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Empfohlene Antworten

Wo finde ich den den IHK Notenschlüssel?

Würde mal gerne Wissen wie ich so abgeschnitten hab.

Wenn hier oben alles Stimmt und ich mich net verrechnet hab bekomm ich 81,18 Punkte oder %....

Dat wär ja mal en Traum....

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Top-Poster in diesem Thema

Hier der IHK Notenschlüssel:

100 - 92 = sehr gut

91 - 81 = gut

80 - 67 = befriedigend

66 - 50 = ausreichend

49 - 30 = mangelhaft

29 - 0 = ungenügend

Original geschrieben von Jamie-Anne

[...]und ob es so viel schneller geht, bei einer Telefonumfrage ein repräsentatives Ergebnis zu bekommen als bei einem Serienbrief bezweifle ich - ehrlich gesagt - schon.[...]

Es wurde aber nicht explizit nach einem repräsentativen Ergebnis gefragt. Dann ist die Telefonumfrage eindeutig schneller...

Solche Spitzfindigkeiten haben mir dafür eine andere Frage versaut. Solch Fragen haben mich schon bei den Prüfungen der letzten Jahre geärgert, als ich die zur Übung durchgegangen bin.

Was ist denn der Sinn einer Umfrage, wenn sie nicht repräsentativ ist??? Dann kann man sie doch gleich in die Tonne kloppen.

Ansonsten hab ich mich gestern überzeugen lassen, dass Telefonumfrage wohl doch die richtige Antwort ist. Aber nur schweren Herzens.:(

Mein erster Gedanke in der Prüfung war die Telefonumfrage, als ich dann im nachhinein nochmal drüber nachgedacht hatte, dachte ich dass der Serienbrief auf jeden Fall mehr Sinn machen würde wie Telefonaktion, aber jetzt is das Gott sei Dank doch richtig.

Da hab ich nochmal Glück gehabt :marine

Aber dafür hab ich bei anderen Sachen gravierende Leichtsinnsfehler gemacht für die ich mich jetzt selbst steinigen könnte, aber naja, kann man nix machen.

Also ich muss ja sagen, dass ich die Lösung zur 4.3 nicht so ganz verstehe. In der Antwort 1 steht nämlich: Die Krankenkasse muss die Kosten übernehmen, da sie unabhängig von der Art, wie die Verletzung entstanden ist, dazu nach der Sozialgesetzgebung verpflichtet ist.

Wenn man das jetzt auf wirklich alle Arten von Verletzungen bezieht, wozu dann auch Verletzungen durch Arbeitsunfälle zählen, wäre die erste Antwort ganz bestimmt nicht richtig.

Original geschrieben von crashi

... Wenn man das jetzt auf wirklich alle Arten von Verletzungen bezieht, wozu dann auch Verletzungen durch Arbeitsunfälle zählen, wäre die erste Antwort ganz bestimmt nicht richtig.

Genau das hab ich mir in der Prüfung auch gedacht. Ich hab mir das so gedacht dass die Berufsgenossenschaft das Geld vorstreckt, sich dieses Geld aber wieder von der Krankenkasse holt; aber naja, jetzt können wir sowieso nix mehr dran ändern.

Also diese Frage war ehrlichgesagt schon etwas verwirrend.

Ist es eigentlich möglich dass im nachhinein noch Aufgaben gestrichen werden?

Original geschrieben von crashi

Also ich muss ja sagen, dass ich die Lösung zur 4.3 nicht so ganz verstehe. In der Antwort 1 steht nämlich: Die Krankenkasse muss die Kosten übernehmen, da sie unabhängig von der Art, wie die Verletzung entstanden ist, dazu nach der Sozialgesetzgebung verpflichtet ist.

Wenn man das jetzt auf wirklich alle Arten von Verletzungen bezieht, wozu dann auch Verletzungen durch Arbeitsunfälle zählen, wäre die erste Antwort ganz bestimmt nicht richtig.

Genau das hat mich davon abgehalten, die 1. Antwort zu nehmen.

Aber wahrscheinlich ist das hier eine der Fragen, die man eben im Gegensatz zu anderen mal nicht wörtlich nehmen darf...

Bei 4.3 hab ich auch nicht gewusst was ich nehmen soll. Hab zufällig 1 genommen.

Ich dacht mir irgendwie, dass das sein Privatvergnügen ist und sein Hobby und so die Berufsgenossenschaft nix damit zu tun hat, obwohl mich "die Art wie die Verletzung entstanden ist" gestört hat.

Hi Leute,

sorry die blöde Frage, aber sind die ZPs Bundesweit gleich, oder gibt es da regionale Abweichungen?

Grüße Smu

Original geschrieben von Nomade

Und die 2 ist der Schnitt oder?

Ich meinte dass bei den Prüfungen der Vorjahre hauptsächlich Zweierschnitte rauskamen!?

meines Wissens nach sind die Bundesweit gleich, was ich aber nicht so sinnvol finde, da ja der Lehrplan von der Zeiteinteilung länderweit Unterschiede aufweißt.

Stimmt schon, aber das ist wieder das alte leidige Thema.

Original geschrieben von smubopp

Hi Leute,

sorry die blöde Frage, aber sind die ZPs Bundesweit gleich, oder gibt es da regionale Abweichungen?

Grüße Smu

sind bundesweit gleich!

Also ich muss ja sagen, dass ich die Lösung zur 4.3 nicht so ganz verstehe. In der Antwort 1 steht nämlich: Die Krankenkasse muss die Kosten übernehmen, da sie unabhängig von der Art, wie die Verletzung entstanden ist, dazu nach der Sozialgesetzgebung verpflichtet ist.

Ich hatte erst die erste Aufgabe gewählt und danach wieder abgewählt, weil ich mir das genauso gedacht habe.

Die sollten die Aufgabe streichen...

Dann könnte ich noch in den 1er Bereich rutschen, aber mit ner 2 bin ich auch zu Frieden... :WD

Imho ist es immer so, dass zunächst die Krankenkasse zahlt, auch bei einem Unfall im Betrieb. Man gibt nur beim Arzt bzw. im Krankenhaus an, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Die Krankenkasse geht zunächst immer in Vorleistung und holt sich das Geld dann beim Träger der Unfallversicherung wieder.

Gruß

Matthias

sorry für die Frage: sind diese Ergebnisse hier wirklich 100% korrekt oder sind es "nur" die Ergebnisse von timmi-bonn?

Original geschrieben von FiSi-Lars

sorry für die Frage: sind diese Ergebnisse hier wirklich 100% korrekt oder sind es "nur" die Ergebnisse von timmi-bonn?

Um das Nachlesen zu erleichtern:

Original geschrieben von timmi-bonn

Vorläufige Lösungen FI (Abtippfehler sind möglich)

und die Nachfrage:

Original geschrieben von Nik Nakas

Sers!

woher hast die??

Antwort:

Original geschrieben von timmi-bonn

von "meiner" IHK. Allerdings als in PDF mit eingebetteter Grafik. Daher durfte ich die dann abtippen. Und dabei können mir natürlich Fehler unterlaufen sein.

Abgesehen davon: Die Musterlösungen der letzten Jahre waren auch beiweitem nicht immer fehlerfrei.

soll also heissen: sind wahrscheinlich so wie sie dort stehen korrekt, bis auf evtl. Rechtschreibfehler...

Und bis auf das, dass die IHK auch mehere Ergebnisse in der Vergangenheit gelten lassen musste. Da kann sich schon noch was ändern.

Z.B. Aufgabe 1.8. Muss da die IHK bei Rundungsfehlern meherere Ergebnisse als Lösung angeben, oder werden solche Fehler automatisch miteinbezogen?

wenn es mehrere lösungen gibt, aufgaben aus der wertung genommen werden oder falls es rundungstoleranzen gibt ist dies oft erst auf den endültigen lösungsblättern ersichtlich.

erst mal danke für die Lösungen Timmi ... wie es aussieht hab ich irgendwas mit 86% ... wisst ihr ungefähr wann wir von der IHK bescheid bekommen? :D

hallo,

hat denn irgendeiner von euch die zwp 04 schon eingescannt? denn nicht alle konnten die prüfung mit nach hause nehmen, sondern mußten die auch mit abgeben!!

:) :)

Eigentlich mussten sie alle abgeben, glaub ich, zumindest bei uns. Aber in den Weiten des Web findet sich eigentlich alles. :)

wer die ZP haben will, kann sich bei mir melden ;)

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