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Admin. protokolliert den Internetzugang

Empfohlene Antworten

Hallo..

Mal eine Frage, unser Admin. fängt nun an den Internetzugang zu loggen. Wer wann welche Seite aufgerufen hat. Nun stellt sich mir die Frage, ab wann dort die Privatsphäre von Mitarbeiter verletzt wird. Er selber hat uns nicht offiziel mitgeteilt das er dieses jetzt macht. :confused:

PS: wenn falsches Topic dann bitte verschieben...

Generell müsste er euch über diese Maßnahme informieren so weit ich weiß. Allerdings muss er dies nicht wenn generell feststeht / gesagt wurde, daß die Rechner an sich und das Netzwerk überwacht werden. Dann ist das loggen des Inet Accoutns nur ein Teil dieser -schon angekündigten Überwachung-

also in deine privatsphäre greift er nicht ein. schliesslich bist du ja auf der arbeit und dein arbeitgeber möchte ja schon gerne wissen, ob du arbeitest oder einfach nur in der welt rumsurfst. bei uns ist das ganz genau so. ich arbeite auf einem großen werk und da wird einfach alles protokolliert und wenn ich mich nicht irre ein jahr lang gesichert.

wir wurden auch nicht speziell darauf hingewiesen, man hat das nur von seinen kollegen mitbekommen und sich dann darüber informiert. ich denke mal das euer admin das so einfach darf, denn wenn das auf einem werk mit ca. 10000 mitarbeitern so gemacht wird, dann wird das seine richtigkeit haben, weil wir uns die folgen nicht leisten könnten (klagen zum beispiel)

mfg bergi

IMHO darf er das ohne weiteres. Er sollte dies aber auch generell in den Datenschutzrichtlinien definieren. Wenn du auf nummer sicher gehen willst, frage euren Sicherheitsbeauftragten oder euren Betriebsrat. Was er glaube ich nicht machen darf, ist es heimlich mitzuloggen und dann gegen jemanden verwenden.

Dazu aus heise.de:

Grundsätzlich ist privates Surfen und Mailen ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers im Büro verboten. Duldet er die private Nutzung aber länger als ein halbes Jahr, komme dies einer Erlaubnis gleich, so der Informationsdienst. Es gibt aber immer Grenzen: Wer teure 0190-Dialer installiert oder gar Kinderpornografie lädt, muss mit Abmahnung oder fristloser Kündigung rechnen.

Arbeitgeber, die private Internet-Nutzung erlauben, dürfen diese nicht überwachen, da sie andernfalls gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen, warnt der Bonner Dienst. Selbst wenn ein klares Verbot gilt, dürfe nur in konkreten Verdachtsfällen kontrolliert werden.

und noch nen Artikel von ZDF/WISO:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,2020382,00.html

also ich bin der meinung das dies durch irgendwas abgeklärt sein muss bzw. die mitarbeiter informiert werden... ich denke jeder musste eine verpflichtungserklärung oder soetwas unterschreiben der internetzugang hat.

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