort zu arbeiten.

evtl. Praktikantentätigkeit später, aber das ist ja wohl dann etwas anderes oder?

Original geschrieben von Hawkeye

Das ist zwar alles ganz richtig, was Du da schreibst, wenn Du aber mal in das Profil des Threaderstellers schaust, wird Dir auffallen, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz bei ihm nicht mehr greift. ;)

Also ich bin mir sicher zumindest in Bayern, das es auch für jemanden der über 18 gilt!

Mir ist von mehreren Lehrern gesagt worden, dass sogar nur Berufschulberechtigte nach der Schule nicht mehr in den Betrieb müssen! Außer bei Schulschluss vor 12 Uhr...

Generell würde ich sagen, es ist gerecht so, weil man ja zu hause auch noch Hasuaufgaben und Lernen muss und das gehört sicherlich nicht zur Freizeit.

MfG Spoom

Das ist leider der einzige Link, den ich dazu gefunden habe.

Allerdings würde ich Dir mal raten mit der Ausbildungs-/Personalabteilung zu reden um genau abzuklären, wie das bei Euch gehandhabt wird.

danke schonmal, werde dass morgen mal genau abklären ....

sodele,

hab es gerade abgeklärt, minusstunden werden am ende des arbeitsverhältnisses mit urlaubstagen verrechnet .....

rest wird ausbezahlt bzw. muss nachgezahlt werden ..

Original geschrieben von Spoom

Also ich bin mir sicher zumindest in Bayern, das es auch für jemanden der über 18 gilt!

Auch in Bayern gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nur für Judendliche.

Hallo!

Jetzt musst Du mir erklären, weshalb einerseits:

ich würde gerne meine unterstunden mit urlaubstagen verreechnen lassen, aber da stellen sie sich quer ....

andererseits aber:

sodele,

hab es gerade abgeklärt, minusstunden werden am ende des arbeitsverhältnisses mit urlaubstagen verrechnet .....

rest wird ausbezahlt bzw. muss nachgezahlt werden ..

So quer scheinen sie(!) sich also nicht gestellt zu haben, hmm?!? :D

Gruß,

pepper

mh ja stimmt .....

hatte zuerst mit meinem Betreuer geredet .... der wollte es nicht, und jetzt hab ich endlich mal mit jemand aus HR gelabert und die ham gesagt, dass das mmer so gemacht wird und somit kein Problem ist :-)

Das Thema Schulzeit ist, wie ich finde, eine schwierigere Sache wenn man über 18 ist, bzw. nicht mehr unter das Jugendschutzgesetz fällt. Uns sagte man in der Berufsschule auch, das bei Blockunterricht ein Schultag als Arbeitstag zählt.

Da ich wegen meiner 90 Überstunden, von denen man mir 2/3 aberkennen wollte in der Firma allerdings einen kleinen Aufstand probte bestanden die darauf, das ich mir den Schultag als solchen, anrechnen lassen. Beispielsweise 8:00 bis 15:30 Berufsschule = 7,5 Arbeitsstunden, bei einer 40 Stunden Woche waren das pro Tag 0,5 Minusstunden.

Da man so also meine Überstunden abbauen wollte, sich an vorherige mündliche Absprachen nicht hielt, beschwerte ich mich bei meiner zuständigen IHK und von denen kam die Aussage, dass das Verhalten meines Arbeitgebers gerechtfertigt sei und bei 7,5 Stunden Schulzeit ich tatsächlich 0,5 Minusstunden hätte.

Zu guter letzt hatte ich dann 10 Minusstunden (als 100 Arbeitsstunden verschenkt) und wurde anders als vereinbart und anders als die anderen Azubis behandelt.

Lange Rede, kurzer Sinn, frag bei Deiner zuständigen IHK nach.

Original geschrieben von bimei

Auch in Bayern gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nur für Judendliche.

Also nein in Bayern sind 18 Jährige in wirklichkeit nur 16 ;)

Du hast mich anscheinend falsch verstanden!

MfG Spoom

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