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Infos direkt von der IHK München


TUX2003

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Habe gerade eben mit der Fr. Gö...g IHK München telefoniert, um Klarheit bezüglich des Thema´s IT HANDBUCH zu bekommen.

Ich habe folgende Informationen bekommen:

- ein HANDBUCH darf benützt werden.

( Nicht zwingend das IT Handbuch aber eine Handbuch muss es sein!) :marine

- es darf reingeschrieben werden :marine

- ein EIGENES Inhaltsregister ( Post its o. ä.) :marine

- es dürfen KEINE Kopien bzw. lose Blätter, Zettel etc. drin sein :(

Die Informationen sind denke ich aus erster Hand. Und daran werde ich jetzt auch richten.

Let´s post it!!!! :mod:

Hoffe ich konnte weiter helfen :-)

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Keine losen Blätter?

Als ich Prüfung gemacht habe, wurde mir von der IHK noch folgendes erlaubt:

Das IT- Handbuch gibt es in drei Auflagen! Ich hatte die zweite und habe mir vor der Prüfung die dritte bestellt! In der zweiten Auflage fand ich dann noch ein paar Infos, die in der dritten nicht mehr zu finden waren und habe diese kopiert und als lose Blätter reingelegt! Es wurde also geduldet! :P

Greetz

Greeny

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Original geschrieben von Greenstorm

Keine losen Blätter?

Als ich Prüfung gemacht habe, wurde mir von der IHK noch folgendes erlaubt:

Das IT- Handbuch gibt es in drei Auflagen! Ich hatte die zweite und habe mir vor der Prüfung die dritte bestellt! In der zweiten Auflage fand ich dann noch ein paar Infos, die in der dritten nicht mehr zu finden waren und habe diese kopiert und als lose Blätter reingelegt! Es wurde also geduldet! :P

Greetz

Greeny

Hättest du jemanden vom der Prüfungsaufsicht gefragt ob du es so benutzen darfst hätten sie gesagt nein !

Es ist ein Unterschied ob man es macht und es keiner sieht oder ob man es macht und vor der Prüfung fragt ob man es darf !

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Original geschrieben von Greenstorm

Keine losen Blätter?

Als ich Prüfung gemacht habe, wurde mir von der IHK noch folgendes erlaubt

Dir wurde an anderer Stelle schonmal gesagt, Deine Informationen sind nicht allgemeingültig, da es u. a. "die IHK" nicht gibt. Falsch- bzw. Halbinformationen von Dir werde ich künftig löschen, unterlässt Du sie nicht.

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Original geschrieben von bimei

Dir wurde an anderer Stelle schonmal gesagt, Deine Informationen sind nicht allgemeingültig, da es u. a. "die IHK" nicht gibt. Falsch- bzw. Halbinformationen von Dir werde ich künftig löschen, unterlässt Du sie nicht.

Ich habe niergendwo geschrieben, dass meine Infos allgemein gültig sind.

Ich schildere nur, das was ich von einer höheren Stelle telefonisch mitgeteilt bekommen habe. Also keine Falsch- Halbinformationen.

Das kannst Du nicht beurteilen!!

Wenn Du das als allgemeingültig auslegst, dann ist das Dein Problem!

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Dir wurde an anderer Stelle schonmal gesagt, Deine Informationen sind nicht allgemeingültig, da es u. a. "die IHK" nicht gibt. Falsch- bzw. Halbinformationen von Dir werde ich künftig löschen, unterlässt Du sie nicht.

Punkt 1) Die IHK- Prüfungen für die "IT-Berufe " sind Bundesweit angeglichen worden! Folglich gilt auch eine Einheitliche Reglung! Nachzulesen bei :www.ihk24.de ! Es versteht wohl von selbst, dass man immer noch einmal nachfragt und zwar an richtiger Stelle!!!

Weitere Infos auch auf dem Deutschen Bildungsserver!

Und bitte schenke Dir jetzt den Vergleich IT-Systemelektroniker und Fachinformatiker bezüglich anderer Prüfungsinhalte (als Beispiel) nur um wieder einmal sagen zu können es handele sich wieder um eine Halb- Falschinformation wenn ich schreibe: Bundeweit angelichen worden!

Fakt ist: Das IT-Handbuch darf genuzt werden und ob eingeklebt oder nicht ist völlig egal! Es muss nur deutlich zu erkennen sein, dass die Kopien aus der 2.Auflage stammen und es sollte zur Sicherheit noch einmal vor Prüfungsbeginn erwähnt werden! Wenn die Blätter nämlich dann eingeklebt sind haben wir ein Problem! Denn es kann auch vorkommen, dass die Prüfer dann unsicher sind was diese Info angeht (wie Du) !

Punkt 2) Die IHK gibt es nicht??? Das ist dann von Deiner Seite eine Falschinformation! Die Bezirke wie München oder Berlin usw. ändern nichts an der Tatsache " IHK"

Es handelte sich bei meiner Antwort weder um eine Halbinformation noch um eine Falschinformation!

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Original geschrieben von Greenstorm

Punkt 1) Die IHK- Pr?fungen f?r die "IT-Berufe " sind Bundesweit angeglichen worden! Folglich gilt auch eine Einheitliche Reglung!

Das stimmt nur eingeschränkt (BaWü). Deine Schlußfolgerung ist darüberhinaus unzulässig. Denn in den IHK-GBA-News (Ausgabe 8 von 22 September 2000) wird lediglich "ein Tabellenbuch" zugelassen. Von Modifikationen dieses Buches steht dort gar nix. Im Gegenteil: Es heißt dort sogar explizit "Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden".

Daraus abzuleiten, daß es bundes-einheitlich erlaubt sei, das Buch - in welcher Form auch immer - zu modifizieren, das ist eine mehr als gefährliche Behauptung. Du darfst als sicher davon ausgehen, daß ich jeden Prüfling, den ich mit einem solchen Buch erwische, umgehend von der Prüfung ausschließen werde. (Punkt.)

Punkt 2) Die IHK gibt es nicht??? Das ist dann von Deiner Seite eine Falschinformation! Die Bezirke wie M?nchen oder Berlin usw. ?ndern nichts an der Tatsache " IHK"
Daß es "die" IHK nicht gibt, das wurde hier bereits so oft erwähnt, daß es fast schon albern ist, darauf überhaupt noch einzugehen.

Extra für Dich hier noch einmal die Quintessenz: Jede (!) IHK in Deutschland hat einen breiten Handlungs-Spielraum beim Festlegen der Rahmen-Bedingungen für die Prüfungen. Es gibt nicht "DIE" IHK - und daher gibt es auch nicht "DIE" Prüfungs-Bestimmungen. Was in München erlaubt ist, das muß für Bonn nicht gelten. ...Es kann sogar sein, daß es im nächsten Jahr auch in München nicht mehr gilt.

Du tust mit Deinen rechthaberischen Fehlinformationen niemandem hier einen Gefallen. Im Gegenteil: Du gefährdest leichtfertig hier Lesende, die kurz voe einer Prüfung stehen.

gruß, timmi

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Original geschrieben von Greenstorm

Und bitte schenke Dir jetzt .... nur um wieder einmal sagen zu können ...

....dann unsicher sind was diese Info angeht (wie Du) !

Das ist dann von Deiner Seite eine Falschinformation!

Sieh Dich als verwarnt an!

Willst oder kannst Du nicht verstehen und Dich richtig informieren und musst dann auch noch pöbeln, bist Du hier falsch.

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Original geschrieben von Greenstorm

Fakt ist: Das IT-Handbuch darf genuzt werden

da hast du recht

und ob eingeklebt oder nicht ist völlig egal!

damit würdest du bei mir achtkantig aus der prüfung fliegen. wir haben uns auf ein "jungfräuliches" handbuch geeinigt, denn ich habe weder zeit noch lust während der prüfung bei ca. 200 leuten zu überprüfen, ob die einträge erlaubt sind oder nicht.

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