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Tagesablauf zur Praesentation?


shad0w

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Hi,

ich hab in 3 wochen praesi und wuerd gerne mal wissen, wie das alles genau ablaeuft. hab leider nicht sonderlich viel informationen zu dem thema bekommen.

also zuerst praesi, 15 mins und dann 15 mins fachgespraech ... und danach??

wenn bestanden bin ich ja offiziell fachinformatiker, anwendungsentwicklung, d.h. der ausbildungsvertrag endet am tag der praesentation?

wie ist das mit urlaub? ich hab am 02.07. preasentation und noch 3 tage resturlaub, kann ich das so biegen, dass ich vor dem 01.07. fertig bin?

danke schonmal

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Original geschrieben von -leliel-

und danach??

Bist Du frei. ;)

Bleibst Du bei Deinem Ausbildungsbetrieb? Wenn ja, kannst Du den Urlaub ja dann nehmen. Wenn nein (wonach es sich eher anhört), nimmst Du ihn entweder vorher oder lässt ihn Dir auszahlen. Ich drück Dir die Daumen für die Präsi! ;)

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Also wenn Du z.B. am 2.7. die Präsenation hälst und das Fachgespräch hast und Du Dich nach erfolgreichen Abschluss "Fachinformatiker" nennen darfst geht trotzallerdem das Ausbildungsverhältnis noch bis 3.7., d.h. Du musst am nächsten Tag noch in die Arbeit gehen und Deinem Chef sagen, dass Du es geschafft hast. Arbeitslos würdest Du erst am 4.7. werden! :mod:

:marine

mfg

SYRARE

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Original geschrieben von SYRARE

Also wenn Du z.B. am 2.7. die Präsenation hälst und das Fachgespräch hast und Du Dich nach erfolgreichen Abschluss "Fachinformatiker" nennen darfst geht trotzallerdem das Ausbildungsverhältnis noch bis 3.7., d.h. Du musst am nächsten Tag noch in die Arbeit gehen und Deinem Chef sagen, dass Du es geschafft hast. Arbeitslos würdest Du erst am 4.7. werden! :mod:

:marine

mfg

SYRARE

das ausbildungsverhältnis endet mit bestehen der prüfung, also direkt nach der bekanntgabe der noten nach dem fachgespräch ;)

kann ja sein, dass das in deinem betrieb zwecks einer kleinen feier und aushändigung des zeugnisses im einverständnis der azubis so geregelt ist. aber allgemein ist das nicht ;)

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mein ausbildungsverhältnis endet zum 11.7.

bis dahin muss ich also noch die projektverteidigung machen...

bei anfrage na der ihk wurde mir gesagt das sie die prüfungsergebnisse der schriftl. prüfung erst mitte oder ende august rausgeben.

ist das rechtens was die IHK macht?

ich mein das kanns doch wohl nicht sein das ich praktisch mit fertiger ausbildung noch nicht weiss ob bestanden oder nicht...so kann ich mich ja nichtmal bewerben sondern darf 1 monat arbeitslos rumsitzen un auf die ergebnisse warten.

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Original geschrieben von Lights@ver

bei anfrage na der ihk wurde mir gesagt das sie die prüfungsergebnisse der schriftl. prüfung erst mitte oder ende august rausgeben.

also das kann ich mal garnicht glauben, :confused:

es ist doch so das man an dem tag an dem man die präsi. hat, die Zeugnisse und damit auch die Prüfungsergebnisse der Schrifltichen, bekommt :rolleyes:

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Original geschrieben von Lights@ver

bei anfrage na der ihk wurde mir gesagt das sie die prüfungsergebnisse der schriftl. prüfung erst mitte oder ende august rausgeben.

Bezog sich das evtl. auf ein Zeugnis / Facharbeiterbrief?

Ich kenne es so, das du direkt nach der Mündlichen, ein einfaches Schreiben bekommst, wo alle Noten drauf stehen und du dann später noch ein "schönes" Schriftstück bekommst, wo alles noch mal drauf steht.

So denn Pönk

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bei mir war es so das ich direkt nach dem fachgespräch ein wisch in die hand gedrückt bekommen habe wo halt draufstand das ich bestanden habe, ein damaliger azubikollege von mir hatte auch bestanden, aber da er nicht übernommen worden ist, kam er nicht wieder auf die arbeit, obwohl unser ausbildungsende eigentlich einen monat später war...

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Original geschrieben von DefJamz

ein damaliger azubikollege von mir hatte auch bestanden, aber da er nicht übernommen worden ist, kam er nicht wieder auf die arbeit, obwohl unser ausbildungsende eigentlich einen monat später war...

also das lese ich schon ein paar mal , ich peil das nicht, ich denke die ausbildung ist an dem tag zu enden an dem man die schriftliche und die präs. erfolgreich bestanden hat wie kann denn da noch der ausbildungs vertrag einen monat weiter gehen :confused: :confused: :confused:

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Original geschrieben von Lights@ver

also ich hab halt gefragt wann wir die ergebnisser der schriftlichen prüfung kriegen...als antwort bekam ich das sie sie mitte bzw. ende august bekannt geben.

also bei uns war es wie eben schon gesagt anders, auf dem zettel stand halt die einzelnen punkte der schriftlichen und der mündlichen prüfung sowohl auch die endnoten..vielleicht weiss hier jemand anderes etwas näheres dazu...

vielleicht hat die frau oder der herr deiner ihk diese offiziele feier gemeint wo die richtigen zeugnisse ausgeteilt werden, die hat nämlich erst 2 wochen später stattgefunden??!!??:confused:

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Hallo zusammen,

es gilt grundsätzlich die Regelung, das mit Bestehen der AP die Ausbildung beendet ist.

Das ist dann der Fall, wenn man nach der Präsi/ Fachgespräch mitgeteilt bekommt, ob man bestanden hat, oder nicht und somit besteht ab diesem Zeitpunkt kein Ausbildungverhältnis mehr.

Bei Nichtbestehen der Prüfung verlängert sich das Ausbildungsverhältnis um weitere 6 Monate.

Ausnahme : Der Auszubildende hat die Möglichkeit, die schriftliche Prüfung auch ohne Ausbildungsbetrieb zu wiederholen.

Dieses gilt nur für den schriftlichen Bereich...

Virus

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Original geschrieben von DefJamz

bei mir war es so das ich direkt nach dem fachgespräch ein wisch in die hand gedrückt bekommen habe wo halt draufstand das ich bestanden habe, ein damaliger azubikollege von mir hatte auch bestanden, aber da er nicht übernommen worden ist, kam er nicht wieder auf die arbeit, obwohl unser ausbildungsende eigentlich einen monat später war...

§ 14 BBiG Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Alles klar? ;)

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Original geschrieben von bimei

§ 14 BBiG Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Alles klar? ;)

jetzt ja ;)

vielen dank

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@SYRARE

Also wenn Du z.B. am 2.7. die Präsenation hälst und das Fachgespräch hast und Du Dich nach erfolgreichen Abschluss "Fachinformatiker" nennen darfst geht trotzallerdem das Ausbildungsverhältnis noch bis 3.7., d.h. Du musst am nächsten Tag noch in die Arbeit gehen und Deinem Chef sagen, dass Du es geschafft hast. Arbeitslos würdest Du erst am 4.7. werden!

von wem auch immer du das hast - es ist falsch

Der Gesetzestext steht - wie gewohnt ;) - bei bimei...

@Ligths@ver

Warum du auch immer dein Projekt verteidigen willst - diesen Begriff und die darin liegende Haltung empfinde ich als Prüfer und Präsentationstrainer vom Grund auf FALSCH.

Deine andere Anmerkung zu den Ergebnissen ist richtig wie folgt zu verstehen:

Der PA sagt dir nach Präsi und Fachbespräch ob du bestanden hast - und gibt dir darüber eine (juristisch ganz korrekt: vorläufige) Bestätigung. Diese erhältst du übrigens auch (nur mit einem anderen Kreuzchen), wenn du nicht bestanden hast. Anschließend bist du dann ausgelernt (oder eben nicht). Bedeutet: Dein Ausbildungsvertrag ist beendet (oder bimeis Gesetzestexte lesen).

Die Ergebnisse, Urkunde, offizielles Papier etc. versenden die IHKn oftmals im Paket wenn alle (Yo - ALLE!!!) fertig sind, also auch noch Nachprüflinge, erste Einsprüche, IHK-Feiern ;) ) Da gibt es aber von IHK zu IHK Unterschiede, weil auch unterschiedlich groß und unterschiedliche Typen von Mitarbeitern. Und das war bei dir mit "im August Ergebnisse" gemeint.

Ich hoffe, das ist jetzt klar und führt nicht mehr zu Verwirrungen...

LiGrü

Michael (über geballtes Unwissen entsetzt)

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Original geschrieben von IJK

Warum du auch immer dein Projekt verteidigen willst - diesen Begriff und die darin liegende Haltung empfinde ich als Prüfer und Präsentationstrainer vom Grund auf FALSCH.

Der Ausdruck ist hier schon oft gefallen. Ob die Haltung falsch ist, darueber kann geteilter Meinung sein, vor allem finde ich sie vielsagend. Verteidigung ist eine Reaktion auf einen Angriff. Ich frage mich, was man von jemandem halten soll, der eine Ueberpruefung seiner Faehigkeiten als Angriff empfindet.

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