Veröffentlicht 15. Juli 200322 j Hi, gibt es ein Prüfprotokoll, in welchem die Prüfer die Fragen und antworten eintragen müssen, welches man auf anfrage auch einsehen kann? Gruß gruffi
15. Juli 200322 j Hm, wenn es sowas geben sollte, dann habe ich bei meiner Prüfung nichts davon mitbekommen. Die Prüfer haben nichts, aber wirklich gar nichts, während dem Fachgespräch aufgeschrieben... Es kann natürlich sein, dass die das nicht gemacht haben, obwohl sie es eigentlich gemüsst hätten
15. Juli 200322 j hm ist es dann nicht eigentlich eine gesetzeslücke wo man die Prüfer dran bekommt wenn einer durchgefallen ist?? Dann können die ja im nachinhein sonstwas erzählen was sie geprüft haben. erst einen Prüfling in die ecke drängen ihn durchfallen lassen und dann sagen es war nicht so.
15. Juli 200322 j Ich denke nicht, dass das nun eine Gesetzeslücke ist. Prüfer, die so verfahren, wie du es beschreibst, die würden auch was anderes oder falsches in diesen Prüfbogen eintragen können. Wer soll das denn dann überprüfen? Abgesehen davon, sind Prüfer bestimmt netter und menschlicher als du vielleicht denkst Und drängen die Prüflinge in der Regel nicht in irgendeine Ecke, um sie "fertig zu machen".
15. Juli 200322 j mit dem nett und freundliche habe ich andere erfahrungen gemacht. und jetzt muss es da ne möglichkeit geben denen vorsatz zu beweisen oder die Prüfng ungültig mahchen zu lassen damit man nicht 6 monate warten muss
15. Juli 200322 j Zu Widerspruch und evtl. Klage noch der obligatorische Hinweis auf die virtuelle Arena unseres Zenturio http://devnull.owl.de/~caesar/rechtsmittel.html dort findest Du eigentlich alles, was man dafür wissen sollte.
15. Juli 200322 j danke für die Seite also auf gut deutsch weil der PA einen schlechten Tag hatte und einen durchfallen lassen will dann kann er das auch ohne das man was machen kann, klasse. Da hilft ja fast nur eines denen mal kräftig den A..... aufzureissen.
15. Juli 200322 j Original geschrieben von gruffi >danke für die Seite also auf gut deutsch weil der PA einen schlechten Tag hatte und einen durchfallen lassen will dann kann er das auch ohne das man was machen kann, klasse. Im Grossen und Ganzen theoretisch ja. Nur fehlt das Motiv. Sie muessten doch dann solche "netten" Leute wie Dich zweimal ertragen. >Da hilft ja fast nur eines denen mal kräftig den A..... aufzureissen. Jaja, mach Du mal...
15. Juli 200322 j Kann man die Protokolle einsehen, oder muß man vorher Widerspruch einlegen? Mich würde ja schon interessieren, was der PA über mich geschrieben hat.
16. Juli 200322 j Original geschrieben von gruffi gibt es ein Prüfprotokoll, in welchem die Prüfer die Fragen und antworten eintragen müssen, welches man auf anfrage auch einsehen kann? Nein, das muß es nicht geben. Wir erstellen allerdings ein solches Protokoll, weil es für uns als PA damit bei einem evtl. folgenden Gerichtsverfahren damit einfacher würde, diesen Vorgang noch einmal nachzuvollziehen. So bereite ich mir z.B. einen Prüfungsbogen vor für jeden Kandidaten, den ich prüfen soll. Darauf steht die Frage und alle geforderten Antworten als Stichpunkte. So brauche ich während der Prüfung nur abzuhaken oder zu streichen und kann meine Kommentare auf ein Minimum beschränken. Dieses "Protokoll" lasse ich von der IHK zusammen mit allen anderen Unterlagen archivieren. gruß, timmi
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