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Angabe der Tätigkeiten bei der Gewerbe-Anmeldung


Virus26

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Hallo zusammen,

ich war bei der Gewerbeanmeldung doch ziemlich überrascht, als ich erfahren habe, daß ich keine Tätigkeiten wie Struktrurierte Verkabelung oder Schrankaufbau oder einfach nur PC-Systeme zusammenschrauben darf.

Die vermittelten Ausbildungsinhalte während der Ausbildung zum FiSi dürfen nicht angewandt werde, weil ich kein Meister-Brief besitze !?

Da frage ich mich doch echt, warum solche Themen während der Ausbildung vermittelt werden.

Dann sollten diese Punkte in weiterführenden Lehrgängen angeboten werden oder man sollte zusätzliche Zertifikate erwerben können...

Was meint Ihr dazu....?

Wie sind eure Erfahrungen ?

Gruss

Virus ;)

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Hi,

den gibt es nicht...

Absolviere aber derzeit per Abendschule den Techniker (Technische Informatik).

Normalerweise sollte ich mit diesem Abschluss dann auch solche Aufgaben offiziell durchführen dürfen.

Ich habe auch unter anderem Systembetreuung angegeben. In der Gewerbeanmeldung ist extra "....keine Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung" eingetragen worden.

Wie sieht es denn aus, wenn beim Zusammenbau eines PCs zum Beispiel etwas beschädigt wird ? Ich denke, das ich auf dem Schaden sitzen bleibe würde, weil ich diese Tätigkeit ja offiziell nicht ausführen dürfte.

Oder wie sieht ihr das...?

Gruss

Virus

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Original geschrieben von Virus26

(....ich war bei der Gewerbeanmeldung doch ziemlich überrascht, als ich erfahren habe, daß ich keine Tätigkeiten wie Struktrurierte Verkabelung oder Schrankaufbau oder einfach nur PC-Systeme zusammenschrauben darf.....

:) Hi,

ich bin auch ziemlich irritiert über Deine Erfahrung. Was ist denn dann mit den ganzen kleinen Läden von "ohne-Schein"-Fachkräften, die über die Jahre entstanden sind und die ohne Weiteres auch Firmen komplett ausstatten und betreuen. Oder läuft das über eine andere Anmeldeschiene? Insgesamt finde ich besonders merkwürdig, auf einen Meister verwiesen zu werden, den es gar nicht gibt. Da lohnt sich doch ein Anruf bei der IHK oder nicht?

:) sonnige grüße von T.

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Ich finde leider jetzt die Quelle nicht mehr, aber da ich mich in diesem Bereich auch eigenständig gemacht habe, habe ich vorher nachgelesen, das ich PC Teile austauschen darf und PCs aus Einzelteilen zusammenbauen darf.

Was ich NICHT darf, ohne entsprechende Ausbildung, ist z.B. Monitore etc. auseinanderzunehmen.

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Original geschrieben von Manitu71

als ausgebildeter Fachinformatiker bin ich jederzeit qualifiziert, Rechner zu zerlegen und wieder zusammenzusetzen.

Darum geht es aber nicht, wenn Du Dich selbstständig machst. Es geht bei dem "Verbot" eher um Handwerksordnung, Meisterpflicht usw...

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Hallo zusammen,

habe mal mit meiner zuständigen IHK gesprochen.

Die IHK hat keine Informationen dazu. Zuständig hierfür ist die Handwerkskammer.

Ein Rückruf der Handwerkskammer steht noch aus. Es wird gerade geprüft, wo nun genau die Tätigkeitsgrenzen für die Fachinformatiker/ SI liegen.

Die melden sich dann....

Gruss

Virus

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