Veröffentlicht 21. November 200321 j Bin zufällig hier drüber gestolpert: Capcom1 & Capcom2 Gelten Namensrechte nicht auch über Landesgrenzen hinweg?
21. November 200321 j Wenn der Name einzigartig und geschützt ist, dann schon. Bei zusammengesetzten Namen ist das so ein Problem, ob der Name geschützt werden kann. Das ist in den meisten Fällen nicht möglich, wie z.B. bei "Siemens" o.ä. Geschützt werden kann jedoch das Logo oder der Namenszug etc.
21. November 200321 j Namensrechte gelten da, wo man sie angemeldet hat. Man kann sich seinen Namen entweder in Deutschland, in ganz Europa oder weltweit schützen lassen. Alles eine Frage des Geldes.
21. November 200321 j Autor Aha, das fällt dann bestimmt unter dem "Gebrauchs- & Geschmacksmuster"-Schutz.
22. November 200321 j Original geschrieben von King555 Namensrechte gelten da, wo man sie angemeldet hat. Man kann sich seinen Namen entweder in Deutschland, in ganz Europa oder weltweit schützen lassen. Alles eine Frage des Geldes. Wobei der Schutz auch dann vorliegt, wenn er nicht explizit angemeldet wurde. So dürfen unter anderem nicht zwei Unternehmen der selben Bezeichnung in der selben Branche am selben Standort (IHK - Kammerbezirk?) anzutreffen sein, aufgrund der möglichen Verwechslungsgefahr von potentiellen Interessenten am Standort. Verschiedene Branchen - verschiedene Orte - gleicher Name - das sollte (ohne zusätzlichen Patentschutz) erstmal möglich sein. Und einige Beispiele im Raum Berlin - Brandenburg sind (auf dem ersten Blick) auch auffindbar.
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