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Beschwerde gegen Bewertung


Moeki

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Also je näher die Prüfung rückt, desto mehr macht man sich Gedanken. In meinem Fall betrifft das gerade die Projektdokumentation. Welche Möglichkeiten habe ich, die Bewertung meiner Dokumentation anzufechten?

In diesem Fall betrifft dass die Tatsache, dass unsere IHK absolut keine Richtlinien in Bezug auf Gestaltung und Umfang der Dokumentation veröffentlicht hat. Ich würde es mir insofern also nicht gefallen lassen, wenn meine Prüfung schlechter bewertet wird, weil ich zum Beispiel "Times new Roman", Schriftgröße 12 oder sonst irgendwas verwendet habe.

Sicher gibt es bestimmte Grundsätze, die habe ich auch beachtet. Aber wenn mir jemand im Nachhinein kommt und sagt "So kann man das nicht machen, so wollen wir das nicht ...", dann drehe ich echt am Rad.

Man muss ja nicht alles schwarz malen aber solche Gedanken mache ich mir nun einmal. Also wie und in welcher Form sollte ich auf sowas reagieren bzw. wie kann ich sowas anfechten?

So wie ich mich kenne, würde ich ich sofort dazu Stellung nehmen und mich insofern selbst an*******en. Ich weiss ja nicht, wie kritikfähig solche Leute sind bzw. ob man an dem Ergebnis eh noch was rütteln kann. Ich befürchte, dass die alt eingesessenen Prüfer eh über den Dingen stehen, wenn ihr versteht was ich meine.

So long, Moeki.

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Original geschrieben von Moeki

Man muss ja nicht alles schwarz malen aber solche Gedanken mache ich mir nun einmal.

Das Schwarzmalen macht aber keinen klaren Kopf und nimmt ein Stück Objektivität und Selbstvertrauen. Versuch lieber, Dir selbst sicher zu sein und Sicherheit auszustrahlen, das bringt Dich zu diesem Zeitpunkt weiter als solche Gedanken. ;-)

Also wie und in welcher Form sollte ich auf sowas reagieren bzw. wie kann ich sowas anfechten?

Erstmal müsste die Nachfrage von Dir kommen, warum so bewertet wurde, dann in Ruhe und obektiv die Kritikpunkte prüfen, Meinungen einholen. Der Weg des Widerspruchs steht Dir natürlich immer offen, auch wenn Du meinst, zu gut bewertet worden zu sein. ;-)

Ruhig Blut.

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Original geschrieben von Moeki

Ich befürchte, dass die alt eingesessenen Prüfer eh über den Dingen stehen, wenn ihr versteht was ich meine.

*Ja, so sind wir nunmal!*

Und noch schlimmer ist, das hauptsächlich der Inhalt und nur sehr schwach die Form eine richtig große Rolle spielen.

Das wird bei deinem PA ähnlich sein.

Wenn man nicht aus dem Rahmen fällt (BSP: 50 Seiten Volltext bzw 5 Seiten Text - Oder nur zwei Produktbeschreibungen von CD - Kopierprogrammen abgeschrieben, wie schon gehabt), ist dieses sicher nicht Haupt - KO - Kriterium.

Und da es dir hier nur um das Äußere geht, würde ich mal sagen: Nur die Ruhe!

Es gibt noch wichtigere Dinge, an die es zu denken gilt (noch 5 Tage lang).;)

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Original geschrieben von Moeki

Welche Möglichkeiten habe ich, die Bewertung meiner Dokumentation anzufechten?

Genau eine: Deinem Pruefungsausschuss ein Pflichtversaeumnis nachzuweisen. Kannst Du das nicht: Vergiss es.

Davon abgesehen wuerde ich das sowieso zum momentanen Zeitpunkt vergessen, weil es zu nichts gut ist, ausser das Gehirn zu verkleben, das Du dringender fuer die noch anstehenden Pruefungsteile brauchst.

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Man muss ja nicht alles schwarz malen aber solche Gedanken mache ich mir nun einmal. Also wie und in welcher Form sollte ich auf sowas reagieren bzw. wie kann ich sowas anfechten?

Du hättest diese Dinge auch vorher telefonisch bei deiner IHK nachfragen können. Das habe ich damals auch gemacht. Dann müsstest du dir jetzt nicht solche Gedanken machen.

Ansonsten kann ich mich nur meinen Vorrednern anschließen. Mach dich deswegen nicht verrückt. Die Formatierung ist längst nicht alles. Wenn deinen Doku ansonsten einen guten Eindruck macht, ist das bestimmt nicht das alles entscheidende Kriterium. Versuche lieber deinen Kopf frei zubekommen, damit du dich auf die schriftliche Prüfung konzentrieren kannst.

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Original geschrieben von Moeki

Ich würde es mir insofern also nicht gefallen lassen, wenn meine Prüfung schlechter bewertet wird, weil ich zum Beispiel "Times new Roman", Schriftgröße 12 oder sonst irgendwas verwendet habe.

Mal ganz abgesehen davon, daß ich diese Überlegungen eher unsinnig - oder sogar falsch finde, will ich doch wenigstens mal konkretisieren, um wieviele Prozentpunkte es bei der äußeren Form überhaupt geht. Dabei lege ich mal die Vorgaben der Bonner IHK an.

Wenn wirklich sämtliche denkbaren Fehler bei der Form gemacht wurden, so gibt das maximal 10 Prozentpunkte Abzug. Und "sämtliche Fehler" heißt hier:

[*]Papier weiß oder Umweltschutzpapier (DIN-A4)

[*]Schnellhefter

[*]am PC erstellt

[*]Schriftgröße 12 Punkt (Arial = 11)

[*]Zeilenabstand 1,5-zeilig

[*]Rand links 3 cm

[*]Korrekturrand rechts 3 cm

[*]einseitig bedruckt

[*]Seitenzahl: min. 10 / max. 15 (Text) excl. Deckblatt, Gliederung, Tabellen, Grafiken usw.

[*]Seiten numeriert

[*]Gestaltung sauber

[*]Rechtschreibung

[*]Grammatik

[*]Ausdruck

[*]Deckblatt: Titel, Name, Anschrift, Thema, Datum Fertigstellung

[*]Erklärung des Betriebes beigefügt

[*]Kopie des genehmigten Projektantrages

[*]Inhaltsverzeichnis/Gliederung (mit Seitenangabe)

[*]Kurzdarstellung Projekt (max. 1 DIN A4 Seite)

[*]Dokumentation

[*]projektbezogenes Glossar im Anhang

[*]Quellen als solche gekennzeichnet

[*]Zitate markiert ("...") und Quelle im Anhang

[*]bei Quelle = InterNet: Hardcopy und URL beigefügt

[/list=a]

Es dürfte sehr schwierig sein, hier auf die volle Fehler-Punktzahl zu kommen. ;-) In all den Jahren, in denen ich prüfe, bin ich bei den Form-Fehlern bislang in der Praxis auf maximal 4 Punkte Abzug gekommen. ... Und das ist dann eine Doku, die schon kaum noch lesbar ist.

Lohnt es sich wirklich, sich mit solchen Petitessen den Kopf zuzumachen?!? Vor einer Prüfung ganz bestimmt nicht.

gruß, timmi

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