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Empfohlene Antworten

Vielleicht will er wissen ob er auch 3 Jahre später noch seinen Abschluss abgenommen bekommt wen er sich besoffen in der Kneipe verlabert:D

Ich glaube das geht, wen jetzt hier einer sagt: Mein Projekt vor 3 Jahren war erfunden können die seine Prüfung aberkennen.

Ich jedenfalls fang so einen ******* gar nicht erst an, ist immerhin der Berufabschluss und den sollte man nicht versauen, es hängt das ganze weitere Leben dran. Wen man sauber bleibt hat man auch nix zu befürchten.

Über das Projekt, Präsi und Fachgespräch mach ich mir deshalb auch keine Sorgen, eher über die Schriftliche. Kein Mensch weiß was da vorkommt (na gut der Rahmenplan) weil die meist Themen aufgreifen und die viel zu tief abfragen. Ich als FiSi kenne mich z.B. nicht ganz so gut mit SQL Befehlen aus (im Gegensatz zu meinen Berufschulkollgen sogar noch gut, weil ich viel nebenbei in meiner Ausbildung programiert habe). Bin ja mal gespannt auf die Prüfung.

Original geschrieben von MBaeuml

Vielleicht will er wissen ob er auch 3 Jahre später noch seinen Abschluss abgenommen bekommt wen er sich besoffen in der Kneipe verlabert:D

Ich glaube das geht, wen jetzt hier einer sagt: Mein Projekt vor 3 Jahren war erfunden können die seine Prüfung aberkennen.

[...]

Genau, so meinte ich das auch.

Eigentlich kann man nach der Prüfung so viel erzählen wie man will. Wie kann es denn nachgewiesen werden, wann man denn tatsächlich das Projekt durchgeführt hat?

Gibt es da eine Frist, sagen wir nach 10 Jahren darf man sich verplappern und die Prüfung darf nicht aberkannt werden?

@DerkleineHobbit

Hast du ein schlechtes Gewissen ;)

Es kann einem noch Jahre nach der Prüfung der Abschluss aberkannt werden, wenn herauskommt, dass man betrogen hat. Ein Beispiel wäre, dass z.B. nach Jahren herauskommt, dass die Projektdokumentation abgekupfert wurde.

Ob es dafür eine Frist gibt weiß ich nicht. Aber meine Vermutung ist, dass keine Frist existiert. So ist es ja auch bei Doktorarbeiten. Kommt heraus, dass betrogen wurde, wird der Doktortitel aberkannt. Dafür gibt es meines Wissen nach auch keine Frist. Wäre ja auch unlogisch.

also hört auf Sandrin und versucht es erst gar nicht, dann ist nämlich mit der bestandenen Prüfung :mod: wirklich Party angesagt :marine :OD und man brauch keine Angst :eek: mehr zu haben auf einmal doch keinen Abschluss zu haben.

Na klasse, da gehts du ja mit der richtigen Einstellung in die Ausbildung

ähm, was issn jetzt los? hab ich je behauptet, dass ich das in 3 jahren so machen will? ich hab nur angezweifelt, dass das irgendwie raus kommt!

ähm, was issn jetzt los? hab ich je behauptet, dass ich das in 3 jahren so machen will? ich hab nur angezweifelt, dass das irgendwie raus kommt!

Wie gesagt, ich würde das Risiko nicht eingehen (bin ich auch nicht), denn die Gefahr, dass es rauskommt besteht.

Original geschrieben von Sandrin

@DerkleineHobbit

Hast du ein schlechtes Gewissen ;)

Es kann einem noch Jahre nach der Prüfung der Abschluss aberkannt werden, wenn herauskommt, dass man betrogen hat. Ein Beispiel wäre, dass z.B. nach Jahren herauskommt, dass die Projektdokumentation abgekupfert wurde.

Ob es dafür eine Frist gibt weiß ich nicht. Aber meine Vermutung ist, dass keine Frist existiert. So ist es ja auch bei Doktorarbeiten. Kommt heraus, dass betrogen wurde, wird der Doktortitel aberkannt. Dafür gibt es meines Wissen nach auch keine Frist. Wäre ja auch unlogisch.

Willst Du mir etwas unterstellen?

@DerKleineHobbit

Nein, wie du an meinem Smilie unschwer erkennen kannst. Ich weiß doch noch nicht mal ob du die Prüfung schon gemacht hast, gerade dabei bist oder sie erst in ein paar Jahren vor dir hast.

Original geschrieben von Sandrin

z.B. das Projekt vor der Genehmigung durchgeführt haben.

guter Punkt wie ist das eigentlich wenn ich die Genehmigung noch nicht hab, aber laut PA Startdatum schon angefangen habe?

ist das dann auch schon Durchführung ohne Genehmigung oder was?

zwecks OT kann diese Frage auch per PM beantwortet werden :rolleyes:

Original geschrieben von |roTekuGeL|

wie ist das eigentlich wenn ich die Genehmigung noch nicht hab, aber laut PA Startdatum schon angefangen habe?

ist das dann auch schon Durchführung ohne Genehmigung oder was?

Was ist ein PA-Startdatum? :D

Du gibst ja einen Durchführungszeitraum an, der sollte schon irgendwie realistisch sein, so dass der PA auch Zeit hat, das Projekt zu genehmigen. Ganz platt gesagt, kannst Du eben ganz einfach nicht anfangen, ohne die Genehmigung zu haben.

zwecks OT kann diese Frage auch per PM beantwortet werden

Passt schon, "persönliche Unklarheiten" bezog sich nicht auf "mir ist zum Thema noch etwas unklar". ;-)

Original geschrieben von bimei

Was ist ein PA-Startdatum? :D

Du gibst ja einen Durchführungszeitraum an, der sollte schon irgendwie realistisch sein, so dass der PA auch Zeit hat, das Projekt zu genehmigen. Ganz platt gesagt, kannst Du eben ganz einfach nicht anfangen, ohne die Genehmigung zu haben.

Passt schon, "persönliche Unklarheiten" bezog sich nicht auf "mir ist zum Thema noch etwas unklar". ;-)

na Prüfungsantrags-Startdatum... :D

Also Zeit genug es zu genehmigen hatte die IHK... wie nicht anfangen? :(

warum schreiben die dann ein Startdatum zum eintragen hin?

Könnten die dann nicht gleich sagen dass das Projekt erst nach Genehmigung begonnen werden darf? tse

gut, gut wollte bloß nicht den Zorn Böseis auf mich richten :D

Original geschrieben von |roTekuGeL|

na Prüfungsantrags-Startdatum...

*lach*

warum schreiben die dann ein Startdatum zum eintragen hin?

Haben sie Dir denn einen Durchführungszeitraum mit Beginzeitpunkt vorgegeben?

Könnten die dann nicht gleich sagen dass das Projekt erst nach Genehmigung begonnen werden darf? tse

Och, wozu sollen sie nochmal sagen, was in der Verordnung steht? Dann müssten sie zwecks möglicher Unklarheiten in allen Punkten, die gesamte Verordnung "vorlesen". Weia.... ;-)

Böseis

:D

Original geschrieben von bimei

Haben sie Dir denn einen Durchführungszeitraum mit Beginzeitpunkt vorgegeben?

Och, wozu sollen sie nochmal sagen, was in der Verordnung steht? Dann müssten sie zwecks möglicher Unklarheiten in allen Punkten, die gesamte Verordnung "vorlesen". Weia.... ;-)

Beginnzeitpunkt kann man/muss man angeben nur hab ich gerade den kleinen Zusatz ab Genhmigungsdatum entdeckt :rolleyes:

mal sehn was die desswegen meinen... aber rein theoretisch hatten sie genug Zeit es bis zu meinen genannten Datum zu genehmigen...

Versteh' ich nicht, worum Ihr Euch so aufregt???

Ich beantrage ein Kundenprojekt, bei dem mir der Kunde die meisten zeitlichen und organisatorischen Vorgaben macht! Kein Unternehmen dieser Welt kann keinem Kunden sagen: "Hören Sie mal, da haben wir für Ihr Projekt einen Azubi eingesetzt, der aber noch auf eine Genehmigung von seiner IHK wartet, ob er dieses Projekt überhaupt durchführen kann, also müssen Sie auch warten, nur so paar Monate!"-Da lacht Ihr, oder?! :-)

Und ja, das es nicht so eng gesehen wird, oder vor allem, dass davon keiner erfahren muss, pflegt meine Schule auch zu sagen, genauso wie mein Praktikumsbetrieb! Und wenn TimmiBonn wissen will, welche IHK und welche Schule, schrecke ich mich überhaupt nicht zurück, dass per PM preiszugeben!!!

Ist schon klar, das wäre Betrug, wenn man das verheeimlicht, es gibt aber höchstwahrscheinlich Punkteabzug, wenn ich sage, dass Projekt von mir schon vor Monaten durchgeführt wurde, eher ich auf IHK gewartet habe!

Und wenn ich mir das recht überlege, bin ich schon fast bereit zu betrügen! :-)

Und außerdem, ich möchte mal von mindestens ein Paar fertigen FISI's hören, dass sie es anders gemacht haben!

Ist schon klar, das wäre Betrug, wenn man das verheeimlicht, es gibt aber höchstwahrscheinlich Punkteabzug, wenn ich sage, dass Projekt von mir schon vor Monaten durchgeführt wurde, eher ich auf IHK gewartet habe!

Da hast du was falsch verstanden. Es gibt nicht nur Punktabzug, sondern 0 Punkte = durchgefallen.

Na das ist ja noch besser! Also keine Alternative!!! :rolleyes:

Na das ist ja noch besser! Also keine Alternative!!!

Doch du hast ne Alternative: mache ein Projekt, dass erst nach der Genehmigung durchgeführt wird. Du willst mir doch nicht erzählen, dass in eurer Firma zu der Zeit nur ein Projekt ansteht. Nur so am Rande: Du hast auch die Möglichkeit ein internes Projekt zu machen. Es muss kein externes mit einem externen Kunden sein.

Und noch was zu deinen Alternativen. Es gibt nicht die Alternative das zu verheimlichen aber auch nicht die Alternative den Projektzeitraum korrekt anzugeben, wenn er vor der Genehmigung liegt. Beides verstößt gegen die Prüfungsverordnung. Das ist doch nicht wirklich schwer zu verstehen, oder?

Nö, liebe Sandrin, dies zu verstehen ist nicht schwer, egal wie schwachsinnig einem die PO auch vorkommen mag, es ist nur schwierig das einzuhalten!:e@sy

Original geschrieben von Dilly

Nö, liebe Sandrin, dies zu verstehen ist nicht schwer, egal wie schwachsinnig einem die PO auch vorkommen mag, es ist nur schwierig das einzuhalten!:e@sy

Hmmm... Ih kenne Hunderte von FISIs, denen das mühelos gelungen ist.

gruß, timmi

cih bin mir ja auch ziemlich sicher, dass ich das schaffe! ;)

hmm und ich warte noch immer auf meine genehmigung oder ablehnung meines projektes... bin ja echt mal gespannt den ab heute hab ich meinen durchführungszeitraum angegeben...

alle in meiner klasse bis auf 2 weitere haben schon ne antwort... ich glaube die sind sich noch unsicher ob sie mich zulassen oder nicht :)

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